Hier gilt das gleiche. Angenommen, eine Satzung oder Verordnung würde z.B. ein im Grundgesetz verbrieftes Recht einschränken, so wäre mindestens diese Regelung, ggf. sogar die ganze Satzung hinfällig. So verstehe ich es zumindest.
Ja, so kenne ich es auch. Auch die salvatorische Klausel ist mir selbstverständlich ein Begriff. Vor langer, langer Zeit musste ich mir auch mal ein paar BGB/HGB/KWG-Grundlagen aneignen.
Aber können wir das seriös auf die Sportverbände übertragen? Diese Regeln sind den Leuten vollkommen egal, so lange sie nicht dadurch benachteiligt sind. Auch @Else Tetzlaff hat sich darüber bislang keine Gedanken gemacht. Statt um eine pragmatische Lösung, geht´s jetzt ja auch gleich um eine juristische Beurteilung.
Ich habe mit dieser Regelung kein Problem. Das mag aber auch daran liegen, dass bei uns nicht angewandt wird. Im Nachbarverband sieht das aber schon ganz anders aus. Der ist wiederum so nah, dass wir damit durchaus konfrontiert werden.
Die Antwort heißt dann immer "Dann sperrt ihn doch". Mehr als eine Rückwechselfreigabezusicherung ist mit uns nämlich nicht zu machen. Bislang hat dann jeder die Freigabe bekommen.
Ob die bestehende Regelung gut oder schlecht ist, kann ich gar nicht beurteilen. Auf jeden Fall funktioniert sie.
Ich will mal ein vollkommen durchgeknalltes Beispiel bringen: Ich möchte gern am Spielbetrieb bei den Damen oder E-Junioren teilnehmen. Und wenn man mich nicht lässt, klage ich wegen Dikriminierung aufgrund meines Geschlechtes bzw. Alters.
Und deswegen @Else Tetzlaff : Anstatt sich Urteile von Fachanwälten zukommen zu lassen, wäre der erfolgversprechendere Weg, mit den Beteiligten zu reden. Evtl. ist das Thema schon mit einer gegenseitigen Rückwechselvereinbarung vom Tisch.