Folgendes schrieb ich vor 4 Wochen an den Verband. Erhielt die Lesebestätigungen aber keine echten Antworten - nun erhielten die Vereine eine Antwort. Ziemlich unzureichen meiner Meinung nach.
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Hallo Herr Felchner, hallo Herr Musiol.
Kurz zu mir : Ich bin Trainer der E2, stellv. Jugendobmann und
sportlicher Leiter des Kinderbereiches. (Vereinsname )
(Paul kennt mich bereits von der Futsalschulung in Lübeck)
Ich schreibe aus folgenden Grund, sicher haben sie beide vom
Vorfall in Hamburg gehört wo vor einem Jahr ein 7 jähriger Junge vom Tor
erschlagen wurde, und der Trainer nun verurteilt wurde, da er die
Aufsichtspflicht in Augen der Staatsanwaltschaft verletzt hätte.
(http://www.ndr.de/nachrichten/hamburg/Junge-von-Tor-erschlagen-Geldstrafe-fuer-Betreuer,prozess2346.html)
Über das Urteil lässt sich streiten, ich bin kein Jurist, kann diesen Fall nur aus meiner persönlichen Sicht beurteilen.
Das Problem ,welches aus dem Urteil resultiert, ist aber wesentlich schwerwiegender in meinen Augen.
Der Ehrenamtlter lebt gefährlich, als "hobby" übernehmen wir Verantwortung für Kinder und Jugendliche ohne jede Bezahlung.
Meistens sind diese Trainer unlizensiert, wurden nicht über die Aufsichtspflicht informiert.
Bei mir hätte das Urteil ein wenig mehr Sinn gemacht, da ich auf
der Lizenz in Malente von Herrn Schröder drüber informiert wurde.
Aber auch das reicht nicht ganz, die Aufsichtspflicht ist im Ehrenamt nicht definiert - Beispielsweise im Schulgesetz schon (s.http://studienseminar.rlp.de/fileadmin/user_upload/studienseminar.rlp.de/gs-kus/bilder/Aufsichtspflicht.pdf )
Es herrscht großer Unmut bei den Trainern, daher bitte ich um eine
eindeutigere Regelung mit der Staatsanwaltschaft. Natürlich kann man es
nicht schwarz auf weiß in jedem Fall haben, allerdings sollte man es so
ähnlich wie im Schulgesetz doch verwirklichen können?
Es gibt massenhaft an Fragen, einige sind natürlich übertrieben -aber es kann jederzeit passieren,das ist doch das Problem.
Einige Beispiele wären :
Meine Kinder duschen nach dem Training , ich als Trainer bin in der
Kabine davor. Bekomme aber nicht mit,dass die Kinder eine
"Shampoo-Schlacht" veranstalten. Ein Kind rutscht auf dem schmierigen
Boden aus,bricht sich etwas oder noch schlimmer. Wo hätte ich als
Trainer sein müssen? Im Kabinentrakt,in der Kabine oder sollte ich
mitduschen? Soll der Trainer zwischendurch einen Blick in die Dusche
werfen? Oder wird man dann als pädophil bezeichnet?
Es sind alles Fragen,die daraus resultieren,dass die Aufsichtspflicht im Ehrenamt nicht eindeutig nieder geschrieben ist.
Es ist nicht klar,wann und wo die Aufsichtspflicht beginngt und wann/wo sie endet.
Es ist nicht klar wieviele Kinder ein Trainer überhaupt betreuen darf.
Es ist nicht klar, ob man Eltern kurzfristig drum bitten kann das Training zu übernehmen.
Es ist nicht klar, ob der Weg von Kabine über den Parkplatz auf
den Platz zum Training unter die Aufsichtspflicht fällt. Oder beginnt
dies erst auf dem Sportplatz?
Es ist nicht klar ,wann die Verantwortungspflicht beginnt und wann endet
- pünktlich zum Training - oder schon vorher wenn die Jungs sich warm
machen bzw. ein wenig kicken? Endet sie mit meinem Training oder muss
ich solange am Platz bleiben bis alle Kinder in die Autos der Eltern
gestiegen sind?
Es ist nicht klar,ob der Trainer auch für Unfälle in der Dusche oder
Kabine verantwortlich ist- wenn ja, kollidiert das nicht mit intimsphäre
bzw. ist es dann nicht gefährlich wg. missbrauchsverdacht?
Es ist nicht klar, bis zu welchem alter welche verpflichtungen für Trainer gelten.
Man könnte noch 100000 weitere Beispiele aufzählen.
Deshalb die bitte an sie, geben sie den Trainern etwas in die Hand,
klären sie dies, ähnlich wie im Schulgesetz, mit der
Staatsanwaltschaft.
(Vielleicht wäre auch eine Regelung über den DFB sinnvoll - Geld wäre ja da, im Gegensatz zu den Landesverbänden)
Und dann, wenn soetwas auf Papier gebracht wurde, müssen die Trainer drüber informiert werden.
(Deshalb habe ich Paul Musiol hinzugefügt)
Ähnlich wie ich eine Hygienebelehrung benötige, wenn ich mit
Lebensmitteln arbeite, sollte ein Trainer eine Belehrung über die
Aufsichspflicht erhalten,bevor er mit Kindern und Jugendlichen
"arbeitet".
Ich hoffe sie beide haben verstanden auf welches Problem ich
hinweisen wollte, und hoffe, dass es hierbei bald zu einer Lösung kommt
.
Mit freundlichen Grüßen"
Folgendes erhielten die Vereine im SHFV :
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…. in der jüngeren Vergangenheit sind auf
deutschen Fußballfeldern wieder einige besorgniserregende Unfälle durch
das Umkippen von Fußballtoren zu verzeichnen gewesen, die zum Teil
schwere Verletzungen mit bleibenden Schäden und sogar Todesfolge für
Jugendspieler bewirkten. Ursachen waren unsachgemäße Aufstellung, die
Verwendung alter, ungesicherter Tore, die ungesicherte Unterbringung
oder Aufbewahrung zwischen den Aufsichtszeiten, falscher Transport,
mangelnde oder unterlassene Wartung oder bestimmungsfremde Nutzung.
Einem
viel beachteten und zum Teil umstrittenen Urteil des Hamburger
Amtsgerichtes aus dem Oktober dieses Jahres zur Folge, das sich auf den
tragischen Tod eines C-Jugendspielers im Jahr 2013 bezog, liegt die
Verkehrssicherungspflicht beim Einsatz mobiler Fußballtore beim Verein,
der auf der jeweiligen Sportanlage trainiert oder Punktspiele austrägt
bzw. bei den verantwortlichen Jugendtrainern. Wir möchten Sie
daher bitten, die in Ihrem Verein tätigen Jugendtrainer nochmals auf
diese Verkehrssicherungspflichten hinzuweisen."
Das ist nichts neues in meinen Augen - vielleicht wende ich mich wirklich zunächst an die Regionale Presse. Ich möchte mehr Sicherheit für Jugendtrainer!!
Übrigens bekam ich von den Ehrenamtbeauftragen Schleswig-Holsteins ( Politik) bis heute keine Antwort ...
Ich werde nicht aufhören
Coke