Hi,
in Hessen kein Problem, habe ich jetzt schon mehrere Jahre hintereinander problemlos in Anspruch genommen.
Alle Infos findest du hier:
https://soziales.hessen.de/fam…liche/jugend-und-ehrenamt
http://www.hessischer-jugendri…amtliches-engagement.html
Du musst den Antrag ausfüllen, zur Jugendhilfe senden, genehmigen lassen und dann beim Arbeitgeber abgeben.
Dein Lohn wird ganz normal vom Arbeitgeber weiter gezahlt, nach der Aktion muss der Arbeitgeber wiederum einen Antrag auf die Erstattung der Lohnkosten stellen. Hierbei ist wichtig, dass dein Antrag vom Arbeitgeber mit eingereicht wird. Der Arbeitgeber ist bei Genehmigung deines Antrages durch die Jugendhilfe verpflichtet, dich frei zu stellen.
Du solltest allerdings deinen Arbeitgeber darauf hin weisen, dass die Sozialversicherungsbeiträge nicht erstattet werden.
Ganz wichtig!!! Es zählt nur eine ehrenamtliche Betätigung UND die Aktion ist nicht gewinnorientiert.
Kleines Beispiel....
Unsere Ferienfussballschule wird vom e.V. veranstaltet und alle Teilnehmer zahlen einen Unkostenbeitrag, die Trainer helfen ehrenamtlich. Diese Aktion ist Ok
Die GmbH unseres Vereins veranstaltet ein Torwartcamp, alle Teilnehmer zahlen einen Unkostenbeitrag, die Trainer helfen ehrenamtlich. Diese Aktion ist nicht Ok.
Die Jugendhilfe sagt...eine GmbH ist Gewinnnorientiert...ein e.V. nicht. Die Begründung finde ich gut und wirkt einem Missbrauch entgegen.
Gruss
Matthias
