Zitat guenter:
Zitat
deine Beiträge, die du zur Zeit bringst, finden meine volle Zustimmung.
aber ist der bezahlte Trainer wirklich Dienstleister des einzelnen Kunden(Vereinsmitglied)?
er ist Angestellter des Vereins, diesem weisungsgebunden. dieser Verein wird durch den Vorstand vertreten, gewählt durch die Mitglieder.
Mehr Einfluss oder Ansprüche hat das einzelne Mitglied gegenüber dem Trainer jedoch nicht.
der Traner hat die Vereinsinterssen zu vertreten und nicht die des einzelnen Mitgliedes.
wäre wohl auch sehr lustig, wenn es anders wäre.
guenter:
genauso ist es. Er wäre dann Dienstleister des Vereins und diesem verpflichtet. Nicht dem einzelnen Mitglied.
Ein Mitspracherecht der Eltern kann man meiner Meinung nach verankern, wenn man z.. den vollen vereinsbeitrag nimmt und dafür dieses Recht der Elternvertretung ( 1 Erwachsener pro kind) in der Satzung installiert.
Das bedeutet immer noch nicht, dass dann derjenige in die Arbeit des Trainers hineinreden darf, aber er kann dann als Vertreter seines Kindes normale Mitgliedsrechte für dieses wahrnehmen, so z.B. auch das Wahlrecht.