Zweitspielberechtigung

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  • Hallo Zusammen,


    bei uns im Verein haben wir ein Mädchen was parallel zu den Jungs eine
    Zweitspielberechtigung bei einer Mädchenmannschaft haben.


    Der Antrag von uns (Stammverein) wird selbstverständlich genehmigt. Jetzt habe
    ich dem Zuständigen Oberhaupt geschrieben, dass ich gerne die
    Zweispielberechtigung für dieses Mädchen beantragen möchte.




    Es kam zurück:
    Bedingung:
    Das Mädchen müsste bei Ihrem Stammverein keine Spielmöglichkeit mehr haben; hat
    sie die?
    Falls ja:
    der aufnehmende Verein hat dies auf dem Formular zu beantragen. Die fehlende
    Spielmöglichkeit muss ich dokumentieren.





    Jetzt bin
    ich leicht irritiert und weis nicht was ich machen soll. (Ist mein erster
    Antrag bezüglich Zweitspielberechtigung.)





    Hat jemand
    mit Zweitspielberechtigungen Erfahrung und könnte mir weiterhelfen?





    Vielen Dank
    im Voraus.

  • Generell gilt: Verbandsgeschäftsstelle anrufen und das abklären, da die Regelungen doch sehr verschieden sind.


    Meine Erfahrung, und ich vermute, dass ich auch bei dir richtig damit liegen: Mädchen- und Jungenfußball sind zwei unterschiedliche Baustellen. Sie kann also auf jeden Fall ein Zweitspielrecht für den Mädchenfußball haben, auch wenn bei euch in Jungenfußball eine Spielmöglichkeit besteht. Sie könnte aber z.B. kein Zweitspielrecht für eine andere Jungenmannschaft bekommen.

  • Das ist zwar je nach Verband etwas unterschiedlich, aber ich nehme an, dass mit der Spielmöglichkeit gemeint ist, dass dein Verein keine Mädchenmannschaft in der entsprechenden Altersklasse besitzt.
    Das gibst du dann an und das Mädel kann in einem anderen Verein zusätzlich bei einem Mädchenteam mittspielen. Meist gibt es dafür ein Formular, welches eine entsprechende Zeile enthält.


    Edit: Oder umgekehrt: ihr habt keine Jungenmannschaft in der Altersklasse.

  • @Trainerin90


    Chris hat recht, denn es gibt unterschiedliche Detailregelunen beim Zweitspielrecht. Es war seinerzeit angedacht, um z.B. Studenten, im entfernt liegenden Studienort die Möglichkeit zu gewähren, auch dort spielen zu dürfen, ohne vom Heimatverein aus wechseln zu müssen.


    Bei den Mädchen war es u.a. auch der DFB, der darauf drängte, besonders talenierte weibliche Jugendspielerinnen zusätzlich zur Heimat-Mädchenmannschaft übers Zweitspielrecht in einer weiteren Jungenmannschaft spielen zu lassen, um dort auf höherem Niveau gefördert zu werden.


    Wenn ein kleiner Verein nicht durchgängig Jugendmannschaften hat, so kann ein Spieler auch über ein jährlich neu zu beantragendenes Gastspielrecht bei einem anderen Verein kicken, ob den Heimatverein verlassen zu müssen.


    Die Regelungen sind jedoch in den Verbänden unterschiedlich. So kann der eine Verband den Mädchen ein Recht gewähren, in einer Mädchenmannschaft spielen zu dürfen, während ein anderer Verband den Mädchen ersatzweise auferlegt, in einem Jungenteam zu kicken, wenn es kein Mädchenteam in diesem Verein gibt.