Anlässlich des Themas zum Vertreterwahlrecht, würde ich hier gern zusammenfassen lassen, welche Möglichkeiten die Forenmitglieder außer dem Vertreterwahlrecht ( welches ja weiter im anderen Thema diskutiert wird ) sehen, um Interessen der Kinder im Verein durchzusetzen. Was ist bereits jetzt möglich, was müsste noch verbessert oder neu eingeführt werden ?
Was können wir tun, um Rechte von nicht wahlberechtigten Kindern imm Verein zu stärken ?
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1. Dort wo es das noch nicht gibt, einen Jugendvorstand einführen, der wie der Name es sagt, die Jugend vertritt
2. Der Jugendvorstand könnte ein eigenes Budget erhalten und eigenverantwortlich damit arbeiten
3. Die Events die der Jugendvorstand begleitet, könnten finanziell auch in die Jugendkasse gehen...vielleicht auch anteilig.
4. Man könnte einen Elternrat einführen, der Elternrat könnte mit einer gewissen Anzahl (mindestens eine Stimme) im Jugendrat stimmberechtigt sein und ein Vertreter des Elternrates könnte auch bei Hauptvorstandssitzungen teilnehmen. Ein Mitglied des Elternrates könnte im Prinzip ein Mitglied des Jugendvorstandes sein und so die zuvor benannte Stimme vertreten.
5. Mitglieder ab 14 Jahren statt ab 16 Jahren könnten wahlberechtigt sein.
6. Man könnte ein stellvertretendes Wahlrecht für Eltern deren Kinder Mitglied sind, aber unter 14 Jahre alt sind einführen, um die Interessen auch aus dieser Richtung -noch besser und gerechter- von Interessierten vertreten lassen. Dieses Recht würde versteckt in bestimmten Fällen für ein homogenes Miteinander sorgen können, es würde die Wachsamkeit der Jugendvorständler/und Vorständler auf ihr eigenes TUN höher halten.
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1. Dort wo es das noch nicht gibt, einen Jugendvorstand einführen, der wie der Name es sagt, die Jugend vertritt
Hierzu möchte ich mal die Jugendordnung des Vereines zitieren (stellenweise) des Verenes in dem ich 15 Jahre Jugendtrainer war.
"Mitglieder snd alle m. u. w. Jugendliche, Jugendbetreuer (in der Regel Eltern, unabhängig ob Mtglied oder nicht) , Trainer und der gewählte Jl bzw. sein Vertreter"
"die Jugendabteilung soll sch selbst führen"
bei der Wahl
" JL und Stellvertreter für 2 Jahre, Mindestalter 18 Jahre
2 Jugendsprecher, Mindestalter 12 Jahre"!Jedes Mitglied ab 8 Jahre hat ein nicht übertragbares Stimmrecht"
es wird ein Jugendausschuss gebildet der besteht aus:
" JL und sein Stellvertreter
den Jugendtrainern und den Betreuern (müssen kein Mitglied sein) von jeder Mannschaft"
den 2 Jugendsprechern""der Jugendleiter ist die Vertretung der Jugend im Vofrstand"
eine der Aufgaben des JL und des Jugendausschusses:
"die Zusammenarbeit Senioren-Jugend, Vorstand -Jugend und Eltern-Jugend zu fördern und zu unterstützen"
"Festlegung von Schwerpunkten der Jugenarbeit"
ohne jetzt auf das eine oder andere Datal einzugehen, würde ich mal fragen, wie ihr diese Jugendordnung in ihrer Gesamtheit vom Grunsätzlichen her seht. Gut oder schlecht?
könnte man mt ener solchen Jugendordnung leben?
gg
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"Mitglieder snd alle m. u. w. Jugendliche, Jugendbetreuer (in der Regel Eltern, unabhängig ob Mtglied oder nicht) , Trainer und der gewählte Jl bzw. sein Vertreter"
die Jugendabteilung soll sch selbst führen"
Jedes Mitglied ab 8 Jahre hat ein nicht übertragbares Stimmrecht"
"der Jugendleiter ist die Vertretung der Jugend im Vofrstand
"die Zusammenarbeit Senioren-Jugend, Vorstand -Jugend und Eltern-Jugend zu fördern und zu unterstützen"
"Festlegung von Schwerpunkten der Jugenarbeit"
Das ist schon ziemlich gut und modern.
Was ich skeptisch ...nein sehr skeptisch finde ist, dass "Jedes Mitglied ab 8 Jahre ein nicht übertragbares Stimmrecht" hat.
