Fussballamateur plus Berufsausbildung
Zwar trifft die Veränderung vornehmlich den Bereich der Vertragsamateure und somit den Bereich unterhalb den Profiligen. Hier wäre es sicherlich besser, wenn die Finanzkonzepte nicht mehr nur "auf Naht" gemacht würden, sondern durch mittel- und langfristige Konzepte ausgetauscht würden. So könnte eine zweigleissige Ausbildung (Fussball und Beruf) für die Spieler eine deutlich sichere Zukunft bringen, als unter fast Vollprofibedingungen und geringer Entlohnung ein hohes Risiko zu tragen. Denn leider schaffen die meisten von ihnen den Sprung in den Berufsfussball nicht. Da wäre das Angebot einer Berufsausbildung in Kombination mit dem Vereinswechsel zumindest für die Dauer der Ausbildung ein geringeres Risiko für beide Seiten! Ein Teil der Talente zieht sogar eine solide Berufsausbildung einer möglichen Fussballkarriere ab, weil ihnen das Risiko des Scheiterns im Fussball zu hoch ist.
vorrangig geht es um Vertragsamateure. Dies sind aber nicht überwiegend junge Fussballer in der Ausbildung, sondern betrifft hauptsächlich auch Fussballer unter
der Profilaufbahn, viele auch neben einer Berufstätigkeit.
Es geht ganz einfach darum, dass deren Vergütung zu den tätigen Stunden nicht in der Relations zum Mindestlohn stehen.
Eine Beispielberechnung geht davon aus, dass Vertragsamateure im Durchschnitt auf so 4 € Stundenlohn kämen, also weniger als die Hälfte des Mindestlohnes.
Vereine mit Vertragsamateuren, etwa 5 oder 6. Liga, müssten folglich ihren Spielen die doppelte Entlohnung zahlen, zwangsläufig also die Mannschaft abmelden, da finanziell nicht machbar. Alternativ wäre natürlich eine erhebliche Redzurierung der Trainingseinhalten möglich..
Natürlich sind dann bei den mittleren Vereinen alle Angestelltes des Vereins davon betroffen, sei es die Aushilfe auf der geschäftsstelle, oder der vertraglich gebundene
nebenberufliche Trainer.
Nicht berührt bleiben von dieser Regelung alle Ehrenämtler und somit auch deren Aufwandsentschädigungen.
Auch mit Sponsoring und Schwarzgeldern hat das absolut nichts zu tun. Nur Löhne, die offiziell in der Buchführung des Vereins aufgeführt sind, sind hiervon betroffen.
