Transferregelungen einheitlich ...
Auch ich bin für eine einheitliche Transferregelung im Jugendbereich. Nämlich für eine einheitliche Abschaffung jeglicher Hindernisse, die dem Zweck dienen, das Hobby von Kindern in irgendeiner Weise zu beschränken oder zu behindern.
Gerade, weil die Jahrgangsstärken zurück gehen, aber gleichzeitig fast alle Energie in das "Aushängeschild des Vereins" gepumpt wird, verschanzen sich Vereine hinter der Transferregelung, statt sich mit den Ursachen der Unzufriedenheit zu beschäftigen.
Eine Abschaffung der Transferregelung würde aber bedeuten, das man sich auch im Jugendbereich intensiver darum kümmern muß, das die Kinder vom ersten Tag ihres Vereinseintritts an gute Trainer bekommen und sich im Verein wohlfühlen. Denn jemand, der sich wohlfühlt, denkt gar nicht daran zu wechseln!
Wie ich bereits an anderer Stelle sagte, halte ich die derzeitige Regelung nicht grundgesetzkonform, da sie das Vereinsinteresse an der sportlichen Leistung eines Kinders über die freie Bestimmung des Orts der Freizeitgestaltung unangemessen einschränkt. Wenn die sportliche Leistung in geldwert (Ausbildungsentschädigung) formuliert wird, so verstößt sie gegen das Jugendschutzgesetz, welches Kinderarbeit stark einschränkt, sodass erst ab der B-Jugend (14 Jahre) über 2 Stunden wöchentlich (das würde die Trainings- und Spielzeit also überschreiten) zulässt.
Weil hier jedoch das Kind verpflichtet wird, nur gegen eine Aufwandsentscheidung den Verein zu wechseln, ist die Rechtsinterpreation ebenfalls zweifelhaft. Kinder können aufgrund ihrer eingeschränkten Rechtsfähigkeit keine Vertragspartner sein, aus denen ihnen nicht für sie überschaubare Verpflichtungen erwachsen. Sollen die Eltern stellvertretende Vereinbarungen mit dem Verein treffen, so bedarf dies einer schritlichen Vereinbarung, denn den der Verein kann lt. Transferregelung auch auf eine Ausbildungsentschädigung ohne Angabe von Gründen verzichten.
Offensichtlich ist das Rechtsempfinden der Verantwortlichen in vielen Vereinen anders als die in den Transferregelungen verankerte Ausbildungsentschädigung. Und weil bei keinem anderen Hobby mit Wechselsperre gedroht wird, haben sie ein schlechtes Gewissen dabei und verzichten sie auf das Eintreiben von Ablöse-Geldsummen. Es kommt ihnen wie schmutziges Geld vor, welches keinen Platz im Amateursport und es recht nicht im Kinderbereichbereich haben darf! Schon schlimm genug, das an der Geldschraube im Seniorenamateurbereich gedreht wurde und dort immer mehr Vereine an den Rand der Insolvenz gelangen, weil die Ausgaben beiweitem die Einnahmen übersteigen. Soll sich das mit Jugendbereich fortsetzen? Und welchen Leistungsdruck muß ein Kind empfinden, wenn es erfährt, das der neue Verein für ihn Geld bezahlt an und gefälligst auch Leistung erwarten darf?
Sollte also jemand ein persönliches Interesse (z.B. Kind, was davon betroffen ist) haben und generell auf die Vereinbarkeit der Transferregelung von eingeschränkt rechtsfähigen Kindern mit dem Grundgesetz über die freie Ortsbestimmung von Freizeitaktivitäten hin überprüfen lassen, so wäre ich nicht verwundert, wenn die heutige Regelung gekippt würde.