Ich finde nicht, dass Kinder in diesem Alter überblicken, was gut und was schlecht für sie ist. Dafür sind Eltern da...denen ein solcher Verein ein stellvertretendes Stimmrecht als Nichtmitglieder doch mit Leichtigkeit gewähren würde, ...das wurde vermutlich so noch nicht bedacht, denke ich. Schließlich sind Eltern doch schon -siehe oben- als Mitglieder benannt. Ich las es so, dass Eltern automatisch Mitglieder sind.
Speziell auf diesen Punkte dachte ich auch noch, ob die Wahlen denn z.B. Nachmittags um 16.00 Uhr vollzogen werden oder an einem Samstag abend, damit diese Gruppe denn ihre Stimme abgeben kann oder machen die eine Briefwahl?
So gesehen könnte der Passus nennt gemeint sein, ist aber -so ich richtig vermute- ein Witzchen...wenngleich es den richtigen Ansatz aus meiner Sicht bietet.
Verstehe ich das richtig Guenter...Eltern sind automatisch Mitglieder....und wenn das Kind 8 ist...könnten beide als Mitglied stimmen....??? Das wäre schon recht gut und zeigt, dass man sich hier einer gewissen Thematik locker stellt.
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die Jugendversammlungen fanden in der Regel so am Sonntag gegen 16.00 oder 17.00 Uhr statt. Briefwahl gabs soweit mir bekannt ist nicht.
die Satzung ist übrigens übrigens am 7.01.2000 veröfentlicht worden, also relativ alt schon.
gg
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Verstehe ich das richtig Guenter...Eltern sind automatisch Mitglieder....und wenn das Kind 8 ist...könnten beide als Mitglied stimmen....??? Das wäre schon recht gut und zeigt, dass man sich hier einer gewissen Thematik locker stellt.
hatte ich überlesen. ist nicht si, weiss jetzt auch nicht woraus du das schliesst.
evtl. noch zur Erklrärung: bei uns hat jede Mannschaft neben dem Trainer noch einen Betreuer/in, die in der Hauptsache die organisatorischen Angelegenheiten
der Mannschaft regeln soll, oft dann auch zusätzlich Co. Trainer.
diese Personen mussten nicht Mitglied im Verein sein, mussten auch ken Elternteil sein (war jedoch meistens so).
diese Personen, obwohl kein Vereinsmitglied waren aufgrund ihrer Funktion in der Jugendversammlung stimmberechitgt.gg
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2. Der Jugendvorstand könnte ein eigenes Budget erhalten und eigenverantwortlich damit arbeiten
in Jugendspielgemeinschaften und noch stärker ind den Jugendfördergemenschaften, die ja immer stärker im kommen sind, ist das gängige Praxis
bei uns.in der Region.
die JFG muss ja auch einen eigenen Vorstand haben. eine JFG ist praktisch ein selbständiger Jugendverein mit eigener Kassenführung mehrerer Vereine, der finanziell von den einzelnen Vereinen ausgestattet wird.
wer da mal Zahlen gehört hat, die da fliessen, spricht nicht mehr davon, dass alles in die 1. Mannschaft fliesst.
3. Die Events die der Jugendvorstand begleitet, könnten finanziell auch in die Jugendkasse gehen...vielleicht auch anteiligheisst ja wohl, dass die Erlöse des Jugendsportfestes in die Jugendkasse geht. ist bei uns der Regelfall, kenn da nur noch Ausnahmefälle
alle etwas grössere Jugendturniere werden hier vom Jugendfördervein des betreffenden Vereins durchgezogen, womit automatisch gewährleistet wird, wo
das Geld landet. allein schon aus steuerlichen Gründen wird dieser Weg schon von vielen Vereinen bestritten.gg
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5. Mitglieder ab 14 Jahren statt ab 16 Jahren könnten wahlberechtigt sein.
gibts eigendlich kein Argument dagegen
bringt jedoch nichts.aus Eigeninteress geht da kaum ein 15 jähriger auf eine Hauptversammlung.
bleibt jedoch ganz stark die Gefahr der Instrumentalisierung.mal gewundert, warum die komplette A-Jugend und komplette Mädchenmannschaft ausnahmslos auf einer Versammlung erschienen ist, nach den Wahlen wusste ich warum, mit mittelfristig schlimmen Folgen für den Verein.
