Duisburg = NRW, oder?
http://www.wflv.de/fileadmin/d…endspielordnung_11-10.pdf
dort
in §11 (2) Einem A - F-Junioren, der den Verein wechselt, darf durch die
Passstelle die Spielberechtigung für Pflichtspiele des aufnehmenden
Vereins erst nach Ablauf einer Wartefrist erteilt werden.
in §11 (6) Meldet sich ein E- oder F-Junior/eine E- oder F-Juniorin
zwischen dem 1. Juli eines Jahres und dem 31. Mai des
folgenden Jahres bei seinem/ihrem Verein ab, erhält er/sie in
allen Fällen eine Spielberechtigung für Pflichtspiele des
aufnehmenden Vereins nach Ablauf von zwei Monaten nach
dem Tag der Abmeldung, bei Abmeldung zwischen dem 1. Juni
und dem 30. Juni des Jahres zum 1. August.
Für Freundschaftsspiele erhält der Spieler/die Spielerin in jedem
Falle eine Spielberechtigung ab dem Tag des Eingangs des
Spielberechtigungsantrags bei der Passstelle, sofern die
Unterlagen innerhalb der Frist des § 6 Abs. 6 vervollständigt
werden. Dasselbe gilt bei Bambini/Minikicker für alle Spiele.
Grüße
Oliver
