Vereinswechsel E-Jugend Land Hessen

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  • Hallo,


    mein Sohn spielt seit senem 4.Lebensjahr in einem Verein Fußball. In dem Verein, wo er noch 4 und 5 Jahre alt war, hat er noch als Bambini gespielt, da sie kein Nachwuchs gefunden haben, haben sie die Kinder an andere Vereine ausgeliehen, um sie in der D-Jugend wieder zuholen. Den Jahresbeitrag bezahlen wir noch dem ersten Verein. Mein Sohn ist jetzt 10 Jahre alt und spielt in der E-Jugend und kommt dieses Jahr in die D-Jugend. Er möchte gerne in diesem Verein bleiben, wo er zur Zeit ausgeliehen ist. Was muß ich machen, muß ich 2 mal kündigen, einmal als Spieler und das andere das Verein? Wie sehen solche Vordrucke aus? Wenn ich zum 30.06.2013 kündige, muß ich das jetzt machen? Bin leider bißchen durcheinender.

  • Eine Kündigung reicht. Kannst Du formlos machen, auch wenn der Verein Vordrucke dafür haben sollte. Wegen der Kündigungsfrist zum 30.06. schaust Du am besten mal in die Vereinssatzung Deines Vereins. Lass Dir die Kündigung schriftlich bestätigen bzw. kündige per Einschreiben!



    Gruß Karl

  • Zum 30.6. kannst du aber nicht kündigen.
    Die Kündigung wird immer sofort wirksam, also bei Abgabe/Einreichen. D.h. er darf dann ab sofort (eigentlich) nicht mehr spielen, da er kein Spielrecht mehr hat.



    Du kannst aber einfach Ende Juni austreten, am besten direkt beim Verein (so kannst du dir den erfolgten Austritt bestätigen lassen). Eine Sperre oder Ablöseforderung kann es in Hessen erst für ältere D-Jugendspieler geben.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • Sir Alex:


    Ist mir so nicht bekannt. Ich weiss jedoch, dass viele Vereine eine Kündigungsfrist von 4 Wochen zum Ende eines Halbjahres haben. Hatte bisher bei meinen Kindern diesbezüglich keinerlei Probleme und habe jeweils mindestens 1 Monat vor dem 30.06. die kündigung abgegeben.



    Gruß Karl

  • Das sind Verbandsstatuten.


    Da, die meisten Vereine, die Kündigung zum 30.6. auch erst an eben diesem bearbeiten, erfährt auch niemand etwas. (denn so hat es der Spieler ja auch gewollt). Aber das macht es trotzdem nicht richtig.
    Ein Austritt erfolgt immer unmittelbar; man kann nicht zu einem in der Zukunft leigenen Tag austreten.



    Das ist so allerdings trotzdem nicht richtig, nur weil kein "Kläger" existiert.
    Im theoretischen Fall, dass dies doch zum Verband kommt, werden z.B. alle Spiele in denen der Spieler von jetzt bis zum 30.6. mitwirkt, als verloren gewertet. (in der e-Jugend egal.)
    Ich weiß das auch nur, weil ich Trainer in einem Verein bin, wo die Leitung die Regularien sehr genau kennt und befolgt.



    Diese Kündigungfrist, die du ansprichst kann aber "nur" den finanziellen Aspekt (also die Zahlung weiterer Monatsbeiträge) ansprechen.
    Um nach dem Wechsel keine Sperre, also ein sofortiges Spielrecht zu erhalten, reicht der 30.6..

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

  • Danke an Karl und Sir Alex, bin jetzt voll durcheinander, heißt es im Klartext, das ich mein Sohn im Juni mit einem formlosen Text per Einschreiben mi Rückschein kündigen kann, ohne eine bestimmte Wartezeit.


    Den Rückschein gebe ich dem jetzigen Verein, wo er zur Zeit spielt und der Verein meldet ihn beim DFB und er erhält einen neuen Spielerpass, ist es richtig so?

  • Ich habe die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft jeweils fristgemäß zum 30.06. abgegeben und damit keine Probleme gehabt. Die Kinder waren damit bis 30.06. spielberechtigt. Da die Abmeldung damit ja erst zum 30.06. erfolgt, verstehe ich auch nicht, warum das Kind schon mit Eingang des Kündigungsschreibens nicht mehr spielberechtigt sein sollte.