Sohn des neuen Vorsitzenden spielte A, die Tochter bei den Mädchen.
jede Regelung hat neben den erwiesenen Vortelen auch Nachteile, die von entsprechenden Personen ausgenutzt werden können.
gg
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Auch hier der Hinweis meinerseits....dass das Wahlrecht -meiner Ansicht nach- ein rechtliche Angelegenheit im Sinne eines Anspruchs (in diesem Fall von Kindern) ist und die Vor.-und Nachteile die es mitbringt, dabei aussen vor sind.
Das "stellvertretende Wahlrecht" (siehe anderer Thread), könnte sich hier -bei deinem Beispiel- ein guter Gegenpol sein/werden....wenns so richtig brodeln würde. Aber das wäre in dieser Sache -"Recht" auf was....- für mich ebenso unerheblich wie erheblich. Ich weiss nicht Guenter, ob du verstehst was ich sagen will, ich kanns nicht besser ausdrücken, Gruß
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http://www.tnw.de/dmgr/index.php?ctr=download&asset=328
Eigentlich sehr aufschlussreich ! Ein Blick in die entsprechenden Satzungen lohnt sich also auf jeden Fall.
Ich würde zum Beispiel gewählte Jugendliche als Vorstandsmitglieder in einem erweiterten Vorstand begrüßen.
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http://www.tnw.de/dmgr/index.php?ctr=download&asset=328
Danke Karl.
Auf Seite 3 steht, dass Eltern ein grundsätzliches Vertretungsrecht gem. BGB inne haben (ich glaube für Kinder ab 7??) und nur dieses nicht gegeben ist, wenn eine Vereinssatzung das ausschließt.
Ist es schon damit ausgeschlossen, dass man ein Wahlrecht ab beispielsweise 16 Jahren einräumt und damit alle unter 16 Jahren raus sind oder ist es so, dass die darunter altermäßig fallenden Kinder ein gesetzlich bereits garantiertes Wahlrecht haben, welches die Eltern dann wahrnehmen können, soweit es nicht expliecit in der Satzung als Ausschlußformulierung formuliert drin steht???
Wenn das so wäre, lache ich mir einen Ast.
Das wäre nämlich rechtlich so, dass die Eltern der 7 bis 16jährigen als Nichtmitglieder ...weil Eltern von Kindern unter 16 aber über 7...ein Stimmrecht über das Kind hätten...gesetzlich gegeben und vom Verein nicht ausgeräumt, da nicht in der Satzung extra stehend.
So gesehen wäre der Satz...wählen ab 16 ...sinnfrei, soweit man nicht den Auschluß des Vertreterwahlrechts für Eltern benennt.
Oder ist es so, dass das benennen halt automatisch den Ausschluß der Eltern von unter 16jährigen (16jährige war ein Beispiel) beeinhaltet...was im Text -siehe Link-...so nicht zu lesen ist. Wer weiss was?
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ich lese es so:
7-einschl. 15 Jahre Stimmrecht der Eltern für ihr Kind
ab 16 Jahre eigenes Stimmrecht.hab bisher noch keine Vereinsordnung gesehen, wo das irgendwie erwähnt, oder folglich ausgeschlossen wurde.
diese Regelung scheint aber vollkommen unbekannt zu sein.
findet aber nicht ein genereller Ausschluss der unter 16jährigen statt, indem in der Satzung steht, dass Mitgleder ab dem 16. Lj.
stimmberechtigt sind? (Umkehrschluss)
dann hätten alle Vereinsmitgleder unter 16 Jahren kein Stimmrecht, also auch keines, das durch ihre Eltern wahrgenommen werden könnte.fraglich dann auch, warum Kinder in einer Jugendversammlung ein Stimmrecht haben, bei der Mitglederversammlung jedoch nicht.
unberührt dessen, steht aber fest, dass Eltern auch in der Jugendversammlung nicht für ihr Knd stimmen können, sondern dieses es
selbst vornehmen muss.konkret müsste man da doch wohl einen Juristen fragen.
noch besser, wer hält denn mal eine konkrete Anfrage beim Verband?
Würde es mich berühren, würde ich das tun.
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Ich würde ein System wie in den Schulen befürworten:
- die Spieler wählen ein bis zwei Vertreter aus ihren Reihen
- zusätzlich wählen die Eltern ein bis zwei VertreterDiese Vertreter (und ggf. die Jugendtrainer / aber nur einer pro Mannschaft) bilden eine Versammlung und wählen sowie beraten die Jugendvertretung im Verein.
Ist das System etabliert, hat es eine Vereinsspitze schwer, jugendfeindliche Maßnahmen kritiklos durchzusetzen.
