Alles anzeigen§ 21 Teilnahme am Training
(1) Allen Verbandsvereinen ist es untersagt, Junioren aus einem
anderen Verein am Training teilnehmen zu lassen.
(2) Eine Ausnahme ist nur dann zulässig, wenn der Verein, für den
der Junior eine Spielberechtigung besitzt, schriftlich seine
Zustimmung gibt.
Der Inhalt dieses Paragraphs ist mit Sicherheit nichtig.
Das ist ein unzulässiger Eingriff in die Vereinsautonomie.
Der Paragraf verbietet zwar nichts dem probetrainingswilligen Spieler, weshalb der Hinweis auf das Entscheidungsrecht des Erziehungsberechtigten unnötig ist.
Indirekt würde das Verbot - wäre es denn wirksam - aber natürlich auf Verein und Spieler wirken.
Aber wie gesagt: Das ist ein laienhaft formulierter, nichtiger Paragraf.
Der deutsche Funktionär malt gern Organigramme und formuliert gern Auflagen u. Verbote....
Meine "Lieblingsregel" ist die, dass eine Abmeldung vom Spielbetrieb beim Wechsel nur mit Postkarte als Einschreiben erfolgen darf. Hilfsweise - so der Verband - geht auch ein Brief als Einschreiben.