    Der Rückschein ist als Nachweis für Dich. Beim aufnehmenden Verein stellst Du einen Aufnahmeantrag und unterschreibst den Antrag auf Spielerlaubnis. Der alte Spielerpass wird vom alten Verein entweder direkt an die Passstelle, den neuen Verein oder an Dich übersandt.



    Gruß Karl


  • Hallo Karl, dein Schreiben klingt logischer, heißt es, wenn ich die Kündigung im Juni abgebe, das es ausreicht?

  • Karl:


    Eine Abmeldung kann kann eben nicht für einen Termin in der Zukunft erfolgen. Sie gilt bei Eingang, egal wie du es terminitiert hast.


    Das ist anders, als bei einem Vertrag fürs Telefon, Arbeit, Versicherung o.ä.



    Ob das sinnvoll ist, oder warum das so ist, keine Ahnung.
    Auch das, dass von den wenigsten Vereinen/Spielern berücksichtigt wird, stimmt, aber eigentlich hast du mit EIngang der Kündigung kein Spielrecht und damit auch keinen Versicherungsschutzt mehr über den DFB.



    KaiUwe:
    Es reicht, wenn du nach dem letzten Spiel, aber vor dem 30.6. beim Verein austritts.


    Entweder direkt beim Verein in der Geschäftsstelle. (Lass dir den Austritt dann schriftlich bestätigen)
    oder
    per Einschreiben mit Rückschein. (Den Rückschein behällst du, den zu haben ist nur dann notwendig, wenn der abgebene Verein deinen Sohn nicht beim Verband abmeldet, also deine Kündigung ignoriert.)


    Beim neuen Verein musst du nur das Eintrittsformular auszufüllen und 1-2 Passbilder mitbringen. Alles andere regelt dann der neue Verein und der Verband.

    "Wenn zwei Menschen immer der gleichen Meinung sind, dann ist einer von ihnen überflüssig." Winston Churchill

    Einmal editiert, zuletzt von Sir Alex ()


  • Es reicht, wenn du nach dem letzten Spiel, aber vor dem 30.6. beim Verein austritts.


    Entweder direkt beim Verein in der Geschäftsstelle. (Lass dir den Austritt dann schriftlich bestätigen)
    oder
    per Einschreiben mit Rückschein. (Den Rückschein behällst du, den zu haben ist nur dann notwendig, wenn der abgebene Verein deinen Sohn nicht beim Verband abmeldet, also deine Kündigung ignoriert.)


    Beim neuen Verein musst du nur das Eintrittsformular auszufüllen und 1-2 Passbilder mitbringen. Alles andere regelt dann der neue Verein und der Verband.


    Danke für deine Antwort Sir Alex, ich werde das Thema auch den Jugendleiter des jetzigen Vereins mitteilen, mal gucken was er dazu sagt.

  • ich finde ihr verkompliziert die ganze Angelegenheit.


    Vereinsaustritt und Spielerwechsel haben wenig miteinander zu tun.


    wir haben hier 2 ganz unkomplizierte Vorgänge, vollkommen unabhängig von einander.


    1. Schritt:


    zum neuen Verein, dort Mitglied werden, Wechselformular für den Spieler unterschreiben. alles weitere geht dann seinen normalen Gang.
    Kai Uwe brauch da nicht mehr weier tätig zu sein.


    2. Schritt


    beim alten Verein die Mitgliedschaft kündigen mit dem Vermerk "zum nächst möglichen Termin" (Kündigungstermine können je Verein
    differenzieren, stehen in jeder Vereinssatzung.
    die Kündigung im alten Verein hat absolut nichts mit dem Spielerwechsel zu tun.



    natürlich kann es dazu kommen, dass für eine kurze Zeit Mitgliedschaft in beiden Vereinen besteht. Aber wo ist da das Problem.
    an den paar Euro kanns doch nicht liegen.


    gg

  • Zitat

    beim alten Verein die Mitgliedschaft kündigen mit dem Vermerk "zum nächst möglichen Termin" (Kündigungstermine können je Verein
    differenzieren, stehen in jeder Vereinssatzung.
    die Kündigung im alten Verein hat absolut nichts mit dem Spielerwechsel zu tun.


    Ja, Günter. Aber eigentlich nichts anderes als ich schrieb. Ich kenne jedenfalls keinen Verein, der Kündigungsfristen hat und wo sofort die Spielerlaubnis erlischt, nur weil ich die Kündigung zum 30.06. fristgerecht am 30.05 abgebe. Beim neuen Verein wird der Mitgliedsantrag z.B. ab 01.07. gestellt und gleichzeitig der Antrag auf Spielerlaubnis ausgefüllt und unterschrieben, den der Verein dann mit Passbild wegschickt. Der alte Verein verschickt dann nach dem 30.06. den Spielerpass.

