Zur Info mal die Regel in Hessen:
ZitatAlles anzeigenEine Rückversetzung in eine jüngere Altersklasse ist nicht zulässig. Hiervon können in begründeten Einzelfällen
Ausnahmen zugelassen werden. Spieler/innen, die nachweislich aufgrund einer Behinderung
dem Entwicklungsstand ihrer Altersklasse nicht entsprechen, können in Ausnahmefällen ein Sonderspielrecht
erhalten. Dieses ist schriftlich durch den Stammverein unter Beifügung eines fachärztlichen Gutachtens
über den Kreisjugendwart (Stellungnahme zum Sachverhalt) beim Verbandsjugendausschuss bzw.
dem Verbandsausschuss für Frauen- und Mädchenfußball zu beantragen, der über das Spielrecht und die
Dauer entscheidet. Die schriftliche Genehmigung muss mit dem Spielerpass bei der Passkontrolle vorgelegt
werden.
Bloßer Entwicklungsrückstand würde hier also nicht reichen, es muss schon eine Behinderung vom Facharzt festgestellt werden.
Generell bin ich skeptisch bei einer Beschreibung "zwei Köpfe kleiner". Das bedeutet, dass der Junge seinen Scheitel auf der Höhe der Brustwarzen der anderen Jungs hat. Ist das wirklich so?
Dass die Einteilung nach Geburtsjahr extreme Ungerechtigkeiten produziert, ist aber unbenommen. Ich sehe das gerade bei meinem Sohn in der C-Jugend, da spielen oft Kinder gegen Männer.
Grüße
Oliver
