Umgang mit Kündigungsfristen

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  • Follkao


    kannte ich so, interpretiere das auch so wie du.


    Aber:


    es gibt ein Musterkündigungsschreiben, ind dem steht, in etwa


    Kündigung des Vereins zum.......... (fester Termin, je nach Vereinssatzung) d. h. fest fixierte freieTerminwahl


    Kündigung als Spieler mit sofortiger Wirkung. (hier lässt das Musterschreiben keine freie Terminfixierung offen.)




    manche Vorschriften sind schon schwammig ausgedrückt, werden auch offensicht (wie im Falle der Ausbildungsentschädigung
    in Hessen falsch oder anders) von Landesverbänden unterschiedlich ausgelegt.

  • Zunächst einmal gilt, was vertraglich vereinbart wurde. Sogar dann, wenn das eigene Rechtsempfinden zu einer anderen Regelung tendieren würde.


    Nur dann, wenn ein Vertrag aufgrund eines Irrtums zustande gekommen ist, ist er schwebend unwirksam und kann mit rückwirkender Geltung gekündigt werden. Wer sich allerdings die Satzung nicht durchliest und sie so unterschreibt, kann sich nicht auf einen Irrtum berufen. Denn man kann sich nur über etwas Irren, was man zumindest zur Kenntnis genommen hat.


    Es liegt am Verhandlungsgeschick eines Neumitglieds, evl. für ihn ungünstige Passagen durch Günstigere zu ersetzen. Darunter könnte auch eine Kündigungsklausel (z.B. bei Wechsel in einen höheren Verein) oder eine kürzere Kündigungszeit liegen.


    Da es um einen generellen Beitritt in einen Vereinsbeitritt , gibt es keine Unterschiede zwischen aktiver (Spieler) und passiver Mitgliedschaft (Eltern). Das bedeutet, das die Mitgliedschaft auch nicht an den DFB-Wechselfristen der Spieler gekoppelt ist und kann u.U. zur Folge haben, dass man noch für die Restlaufzeit Beiträge zu zahlen hat, obwohl man bereits bei einem neuen Verein Mitglied geworden ist.


    Weil die Beiträge für Kinder und Jugendliche meist sehr niedrig sind und seit Jahrzehnten kaum angehoben wurden, kommt auch kaum jemand auf die Idee über einen Streitwert von 10 - 30 Euro ein ziviles Gerichtsverfahren anzustreben. Eine Entschädigung für die Verhinderung einer möglichen Karriere durch eine längere Kündigungsfrist läßt sich wohl kaum realisieren, weil Jugendliche als Amateure gelten, dessen Fussball einen Hobbycharakter hat.


    Es ist allenfalls das Grundrecht auf Selbstbestimmung des Ortes der Hobbygestaltung. Die hat jedoch nichts mit einem Mitgliedsstatus zu tun.

  • So...persönlich gehts immer besser, ....geregelt.


    Habe meine Meinung mitgeteilt....dazu angegeben, dass mir die rechtliche Seite bekannt ist, ....aber....usw. (andere Vereine haben keine Kündigungsfristen, ...in zwei anderen innerfamilieren Beispielen wurde es unkommentiert anders gehandhabt....ich möchte nicht Spenden für nix/Sohnemann nimmt nichts mehr in Anspruch usw....usw....


    Dann bot ich einen Kompromiss an. Ich möchte aus meiner Sicht nicht 30 Euro -aus Prinzip schon nicht- in den Gullideckel werfen...sondern spende eine Kiste V-Bier für die A-Jugend. Das fand man ok...somit ist das Problem beidseitig vom Tisch.


    Unter dem Strich bleibt für mich zu sagen, dass eine Argumentation dahingehend - dass man Planungssicherheit, finanzielle Sicherheit usw. - nicht nachvollziehen kann. Vielmehr bin ich der Meinung, dass das vorgeschoben, Nonsens und Quatsch ist und nichts anderes ist, als Schadenbegrenzung um noch den letzten Euro mitnehmen zu können. Für mich ein sogenannter änderungswürdiger Zustand!!!!!!!!!

  • Andre


    Beleg dafür, dass Gespräche mehr bringen, als direkt den Hammer auszupacken.


    du erwähnst jedoch so nebenbei eine für mich äusserst frustierende, jedoch recht häufig anzutreffende, Vorgehensweise, die ich auch schon kennengelernt habe: das unterschiedliche Vorgehen bei gleichgelagerten Fällen in einem Verein.


    personenabhängige Handhabung anstatt druchgängig einheitliche Handlungsweise.


    Gut , dass du das Thema so für dich abhaken kannst, der Kasten wär ja wohl so oder so fällig gewesen.