Beiträge von Hattabi

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    Die einzige Lösung ist: Drei Mannschaften aus dem vorhandenen Kader bilden zu jeweils 16-17 Spielern. Das ist auch die optimale Kadergröße.

    Mit 25 Spielern pro Mannschaft wirst Du nicht froh, wie willst Du hier alle Spieler einsetzen ?

    Und den Spielern einen Vereinswechsel nahe legen, das kann nicht im Sinne Eures Vereins sein. Da noch genügend Zeit vorhanden ist im Hinblick auf die nächste Saison könnt ihr sicherlich noch einen Trainer für die zusätzliche Mannschaft finden.



    Ehrlich gesagt, kann ich einen Teil Deiner Gedanken nicht nachvollziehen.

    Wenn Dir dieser Spieler taktisch sehr wichtig ist und er auch für die Mannschaft wichtig ist, dann setze auch in der Rückrunde auf ihn, so wie Du es auch der Vergangenheit getan hast. Vermutlich spielt dieser Spieler schon länger im Verein und hat sich dann auch verdient, dass auf ihn gebaut wird.

    In der neuen Saison musst Du Dir dann halt eine andere Aufstellung ausdenken. Vielleicht bekommst Du ja auch noch einen guten Spieler aus einem anderen Verein, der diese Position spielen kann. Wenn ihr ein leistungsstarkes Team seid, dann wird dies auch nicht so schwierig sein.

    Und dass der Spieler nach einem halben Jahr so leistungsmäßig abfällt, kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen. Er wird dann in der Vorbereitung genügend Zeit haben, sich wieder in die Mannschaft zu spielen. Aufnehmen musst Du diesen Spieler. Willst Du ihn etwa bestrafen, weil er sich weiterentwickeln will. Und vielleicht gibt es ja Möglichkeiten während des Auslandsaufenthaltes dort in einem Verein Fußball zu spielen.

    Das wird von Verband von Verband unterschiedlich sein:

    Hier die Bestimmungen von Bayern.

    § 27 Sonder-Spielrecht in Herren- und Frauenmannschaften
    (1) A-Junioren des älteren Jahrgangs (unabhängig vom Alter) sowie Junioren des jüngeren Jahrgangs mit vollendetem 18. Lebensjahr können ab 1. Juli des laufenden Spieljahres in allen Herrenmannschaften eingesetzt werden. Sie verlieren dadurch nicht die Spielberechtigung für die A-Junioren ihres Vereins. § 8 Absatz 4 und § 27 Absätze 6 und 7 sind dabei genauestens zu beachten. Dies gilt auch bei Spielgemeinschaften. Voraussetzungen hierfür sind:
    a) schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters bei Junioren unter 18 Jahren,
    b) ärztliches Attest über die Tauglichkeit im Herrenfußball bei Junioren unter 18 Jahren,
    c) Junioren-Spielrecht für den Verein. Für die Erfüllung der Buchstaben a) und b) und die Aufbewahrung der entsprechenden Bestätigungen ist der Verein selbstverantwortlich.
    (2) Aus Gründen der Talentförderung kann A-Junioren des jüngeren Jahrgangs unabhängig vom Alter mit Zustimmung des VJA eine zusätzliche Spielerlaubnis für die erste Amateurmannschaft seines Vereins erteilt werden. Dies gilt nur für Spieler, die einer aktuellen Auswahl des DFB oder seiner Landesverbände angehören oder eine Spielberechtigung für einen Lizenzverein oder Amatuerverein mit Leistungszentrum gemäß § 7 b DFB-Jugendordnung besitzen. Die Voraussetzungen des Absatzes 1 gelten in gleicher Weise.
    (3) Die Genehmigung für Spieler nach Absatz 2 erteilt die Passstelle des Verbandes durch Zusendung einer Herrengenehmigungsmarke, die vom Verein in den Spielerpass einzukleben ist. Nur mit eingeklebter Herrengenehmigungsmarke besteht Spielrecht für die erste Amateurmannschaft.
    (4) Spieler nach Abs. 1, 1 a und 1 b einer Junioren-Förder-Gemeinschaft haben nur für den im Spielerpass eingetragenen Stammverein das Sonder-Spielrecht. Voraussetzung dafür ist die schriftliche Zustimmung der JFG, die beim Stammverein vorliegen muss. Bei einem Verstoß gegen Abs. 7 wird das Sonder-Spielrecht für alle Stammvereine der JFG entzogen.
    (5) In besonders begründeten Ausnahmefällen kann nach Einholung einer Stellungnahme des zuständigen BJL der VJL für einzelne Spieler Ausnahmen vom Absatz 1c) in Verbindung mit § 25 (2) zulassen. Für Juniorinnen entscheidet der VFMA nach Einholung einer Stellungnahme des zuständigen BFMA.
    (6) Wegen des Einsatzes von Junioren/Juniorinnen in Herren-/Frauenmannschaften können Verbandsspiele des betreffenden Vereins nicht abgesetzt werden. Die Jugendlichen dürfen an einem Tag nur in einem Verbandsspiel eingesetzt werden; ansonsten kommen die Bestimmungen über den Einsatz nicht spielberechtigter Spieler zur Anwendung.
    (7) Wird ein Junioren-Verbandsspiel nicht ausgetragen oder die Juniorenmannschaft sogar zurückgezogen, kann das Sonder-Spielrecht nach Absatz 1, 2 und 4 vom VJA/VFMA widerrufen werden.
    (8) Alle vorstehenden Bestimmungen mit Ausnahme des Absatzes 2 gelten für den älteren B-Juniorinnen-Jahrgang analog. Ein Einsatz kann in allen Frauenmannschaften erfolgen, dieser darf jedoch lediglich einmal am gleichen Wochenende (Freitag bis Sonntag) erfolgen.
    (9) Bei Lizenzvereinen und Vereinen der Frauen-Bundesliga und 2. Bundesliga ist der § 6 Nr. 2 der DFB-Jugend-Ordnung zu beachten.