Leicht off-topic: das Mädel einer befreundeten Familie spielte in einem Verein, in welchem die E von einer jungen Frau, die D von deren Vater und die C von deren älterer Schwester trainiert wurde. Als es mal Ärger gab, haben sich die Eltern bei der Jugendleiterin beschweren dürfen: dies war die Mutter der Trainerinnen und Ehefrau des D Trainers. Nach der Beschwerde hat die Spielerein in diesem Verein "kein Bein mehr auf den Boden" bekommen.
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Mein alter Verein ist derzeit wohl dabei die Satzung zu überarbeiten. Ich hatte da vor einiger Zeit nach einem Aufruf den Hinweis gegeben, dass es schön wäre, wenn man als Elternteil die Stimmvertretung vollziehen kann.
Dem Beitrag 10 gefolgten Aufruf bin ich nachgegangen. Ich stelle sehr positiv fest, dass mein alter Verein genau die "Geschichte" die Karl dort über den Link gepostet hat, verfolgt und offensichtlich genau so in die neue Satzung aufnimmt.
Mit anderen Worten....
-ein 16jähriges Mitglied kann wählen...bei der Vorstandswahl
-ein Mitglied ab 7 Jahre bis 16 Jahren ...kann bei der Wahl von den Eltern vertreten werden
und
-ein Mitglied ab 14 Jahren kann bei Wahlen innerhalb der eigenen Sparte (z.B. Jugendvorstandswahlen) wählen und würde -weil noch nicht 16 bei den Hauptvorstandswahlen vertreten.Das finde ich schon recht löblich und mutig und zeigemäß und an das Gesetz angelehnt, klasse.
Eine Steigerung wäre noch, das auch für die Mini-Eltern zuzulassen, aber ich denke, dass diese Gruppe damit schon gut Interessenvertreten wird. Wie gesagt....einen Jugendvorstand mit Sitz im Hauptvorstand gibts schließlich auch. Prima wie ich finde.
Abseits dessen möchte ich hier den Link zum passenden anderen Thread setzen, falls die beiden Threads mal zu weit auseinander auf verschiedenen Seiten landen. Ich finde sie gehören zusammen:
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Interessante Auflistung die hier zusammengetragen wurde. Ich habe mir einfach mal den Spaß gemacht, das für meinen Verein zu überprüfen.
1. Dort wo es das noch nicht gibt, einen Jugendvorstand einführen, der wie der Name es sagt, die Jugend vertritt
Jup haben wir.
2. Der Jugendvorstand könnte ein eigenes Budget erhalten und eigenverantwortlich damit arbeiten
Bei uns sind Senioren- und Jugendabteilung finanziell getrennt.
3. Die Events die der Jugendvorstand begleitet, könnten finanziell auch in die Jugendkasse gehen...vielleicht auch anteilig.
Da das Budget unserer Jugendabteilung getrennt von den Senioren aufgestellt ist, fließen Einnahmen aus Turnieren, Veranstaltungen oder Sonstigem direkt in unsere Kassen.
4. Man könnte einen Elternrat einführen, der Elternrat könnte mit einer gewissen Anzahl (mindestens eine Stimme) im Jugendrat stimmberechtigt sein und ein Vertreter des Elternrates könnte auch bei Hauptvorstandssitzungen teilnehmen. Ein Mitglied des Elternrates könnte im Prinzip ein Mitglied des Jugendvorstandes sein und so die zuvor benannte Stimme vertreten.
Gibt es bei uns nicht. Fände ich sicherlich eine schöne Erweiterung, wobei die besonders engagierten Eltern die mir bekannt sind entweder sowieso ein Amt ausüben (Geschäftsführung) oder durch ihre Tätigkeiten (Trainer/Betreuer) sowieso stimberechtigt sind.
5. Mitglieder ab 14 Jahren statt ab 16 Jahren könnten wahlberechtigt sein.
Bei uns sind Mitglieder ab 16 Jahren stimmberechtigt. In den 5 Jahren in denen ich im Verein tätig bin, war bei Wahlen die Höchstzahl anwesender Jugendspieler wie ich meine fünf. idR ist keiner anzutreffen. Und das obwohl diese schriftlich eingeladen werden.
6. Man könnte ein stellvertretendes Wahlrecht für Eltern deren Kinder Mitglied sind, aber unter 14 Jahre alt sind einführen, um die Interessen auch aus dieser Richtung -noch besser und gerechter- von Interessierten vertreten lassen. Dieses Recht würde versteckt in bestimmten Fällen für ein homogenes Miteinander sorgen können, es würde die Wachsamkeit der Jugendvorständler/und Vorständler auf ihr eigenes TUN höher halten.
