Hallo,
kann man ein Kind, welches am 29.12.2005 mit einer Ausnahmenregelung in den Jahrgang 2006 bringen?
Hallo,
kann man ein Kind, welches am 29.12.2005 mit einer Ausnahmenregelung in den Jahrgang 2006 bringen?
Nach meiner Kenntnis nur bei attestierter körperlicher Behinderung, z.B Kleinwüchsigkeit.
Die Ausnahmetatbestände sind jedoch bei den Landesverbänden nicht einheitlich geregelt.
Ausser den bereits erwähnten Ausnahmen, sehe ich absolut keinen Grund, warum der Stichtag keine allgemeine Gültigkeit haben soll.
Korrekt. Geht nur mit ärztlichen Attest und umfassender Begründung (kleinwüchsig) oder auch andere Behinderungen.
Und dann darf man auch nur in der untersten Mannschaft dieser Altersstufe ran, also wenn man zum Beispiel 3 E Jugend Teams hat, so muss er in die E3. Nicht als Verstärkung in den oberen. So ist es zumindest bei uns
Alles andere mit Härtefall wegen Stichtag ist ja auch nicht umzusetzen. Dann sagen nachher die vom 28.12. "ist ja nur ein Tag mehr"... Dann die vom 27. und immer so weiter. Wo soll man dann die Grenze setzen?