Ich wollte schon lange diesen Vorfall posten, habs aber irgendwie übersehen, aber so etwas kann man Euch nicht vorenthalten.
Im C-Juniorenbereich (in dieser Liga spielte unsere C-Jugend in der letzten Saison auch) ist Folgendes passiert:
Es dreht sich um den § 19 der Jugendordnung des Bayerischen Fußballverbandes: http://www.bfv.de/cms/docs/Jugendordnung-bfv(2).pdf
Unter anderem war der SC Fürstenfeldbruck und der SV Wacker Burghausen ((mit seiner 2. Mannschaft) in den Abstiegskampf verwickelt. Die erste Mannschaft von Wacker Burghausen, die eine Liga höher spielte, war bereits etliche Spieltage vor Saisonende gesichert, d.h. sie konnten nicht mehr absteigen. So wollte man natürlich auch den Klassenerhalt der 2. Mannschaft sichern. Somit sollten so viel Spieler wie möglich aus der ersten Mannschaft eingesetzt werden. Solange man sich nur an die Vorgaben der Jugendordnung gehalten hätte - kein Problem. Aber was passierte: In einem Spiel der ersten Mannschaft (die war ja bereits gesichert) liefen zu Beginn des Spiels (also in der ersten Halbzeit) nur acht Spieler auf (dies passierte wohlgemerkt in der damals noch höchsten Spielklasse dieser Altersstufe durch ein Nachwuchsleistungszentrum). In der zweiten Halbzeit wurde dann auf elf Spieler aufgefüllt. Die drei nicht in der ersten Halbzeit eingesetzten Spieler waren somit für das nächste Spiel gegen den SC Fürstenfeldbruck spielberechtigt und dieses endete mit 4:1 für Burghausen. Damit sicherte sich Burghausen den Klassenerhalt und Fürstenfeldbruck stieg ab.
Von Seiten der Fürstenfeldbrucker wurde Protest beim Bayerischen Fußballverband eingelegt, ohne Erfolg, da die Richtlinien eingehalten wurden.
Es ist sicherlich richtig, dass die Regeln eingehalten wurden, doch hätte ich auf andere Weise eine Bestrafung gefordert, die sehr empfindlich ausgefallen wäre.