Hallo an Alle,
kurz zur Thematik wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb:
Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb (wiG) bezeichnet eine Aktivität eines eigentlich nicht unternehmerischen Gebildes ( hier der Verein) mit dem dieses in Konkurrenz zu einem Unternehmen tritt. Ein Verein hat laut Satzung eine bestimmte Zielaufgabe ( hier z.B. Fußball und Sport ). Jetzt kann aber jeder Verein zusätzliche Gelder gebrauchen und somit kommt der wiG zum Vorschein. Ein wiG ist z.B. der Stand auf dem Weihnachtsmarkt, der Wurstverkauf beim Spiel der 1., ....
Gelder, die der Verein aus Mitgliedbeiträgen erhält dürfen auch nur für Satzungszwecke verwendet werden, d.h. in der Regel nur für Jugendmannschaften, da in der 1. durch Trikotsponsor = Werbung miestens ein wiG vorliegt.
Soll jetzt ein neuer Trikotsatz her, dann ist eine Barspende möglich ( Geld für Bescheinigung ). Die Nutzung des Trikotsatzes muss dann auch eindeutig für den Satzungszweck erfolgen, was bei Größen 154 kein Problem ist, bei B- und A- Jugend aber fraglich sein kann.
Zweiter Weg ist die Sachspende. Hierbei wird ein Gegenstand an den Verein gespendet. Für die Spendenbescheinigung ist oft der Wert der Sache ein Streitpunkt. Daher bietet es sich an, dass der Verein den Trikotsatz ( in der entsprechenden Ausführung ) beim Sporthändler bestellt und dieser dann auf der Rechnung vermerkt, dass er statt der Bezahlung in entsprechender Höhe eine Spendenbescheinigung haben möchte. Oder der Sponsor bestellt den Trikotsatz, kopiert die Rechnung und bittet den Verein um Ausstellung einer entsprechenden Sachspendenbescheinigung.
Sofern eine Spendenbescheinigung ausgestellt wird und der Nachweis der satzungsgemäßen verwendung kann auf Nachfrage des Finanzamtes nicht vorgelegt werden, dann droht der rückwirkende Wegfall der Gemeinnützigkeit. Dies ist allein ärgerlich, doch zusätzlich haftet der Verein ( durch den Vorstand !! ) in Höhe von 40% der falschen Spendenbescheinigungen.
Weiter ist zu berücksichtigen, dass die Kassenführung des Vereines klar trennen muss zwischen Mitgliedbeiträgen und allen durch wiG erzielten Geldern. Dies bedeutet , dass es nicht ausreicht alle Einnahmen zu addieren und alle Ausgaben abzuziehen. Es muss ( eigentlich schon immer ) eine Spartenrechnung vorgenommen werden. Wie einige schon oben geschrieben haben, wurde das bisher nie wirklich gemacht, schützt aber vor Strafe nicht. Dies haben einige Vereine bereits schmerzlich ( auch die Vorstände) erfahren müssen.
Der DFB hat dazu auch ein Buch herausgebracht, für genauere Info klick: http://www.dfb.de/index.php?id=11239
Persönlich nehme ich für klar dem Satzungszweck zuzuordnende Gegenstände gerne die Sachspende, sonst lieber im wiG eine Rechnung an den Sponsor.
So, ich hoffe jetzt alle Klarheit beseitigt zu haben
Gruß
Olli