  • Sir Alex:


    War mir (und warscheinlich vielen anderen) so nicht bekannt. Aber ich lerne gern dazu. Mich würde nur noch interessieren, wo genau das schriftlich festgehalten ist.


    Für Hessen siehe Jugendordnung HFV http://www.hfv-online.de/filea…dnungen/Jugendordnung.pdf,


    Grüße
    Oliver

    Einmal editiert, zuletzt von Don Quijote () aus folgendem Grund: Zitat erweitert

  • Oliver


    folgende Regelung gibt es inzwischen Bundesweit, ist gängige Praxis, und ich kann mir nicht vorstellen, dass das in Hessen anders ist:


    der neue Verein stellt mit den erforderlichen Unterlagen (Wechselformular) den Antrag auf Spielerwechsel.


    der abgebende Verein wird dann von der Passtelle über das elektronische Postfach informiert.

    dies gilt gleichzeitig als Abmeldung des Spielers. beim abgebenden Verein
    Dies ersetzt den Einschreibebrief der Abmeldung.


    als Tag der Abmedlung gilt die Eingabe in das System "DFB net Passtelle Online".


    der alte Verein muss sich innerhalb von 14 Tagen dazu äussern, wenn nicht, wird der Vereinswechsel so durchgezogen



    im Prinzip einfach und eindeutig:


    Spieler/Eltern unterschreiben beim neuen Verein das Wechselformular. alles weitere macht der neue Verein über den Verband.




    der Austritt als Mitglied im Verein hat damit jedoch nichts zu tun, das kann man jederzeit nach dem Spielerwechsel selbst tun.


    gg

  • Hallo Günther,


    alles was Du schreibst ist 100% richtig. Aber egal ob elektronisch oder aber altbacken per Einschreiben, bzgl. Fristen gilt genau das, was Sir Alex oben gesagt hat: Die Abmeldung gilt zum Abgabetag, man kann die (eigentlich) nicht im voraus abgeben, sondern muss das letzte Spiel beim Alt-Verein abwarten, da man sonst seine Spielerlaubnis verliert.


    Grüße
    Oliver

  • zitat guenter:


    So lief es doch bei uns auch. Die Vereinsmitgliedschaft wurde (wegen Kündigungsfristen ) jeweil mindestens 4 Wochen vorher zum 30.06. gekündigt. Der Antrag auf Spielerlaubnis wurde vom neuen Verein erst danach gestellt und auch der Spielerpass erst danach zur Meldestelle gesendet. Warscheinlich haben wir ein wenig aneinander vorbei geredet.

  • So, hab die Antwort vom Jugendleiter gekriegt, auf die Frage, was er dazu sagt:


    Zu
    Deiner Frage: Gemäß §18 und §19 der JSO soll ein Vereinswechsel
    grundsätzlich vom 01.06.-30.06. erfolgen. Die Abmeldung kann erst nach
    dem letzten Spiel für den bisherigen Verein erfolgen; vorher
    unterschriebene Abmeldungen sind unwirksam.


    Bitte am 01.06.13 per Einschreiben mit Rückschein vom alten Verein
    abmelden (sofortige Wirkung). Den Rückschein bitte mit Spielerpass und
    dem von Dir unterschriebenen Antrag auf Vereinswechsel bei mir
    einwerfen.


    Müßte so stimmen

  • @Karl@Oliver


    ihr kennt euch ja auch etwas aus.


    bei uns ist es so, dass der Verein den Pass nicht an den Spieler aushändigen muss. der Pass ist Eigentum des Verbandes.
    Ich kenn Vereine, die rücken den Pass erst raus, wenn er über den Verband angefordert wird.


    rechtlich mag der Weg dieses Jugendleiters richtig sein, aber er macht es sich ziemlich einfach.


    bei den Wechseln meiner Söhne habe ich und mein Sohn lediglich eine Unterschrift gleistet, um alles andere hat sich der Verein gekümmert.
    Ich kenn bei uns auch keinen einzigen Fall, wo es anders gelaufen wäre.
    einzige Ausnahme war bei einem Spieler, wo der Verein gar kein Interesse an diesem hatte.


    gg