Versicherungsschutz bei Gastspielern (nfv)

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  • Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
    Ich habe in meiner Mannschaft einige Kinder, die aus dem Nachbarverein kommen. Mit der Gastspielerlaubnis ist ja die Spielberechtigung dann geklärt. Meine Frage ist nun wie es versicherungsrechtlich aussieht. Sie sind ja nicht erfasst in dem Verein, für den sie spielen.


    Danke

  • Ich würde sagen, sie sind über den Verein versichert, bei dem sie Mitglied sind, also dem Nachbarverein.

  • Ich erhebe nicht den Anspruch, dass folgendes 100 Prozent richtig ist, deshalb denke ich "nur" laut:


    1. Jeder Mensch, der in Schland lebt, ist selbst versichert, ...über seine Krankenversicherung und wenn er ausreichend Geld hat und es für nötig befindet, auch über eine Unfallversicherung.


    Meine Kinder sind krankenversichert und für 2,50 im Monat zusätzlich unfallversichert. Im Falle eines Unfalls mit Langzeitschäden und einem bestimmten Prozentsatz an Invalidität erhielten sie eine dreistellige monatliche Summe vom Versicherer. Dieser Vertrag ist eigentlich dumm, denn die Summe -nehmen wir das Beispiel 300 Euro- würde die Leistung des Sozialamtes -soweit sie irgendwann Erwachsen und unfallbedingt nicht arbeitsfähig wären- schmälern, ...mit anderen Worten spare ich meiner Ansicht entsprechend dem sozialen System die Summe von 300 Euro, die der Staat an das Kind weniger auszahlen "müßte". Es wäre also garnicht dumm, wenn ich diese Versicherungen wieder kündige, weil sie zu niedrig abgeschlossen sind. Im Umkehrschluss habe ich aber auch nicht das Geld übrig, sie sinnvoller Weise auf ein Maß zu versichern, dass über die Zahlung des Staates im Falle einer Vollinvalidität hinaus ginge.


    Man könnte jetzt darüber nachdenken, ob eine Kündigung der Verträge asozial -im Sinne von Unsozial- wäre, weil ich meine Kinder im Falle des Falles vorsätzlich ins soziale Netz fallen lassen würde.


    2.Meiner Meinung entsprechend ist die Unfallversicherung des Vereins nichts anderes als ....eine finanzielle Zapfstelle für die eigene Krankenkasse, sich die Kohle zurück zu holen.


    Beispiel: Du trainierst deine Minis, ein Gastspieler ist dabei und der bricht sich die Haxen. Was passiert: Er kommt ins Krankenhaus, man händigt die persönliche Krankenversicherungskarte aus, ...wird möglicher Weise operiert = Gesamtkosten 2500 Euro inc. Transport und Nachbehandlung. Im Krankenhaus fragen sie, ...wie das passiert ist. Wenn du sagst, wie es war, ...und das sagen 99 Prozent....dann geht die Rechnung über 2500 Euro an die Krankenversicherung des Kindes mit dem Hinweis, dass es ein Sportunfall war heraus. Den genauen Weg danach kenne ich nicht, aber entweder der Verein wird angeschrieben und der meldet es der Unfallversicherung oder es ist ein Unfallversicherer und den kennt die Krankenversicherung des Kindes pauschal und schreibt diesen an. Dann bekommste einen Unfallfragebogen nach Hause und schickst den zur Unfallversicherung oder zum Verein zurück.


    Erkennt der Unfallversicherer das Ereignis nach Prüfung als Sportunfall an, übernehmen die die Kosten und gut ist`s.


    Die Frage die sich mir stellt ist, ....ob die eigene Krankenversicherung die Kosten trägt, wenn sie erfährt, dass der Unfall auf einem Sportgelände in Ausübung des Sports mit Übungsleiter dabei geschehen ist.


    Ich weiss es nicht, ...aber da die Krankenversicherung eine Pflichtversicherung sein dürfte, ....muß SIE in jedem Fall zahlen, ...vermute ich.


