Vertrag zur Trainerausbildung

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  • Hallo zusammen,


    ich bin nach meiner bestanden Eignungsprüfung auf den Weg mich im B-Lizenz Lehrgang ein zu schreiben.
    Damit mein Verein die Kosten hierfür trägt, schließen wir natürlich einen Vertrag.
    Ich bin mit etwas unsicher über den Inhalt bzw. ob dieser so immer ist.


    Der Trainer verpflichtet sich im Gegenzug zur Teilnahme an Lehrgängen im Rahmen einer Trainerausbildung zum Erlangen der B-Lizenz und steht dem Verein für mindestens 3 Jahre ab bestandener Prüfung als Trainer zur Verfügung.
    Sollte der Trainer der 3-jährigen Verpflichtung gegenüber dem Verein aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen nicht nachkommen können, verpflichten sich schon jetzt beide Parteien eine einvernehmliche Lösung zu finden.
    Wird das Ausbildungsziel nicht erreicht, werden die entstandenen Kosten durch den Trainer vollständig getragen.


    Hat jemand da Erfahrungen für mich?
    Danke schon mal im Vorraus.

  • Moin,


    wegen welchen Punkten bist du dir denn konkret unsicher bzw. was würdest du ändern wollen?


    Ich hatte diesbzgl. auch zwischendurch und unverbindlich mit meinen Verantwortlichen gesprochen und eigentlich genau identischen Wortlaut gehört. Sollte ich vor Ablauf der drei Jahre aufhören, hätte ich den Restbetrag zurückzahlen müssen (3 Jahre verpflichtet, 2 Jahre für den Verein gearbeitet --> 1 Jahr, d.h. ein Drittel zurückzahlen).
    Spielt aber aktuell keine Rolle, weil ich dort seit 'nem Jahr nicht mehr arbeite (und momentan sowieso vereinslos bin) und meine B-Lizenz selbst bezahlen werde, um weiter unabhängig zu sein. Eignungstest ist Ende September.
    Dass du bei Durchfallen selbst für die Kosten aufkommen würdest, ist eigentlich auch üblich, lässt sich aber durch Bestehen recht effektiv vermeiden. :P


    Soweit zumindest meine Erfahrungen in dem Bereich.


    Fazit: Aus meiner Sicht also alles soweit in Ordnung. Viel Erfolg bei der Ausbildung!

  • Bindungsklauseln über zwei Jahre werden in der Rechtsprechung kritisch gesehen. Die Klausel bei dir oben ist außerdem so schwammig geschrieben, dass der Verein dir im Extremfall nicht viel anhaben kann, da diese gerichtlich nicht haltbar sind.