Da wird häufig etwas durcheinander geworfen.
Wenn wir von "Abmelden" reden, reden wir über das "Abmelden vom Spielbetrieb der Fußballabteilung" des jeweiligen Vereins. Damit ist nicht unbedingt der Vereinsaustritt gemeint. Bei einem Mehrspartenverein kann er ja durchaus noch Jazzdance oder Aerobic machen. Und das erklärt dann auch, warum die Kündigungsfristen nicht mit dem Fußballspieljahr deckungsgleich sind. In anderen Abteilungen können das ja ganz andere Termine sein.
In Deinem speziellen Fall, Andre, kann ich den Ärger verstehen. Und das erst recht, wenn das in anderen Fällen anders gehandhabt wurde. Offensichtlich werden da aber auch alte Rechnungen beglichen. Und daran, dass diese Rechnungen als offen empfunden werden, hast Du vielleicht ja auch mitgewirkt... ![]()
Das Spielrecht erlischt übrigens nicht mit der Kündigung. Der Verein ist verpflichtet, das Spielrecht nur für Vereinsmitglieder zu beantragen. Vor Ablauf der Kündigungsfrist ist man noch Mitglied.