Gibt es bei uns nicht. Prinzipiell halte ich es auch nicht für nötig, da Eltern die sich besonders einbringen möchten, kein Problem damit haben Vereinsmitglied zu werden. Sie tun dies idr nicht mit dem Zweck des Stimmrechtserwerbs, sondern weil es soweit ich weis juristisch einfacher ist, sollte ein Vorfall geschehen, wenn die beteiligten Personen Vereinsmitglied sind.
Ich bin mir gerade unsicher ob ich es aus Prinzip heraus begrüßen würde, eigentlich spricht ja nichts dagegen. Für unseren Verein ist es aktuell nicht notwendig. Sollte es irgendwo Probleme geben, wird entweder der Jugendleiter direkt angesporchen, oder die betroffenen Trainer gebeten dies in der Jugendsitzung zu thematisieren. Da mir klar ist, dass diese Art des Vorgehens nur mit einer "guten" Jugendleitung funktioniert, würde ich abschließend meinen dass einem Prinzipiellen Vertretungswahlrecht nichts entgegenspricht sollten die Eltern keine anderen Möglichkeiten haben die Probleme ihrer Kinder (oder ihre Eigenen) zu thematisieren.
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@Tirius
Hi, ließ den Thread mal weiter hinten. Karl brachte den Hinweis auf ein Gesetz aus dem BGB. Mein alter Verein schreibt derzeit die Statuten neu. Diese Sache wird dort derzeit aufgenommen. Ich gehe fast davon aus, dass das geforderte Rechtslage ist. Wenn ich damit Recht habe, müßte es so sein, dass alle Vereine ihre Satzung hieran angleichen müßten! Das könnte der Grund dafür sein, das mein alter Verein die Satzung neu schreibt.
Also Frage ist, ob das BGB und der entsprechende Paragraph hier zwingend bindend ist oder ist es im Sinne einer Kannvorschrift ausgelegt...was ich nicht glaube?
Ist es zwingend und der Verein passt die Satzung darauf nicht an, könnte jeder meiner Meinung klagen und die Wahl wäre unrechtmäßig, so seine gesetzlich garantierte Vertreterstimme für das Kind auch als Nichtmitglied verwehrt wurde, obwohl sie gefordert war.
Nach dem BGB wären Stellvertreterstimmen in der Anzahl der Mitgliedskinder ab 7 Jahre bis zu dem Alter, wo man wählen dürfte (meistens ab 16) gefordert.
Usw., usw...lest es euch dort gut durch und macht euch ein Bild. Vielleicht gibts ja einen rechtlich bewanderten unter uns, der klärt, ob das eine Mußvorschrift ist.
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[quote='Andre','index.php?page=Thread&postID=71550#post71550']Karl brachte den Hinweis auf ein Gesetz aus dem BGB. Mein alter Verein schreibt derzeit die Statuten neu. Diese Sache wird dort derzeit aufgenommen. Ich gehe fast davon aus, dass das geforderte Rechtslage ist.[/quote ]
mal weder nicht richtig geklappt. Zitat von Andre endete hier.ab jetzt mein Beitrag
Na ja, Gesetzestexte kann man nicht so auslegen wie es einem passt, oder richtig und alles lesen.
"die Satzung kann aber bestimmen, dass Minderjährige kein Stimmrecht haben"
Auszug aus einer Vereinssatzung:
"Stimmberechtigt sind Mitglieder ab dem 16. Lebensjahr."
de facto ist das der Ausschluss der unter 16 Jährigen und somithaben alle unter 16 Jahren kein Stimmrecht, somit kann dies auch nicht stellvertreted wahrgenommen werden.
anders sieht es aus, wenn der Verein nun "ab dem16. LJ". streicht und nur noch "Stimmberechtigt sind Mitgleder" in ihrer
Satzung stehen hat. dann könnten, so leg ich das von Karl ins Netz gestellte auch aus, die Eltern das Stimmrecht für Kinder wahrnehmen.der Gesetzgeber schreibt somit das Stimmrecht für Kinder in einem Verein nicht zwingend vor.
gg
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Das man Gesetzestexte nicht so auslegen kann wie man will...wie du sagst, werde ich wohl genauso gut wie du wissen. Im BGB kenne ich mich weniger als oberflächlich aus, deshalb habe ich ja auch gefragt ...es als FRAGE dargestellt
. Um diese Frage herum war es eine Hypothese...was ich ja auch so formulierte....von daher verstehe ich den Satz nicht!Danke für die verbindliche Antwort, dann bin ich wieder schlauer, Gruß Andre
