Alles anzeigenmahlzeit,
das ist eindeutig ein falsche aussage. ich glaube in § 4oder 5 der JSpO steht drin das die pässe kontrolliert werden dürfen und auch von wem. (glaube betreuer und trainer)
gruss
Möglicherweise wird dies in den verschiedenen Verbänden unterschiedlich gehandhabt.
In der Jugendordnung des NFV steht in §4 "Dem Mannschaftsbetreuer steht das Recht zu, in die Spielerpässe des Spielgegners Einsicht zu nehmen."
Dies bedeutet jedoch nicht, dass er auch berechtigt ist eine Passkontrolle durchzuführen, sprich das Passfoto mit dem Spieler zu vergleichen und nach Namen und Geburtsdatum zu fragen.
Wie gesagt, mir wurde mal berichtet, dass bei Jugendspielen diese Passkontrolle aus Datenschutzgründen grundsätzlich nur vom Staffelleiter (auch nicht vom Schiedsrichter!) durchgeführt werden darf. Sollte hier jemand genauere Informationen dazu haben, wäre ich sehr interessiert.