    3.Hatte ich mal eine Freizeitfußballgruppe über den Verein laufen. Dort erschienen immer ein paar Gastspieler. Nach Rückfrage bei der Vereinsleitung erhielt ich die Information, ....dass Gastspieler immer über die Unfallversicherung des Vereins mitversichert sind.


    Ferner...aber das nur am Rande....hatte wir uns damals in der oben beschriebenen Meinung vereinbart, ...das jeder Sportunfall dort als Privatunfall im Krankenhaus deklariert worden wäre, es sei denn, der Verletzte könnte nicht mehr sprechen :) . Die können mich nämlich mal, ...


    Das gleiche haste bei Schulunfällen, wo die Gemeindeunfallversicherung die Kosten bei einem Schulunfall der Krankenversicherung des Verunfallten ersetzt. Die stellen dann immer lästige Fragen mit Formularen, wo ich meine Freizeit dran verbringe (incl. Gang zur Post). Wofür?: Um anderen die Kosten zu ersparen. Da möchte ich doch meine Arbeitszeit für das Ausfüllen des Formulars gern in Rechnung stellen, ..ich nehme übrigens 30 Euro die Stunde :D .


    Das Beispiel hinkt natürlich, wenn du fremde Kinder trainierst, ...die melden das natürlich richtig im Krankenhaus.


    4. Wäre ich beim einfachsten Punkt. Frage einfach beim Vereinsvorstand nach, die müßten die Antwort recht zügig geben können. Und sollte kein Vertrauen vorhanden sein, ...dann frag im Abschluß mal, ob du die Antwort schriftlich bekommen könntest ...-das meine ich nicht wirklich-....aber bei der Antwort darauf wird dann schnell klar, wie sicher dieselbige war. ;) Gruß Andre


    Fazit: Man ist immer versichert, so oder so, entsprechend ist die Frage der Versicherung nicht ganz so wichtig für den Verletzten.


    Eher machte ich mir Gedanken über die Regressnahme des Trainers, falls du -im Bezug auf die Verletzung- angreifbar wärest, weil du beispielsweise die Aufsichtspflicht verletzte hast oder mit Arbeitsgeräten trainierst hast, die dafür überhaupt nicht vorgehesen sind usw..

    2 Mal editiert, zuletzt von Andre ()

  • Meine Kinder sind krankenversichert und für 2,50 im Monat zusätzlich unfallversichert. Im Falle eines Unfalls mit Langzeitschäden und einem bestimmten Prozentsatz an Invalidität erhielten sie eine dreistellige monatliche Summe vom Versicherer. Dieser Vertrag ist eigentlich dumm, denn die Summe -nehmen wir das Beispiel 300 Euro- würde die Leistung des Sozialamtes -


    hallo Andre


    2,50 € (??!!)


    so einen Versicherungsschutz kannst du auch kündigen,


    gib 10,--€ aus und deine Kinder werden wg. einem Unfall nie zu einem Sozialfall.
    du kannst doch auf die Spezialversicherer im ÖD zurückgreifen.


    mfg Günter

  • Mit anderen Worten, ....sehe ich das alles aus deiner Sicht relativ richtig, ..richtig? Mir fällt gerade ein, dass du -glaube ich- die Sache beruflich betreibst/betrieben hast?


    Das mit dem ÖD werde ich mal genauer beschauen, danke für den Tipp. Derzeit Cosmos. Gruß Andre

  • Hallo Sabine,


    das Kind ist über die ARAG versichert, sobald es in einem Verein angemeldet ist. Da sich das Kind als Gastspieler bei euch befindet müsste im Falle eines Falles ihr die Versicherung anschreiben. Es ist auch so, dass sobald ein Kind mal bei euch trainiert und es einem anderen Verein angehört vollständig durch den Heimatverein versichert ist. Ich glaube es muss sich bei Heim- und Gastverein lediglich um Vereine im gleichen Verband handeln - aber das ist ja auch meistens so. Alle Infos gibt es über die Homepage der ARAG.