Zweitspielrecht

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  • Hallo
    Habe ein Problem. Die A-Junioren, die ich trainiere, haben zur Zeit sehr viele verletzt, so das ich die Mannschaft nur gerade so voll bekomme.
    Da mein Mannschaft eine Spielgemeinschaft ist und die B-Junioren in keiner Spielgemeinschaft spielt, frage ich mich ob ich das Zweitspielrecht für die Spieler der
    B-Junioren noch beantragen kann und diese Spieler einsetzen kann. Wir spielen in Westfalen.
    Kann mir jemand Auskunft geben?

  • Kann von Verein beim Verband beantragt werden. Geht recht schnell und unkompliziert.


    Am besten mal in Kaiserau anrufen und im Vorhinein abklären.


    Kosten pro Pass sind 5€

    "Ihr fünf spielt jetzt vier gegen drei."

  • Hallo lukas,


    kann nichts über die konkrete Regelung in deinem Landesverband sagen, aber: Bei uns sind B-Junioren (ohne gesonderten Antrag und Ähnliches) automatisch auch für die A-Juniorenmannschaft ihres Vereins spielberechtigt. Einzige Einschränkung ist, dass sie nicht zweimal am selben Tag eingesetzt werden dürfen.

    "Es gibt nur einen Ball. Wenn der Gegner den Ball hat, muss man sich fragen: Warum hat er den Ball? Ja, warum? Und was muss man tun? Ihn sich wieder holen!" (Giovanni Trappatoni)

  • Kann ich denn wohl aus jeder B-jugend ( Spielgemeinschaft besteht aus 3 Vereinen) spieler mit Zweitspielrecht ausstatten?

  • Hi Lukas,


    ruf Deinen Kreisobmann an. Ich würde nämlich denken, dass es hier gar nicht um Zweitspielrechte geht, da Eure A-Jugend ja eine gemeldete Spielgemeinschaft ist. Damit sollten die B-Junioren aller beteiligten Vereine in dieser A-Jugend spielen können.


    Ein Zweitspielrecht ist nach meinem Verständnis etwas anderes. Dabei geht es darum, ohne Pass- und Vereinswechsel in einem Fremdverein Spielrecht zu erlangen, da der eigene Verein keine Mannschaft der Altersklasse stellt.


    Da dies aber in jedem Kreis anders geregelt sein kann, hilft da nur die Frage bei den verantwortlichen Funktionären.

  • Hallo!
    Meiner Erkenntnis nach brauchst du kein Zweitspielrecht bzw. genau genommen geht das gar nicht :). Ein Zweitspielrecht kann man immer nur für die Altersklasse bekommen, in der man aktuell ist. Ein B-Junior kann es also nur für B-Jugend bekommen, wenn sein Verein keine eigene B hat. Über Zweitspielrecht könnte ein B-Spieler im eigenen Verein A spielen und im andern Verein B.


    Dein Fall ist ja aber anders. Die Spielgemeinschaft ist für die A gemeldet. Hochschreiben (oder für ein Spiel ausleihen) kannst du jeden B-Jugendlichen der für einen der 2-3 SG-Vereine die Spielberechtigung besitzt. Das einzige was nicht ginge wäre das die A-Jugendlichen von Verein A bei den Senioren von Verein B spielen (analog bei allen anderen Altersklassen).