Also dürfen Kinder beliebig gesperrt werden , wenn der Verein es dann wünscht ?
Nein, natürlich nicht.
Ganz wichtige Frage: Wann habt Ihr sie in der Fußballabteilung des alten Vereins abgemeldet?
Dürfte kein Problem sein , aber der abgebende Verein hat meine Tochter nur nicht gesperrt , wenn sie das Zweitspielrecht erst nach der Sperrfrist erteilen , weil der Verein , der für das Zweitspielrecht infrage kommt der Konkurrenzverein ist .(Hat sich wohl rumgesprochen )
Es gibt also eine Vereinbarung zwischen altem und neuem Verein darüber, dass der neue Verein dem Zweitspielrecht erst zu einem bestimmten Termin zustimmen darf? Hat der neue Verein Euch darüber informiert?
Du schreibst von einer Sperrfrist. Welche meinst Du?
Noch eine grundsätzliche Frage: Warum ist Euch das Zweitspielrecht so wichtig? Machen wir uns nix vor. Es gibt im NFV keinen Leistungsspielbetrieb unterhalb der B-Juniorinnen. Die Anzahl der Vereine, bei denen sie als NFV-Auswahlspielerin in einer Mädchenmannschaft auf ihrem Niveau trainieren und spielen kann, ist sehr überschaubar. Auch das Niveau der C-Juniorinnen Bezirksligen ist nicht wirklich hoch. Man muss sich dafür nicht qualifizieren, sondern kann einfach melden.
Für ihre fußballerische Entwicklung ist die Jungsmannschaft z.Zt. deutlich wichtiger. Bei den Jungs Bezirksliga zu spielen, ist also viel erstrebenswerter.
Natürlich möchte sie auch mit und gegen Mädchen spielen, sich in der Kabine auch über Mädchenthemen unterhalten, anstatt immer alleine in der Kabine zu sein. Wenn sie allerdings ein paar Monate nur mittrainiert bevor sie Spiele macht, dürfte dann keine sooo bittere Pille sein.