    Also, für mich ist so etwas undenkbar.

    Denn, dann würden in einigen Ligen nur sechs Vereine spielen, weil jeder Verein zwei Mannschaften vertreten hat.

    Es gibt schon jetzt genug Wettbewerbsverzerrung durch die verschiedenen 1./2./3. Mannschaften der Profivereine.

    Fordere doch Deine Mannschaft einfach und mache Freundschaftsspiele gegen starke Mannschaften aus oder falls dies möglích ist gegen Frauenteams.

    Zitat:


    lupfi schrieb am 30.01.2008 18:10
    Der Aufwand sollte aber nicht die Lösung sein, was für Einträge kamen denn bei euch? Also unser Gästebuch wird eigentlich nicht mit "Müll" voll gemacht. Es gibt auch Gästebücher wo man sich vorher mit den AGB's einverstanden geben muss, vielleicht eine Alternative!




    So groß ist der Aufwand auch wieder nicht. Und auf jeden Fall besser, als irgendwann zu lesen, dass eine Person aus dem Verein ein "Assozialer" ist oder andere Beleidigungen, die weit unter die Gürtellinie gehen.

    Ich pflege für unseren Verein auch die Homepage. Nachdem es gegen einen Trainer in unserem Verein massive Beleidigungen im Gästebuch gegeben hat, haben wir uns dazu entschlossen, die Beiträge erst zu lesen und dann freizugeben. Es ist im Interesse des Vereins, dass solche derart üblen Beiträge nicht in die Öffentlichkeit gelangen.

    In diesem Fall haben wir den Absender sogar selber ausfindig machen können.

    Man kann dies aber auch über die IP-Adresse, die bei jedem Gästebucheintrag gespeichert wird. Mit Hilfe z.B. dieser Internetseite (http://www.dnsstuff.com) kann man den Provider des Absenders ausfindig machen. Sollte man strafrechtlich vorgehen wollen, so muss man Anzeige gegen unbekannt bei der Polizei stellen. Und diese wird dann sicherlich denjenigen ausfindig machen können.