Es gab hier einige Verwirrung, erst hiess es F-Jugend, aber offenbar stimmt das ja nicht, sondern der Jungs ist Jahrgang 2002, also schon Alt-Jahrgang E-Jugend.
ich würde immer noch empfehlen, dass der Junge zum Saisonende wechselt. Das ist im Fussball der "natürliche" Wechselzeitraum. Das Jahresende ist mitten in der Saison, da wechseln zwar auch viele Profis, aber im Amateurbereich ist das zum Glück meist anders.
Ich will nochmal die genauen Modalitäten herausarbeiten. Euer Wohnort ist in BW, also im Geltungsbereich des Badischen Fussballverbandes? Die Frage ist wichtig, weil hier jeder Landesverband sein eigenes Süppchen kocht.
Wenn "Baden" also stimmt, dann findet sich folgender Passus in der Jugendordnung http://www.badfv.de/de/download/satzungen/2010/4-JO.pdf
Zitat
§16.
3. Spielerlaubnis für Pflichtspiele (außer Pokalspiele) der E-Junioren
Bei Abmeldung zwischen dem 15.6. und 15.7. und Eingang des Antrags auf
Spielgenehmigung bis zum 31.10. wird die Spielerlaubnis ab Eingang des Antrags
jedoch frühestens ab dem 16.7. erteilt.
Bei einem Vereinswechsel innerhalb des Spieljahres wird die Spielerlaubnis
nach Ablauf einer Wartefrist von drei Monaten erteilt.
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Ob der Altverein zustimmt oder nicht, ist also vollkommen egal (im Gegensatz zu D-Jugend und älter), es wird bei Wechseln in der Saison immer 3 Monate für Pflichspiele gesperrt. Für Pokal- und freundschaftsspiele ist er sofort spielberechtigt:
Zitat
4. Spielerlaubnis für Freundschafts-, Pokalspiele und Vereins-Hallenturniere
Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen Vereinswechselunterlagen ist der
Spieler für Freundschaftsspiele seines neuen Vereins spielberechtigt.
Die Spielberechtigung für Freundschaftsspiele gilt auch für Pokalspiele und
Vereins-Hallenturniere.
Also nochmal zusammengefasst: Dein Sohn hat 2 Möglichkeiten:
a) Abmeldung beim Altverein jetzt, Benatragung der Spielerlaubnis durch neuen Verein => 3 Monate Wartefrist für Pflichtspiele
b) Saison fertigspielen und im "Wechselfenster" 15.6. bis 15.7. Abmeldung beim Altverein. Dann ist er sofort nach Antrag der Spielerlaubnis durch den neuen Verein spielberechtigt.
Alles unter der Annahme das Badischer FV richtig ist. Ansonsten nenne uns bitte mal Euren Verband, aushilfsweise die Kreisstadt.
Grüße
Oliver