REGRESS nach Foulspiel

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  • Andre


    ich wäre hier bei diesen Fragen etwas vorsichtiger.


    Guenter, ich meine das ist so nicht richtig....wie immer, ...ich bin kein Fachmann in diesen Fragen.



    Ansonsten Danke, habe was gelernt. Habe ja sogar gebeten mein extra als MEINUNG (als Nichtwissen ausdrücklich benannt) zu prüfen. Scheinbar kommst du ja aus der Branche, war mir so unbekannt. Gruß 8)

  • Andre, war kein Vorwurf an dich,


    ist aber, genau wie die Bewertung der Gerichtsurteile ohne konkretes Detailwissen ein sensibles Thema.


    Unsere beiden letzten Beiträge haben aber, so hoffe ich, etwas Klarheit geschaffen.


    Ja, ich war in dieser Branche.


    gg

  • @Don


    Es wird zwischen einfacher und grober Fahrlässigkeit unterschieden.
    bei leichter Fahrlässigkeit besteht Versicherungsschutz. bei grober Fahrlässigkeit ebenfalls.


    inwieweit jetzt bei grober Fahrlässigkeit der Passus "billigend in Kauf nehmen" zum Tragen kommt, was ja dem Vorsatz entspricht,
    bin ich überfragt. Das dürfte dann zu den Grenzfällen gehören, die letzendlich vor Gericht entschieden werden.


    Beispiel:


    beim Reinspringen von hinten in die Beine, kann man wohl nicht unbedingt immer den Vorsatz zum Verletzen unterstellen, bzw. beweisen.
    es ist aber garantiert ein grobe Fahrlässigkeit , bei dem man eine schwere Verletzung "billigend in Kauf " nimmt.


    alles nicht so einfach zu beurteilen.


    gg