Urteil des Gerichts gegen Jugendtrainer

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  • Schon strange das Thema.


    Ich frage mich, was für einen krassen Schuss muss ein 11 jähriger haben, dass ein Tor (Handballtor? / E-Jugendtor?) nach einem Lattenpraller umfällt. ?(
    Vielmehr kippen doch die Tore, wenn sich die Spieler an die Tore hängen. ...


    Für mich als Jugendtrainer wäre es interessant zu wissen, für welche Gefahren man verantwortlich gemacht werden kann. Bei Auswärtsspielen checke ich oder mein Trainerkollege die Tore auf Kippschutz und weise ggf. den SR / Gastgeber darauf hin. Bei Hallenturnieren ging ich bis Dato immer davon aus, dass der Veranstalter dafür Sorge trägt. Muss man wohl auch noch einmal überdenken.


    Was weiterhin kaum Vereine wissen ist, dass Vereinsverantwortliche (z.B. Abteilungsleiter) die Führerscheine der Trainer kontrollieren müssen. Bei einem Autounfall mit Kids an Board haftet der Vereinsverantwortliche, wenn man ohne Führerschein fährt. Ich nehme grundsätzlich keine Kids in meinem Auto mit. Meinen Führerschein hat der Verein jedoch noch nie gecheckt. Bei euch??


    Ich glaube als Verein setzt man vieles selbstverständlich voraus und hofft, dass nichts passiert.

  • Juristisch lassen sich solche Fälle unter der "Sorgfaltspflicht" beschreiben. Leider ist dieser Begriff dehnbar, weshalb man allein mit der Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts gar nicht weiterkommt. z.B. rennt der deutsche Professor, der seiterzeit an der Entwicklung des Reaktortpys, der in Chernobyl um die Ohren flog und seitdem Tausenden von Menschenleben kostete, noch heute frei herum. Ihm genügte es seinerzeit zu belegen, dass die Wahrscheinlichkeit eines Supergaus 1 : 1.000.000 Jahre ist. Dass hierbei jedoch der Gau auch sofort eintreten kann, hat er damit ja nicht ausgenommen!


    Was als Sorgfaltspflicht im täglichen Umgang mit Mitmenschen zu verstehen ist, ist bereits weitgehend in Gerichtsurteilen mit Präzidenzwirkung nachzulesen. Auch gibt es bereits Urteile, wonach ein Trainer schuldhaft handelt, wenn er die Torsicherung nicht prüft. Hier, wie auch in anderen Fällen schützt die Eigeninterpretaton eines Trainers, dass sich nicht dafür verantwortlich fühlt, auf der Anlage eines Gastgebers die Torsicherung ebenfalls zu prüfen, nicht vor Strafe!


    Allerdings gebe ich einigen Beitragsschrebern recht, das es persönliche Wahrnehmung einer angemessene Bestrafung sehr unterschiedlich sein kann. Doch anders die Sichtweise von Zivilpersonen hat sich das Gericht bei der Bemessung des Strafmaßes an die Gesetze zu halten und kann lediglich innerhalb des Rahmens entscheiden. Hierbei soll die individuelle Schuldfähigkeit berücksichtigt werden.

  • Zitat TW-Trainer:

    Zitat

    Allerdings gebe ich einigen Beitragsschrebern recht, das es persönliche Wahrnehmung einer angemessene Bestrafung sehr unterschiedlich sein kann. Doch anders die Sichtweise von Zivilpersonen hat sich das Gericht bei der Bemessung des Strafmaßes an die Gesetze zu halten und kann lediglich innerhalb des Rahmens entscheiden. Hierbei soll die individuelle Schuldfähigkeit berücksichtigt werden.


    Das ist richtig.


    Nur finde ich, dass die Gerichte dort, wo es angebracht ist, nämlich bei grober Fahrlässigkeit, und diese liegt für mich bei Nichtbeseitigung bekannter Gefahrenquellen , wie z.B. nicht gesicherter Tore, vor, den möglichen Strafrahmen auch in vollem Umfang ausschöpfen sollen.
    Eine Geldstrafe für einen saudummen Verantwortlichen, der mit seiner Faulheit und Ignoranz das Leben eines Kindes auf dem Gewissen hat, wäre für mich keinesfalls angemessen.
    Und auch wenn sich hier der Eine oder Andere auf den Schlips getreten fühlt, - Tore können immer gesichert werden. Auch auf einem Kunstrasen. Hier zählen für mich keinerlei Ausreden.


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