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Du Hast recht, die gibts tatsächlich in einigen Verbänden. Man findet sie meist unter dem § 21 in der Jugendordnung, wo es unter Pkt 1. heißt: "Allen Verbandsvereinen ist es untersagt, Junioren aus einem anderen Verein am Training teilnehmen zu lassen." Unter Pkt. 2 findet sich der Hinweis: "Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den der Junior eine Spielberechtigung besitzt, schriftlich seine Zustimmung gibt." Abschließend heißt es unter Pkt. 3: "Ein Verein darf Junioren anderer Vereine bei Spielen und Turnieren in seinen Mannschaften nicht mitwirken lassen. (Quelle: http://wdfv.de/files/h_jspo_2015_07_01.pdf)
Ich will man versuchen, diesen Nonsens auf das praktische Leben zu übertragen:
Wenn mich ein Chef einer anderen Firma zu einem Vorstellungsgespräch einlädt, dann muß ich mir vom jetzigen Unternehmen zunächst eine schriftliche Erlaubnis dafür einholen, sonst darf der Chef der neuen Firma sich nicht mit mir unterhalten!
Für den Spieler ergeben sich jedoch keinerlei Konsequenzen aus der Ordnung, weil es sich um ein Verbot eines anderen Vereins handelt. Aber für beide Vereine gibt es keinerlei Konsequenzen. Verwunderlich, wenn man doch sonst schnell mit Geldstrafen, Sperren und Punktabzügen bei der Hand ist oder?
Kann sein dass sprachlich deine Interpretation möglich und logisch ist, jedoch vermute ich stark, dass mit "Training" hier regelmäßiges Trainieren gemeint ist und nicht eine einzelne "Trainingseinheit". Z.B. ein Spieler wird Mitglied in 2 Vereinen die je Woche 2 mal trainieren, damit er regelmäßig 4 Einheiten bekommt und spielt nur für den Verein bei dem das Spielrecht liegt. wäre wohl gut, diesen Paragrafen präziser zu formulieren.