Sieh mal Don Q.....wenn ich vom Effektivzinssatz spreche, dann ist das tutto kompletti...dass heisst...Zinsen und Tilgung sind drin...
Das, was Du meinst, ist die Annuität und nicht der Effektivzins.
Ich berechne bei derzeitigen tatsächlichen Hyphothekenzinsen von cirka -ich schätze- 4 bis 5 Prozent....die man als Verein lt. Guenter ja nicht bekommt (es wird teurer seiner Meinung nach)....8 Prozent + 2 Prozent Tilgung = die besagten angenommenen 10 Prozent...die mir zu hoch erscheinen.
Du kannst die Finanzierung eines Einfamilienwohnhauses nicht mit der Finanzierung eines Sportplatzes vergleichen.
Beim Zins spielt für die Bank das Risiko eine große Rolle. In den Risikopreis fließt u.a. die Verwertungsmöglichkeit ein. Heißt also: Wie kann ich an mein Geld kommen, wenn der Darlehensnehmer nicht mehr zahlen kann. Eine Grundschuld auf den Sportplatz zu haben ist zwar schön, aber wer kauft Dir im Falle eines Falles den Sportplatz ab? So ein Sportplatz ist nahezu unverwertbar. Im Grunde kann man ihn nur an den Sportverein vermieten. Warum soll ich aber einen Sportplatz kaufen und an den Verein vermieten, der sein Darlehen dafür schon nicht mehr zahlen konnte...?
Mit anderen Worten: Ein Sportplatz ist als Sicherheit wertlos. Die zahlenden Mitglieder sind auch wertlos. Schließlich können die morgen alle austreten. Eine schöne Sicherheit wäre eine Bürgschaft der Stadt/Gemeinde oder des wohlhabenden 1. Vorsitzenden... ![]()
Ferner....ich bin Leihe. Guenter zerlegte das was ich als LEIHE annahm. Ich denke, dass ich hier mit meiner Berechnung erklären konnte, warum ich das Verhalten großer Vereine mit entsprechender Mitgliederzahl nicht verstehe. Zudem bezweifel ich Guenter Rechnungsmodell...sei es aus Unkenntnis oder besserer "Annahme"..."Wissens" kann ich als Leihe ja nicht sagen
Ich stimme Dir durchaus zu, dass große Vereine das in weiten Teilen selbst gewuppt kriegen. Sobald es an eine Fremdfinanzierung geht, wird die Sache aber komplizierter...
Wieso 10 Jahre...dann ebend 20 Jahre oder 25 Jahre....oder ist das vorgegeben vom Zuschussgeber?
Ob das vom Zuschussgeber vorgegeben wird, weiß ich nicht. Ist aber wahrscheinlich. Auf jeden Fall wird der Darlehensgeber aber eine Darlehenslaufzeit verlangen, die nicht höher als die erwartete Nutzungsdauer ist.
