Ich habe leider jetzt erst die Zeit gefunden ein Beispiel rauszusuchen. So sieht Fair Play Liga in der F im Kreis Köln aus:
Sportrechtsverfahren aufgrund des Spielabbruchs der F-Jugend Staffel XXXXXXXXXXXX.
1. Mit Zustimmung des Jugendleiter XXXXX, XXXXXXXX, wird der als Zeuge geladene
Trainer XXXXXXXX als Beschuldigter geführt.
2. Der Beschluss ist beschwerdefähig
1. Wegen verursachten Spielabbruch werden die Vereine XXXX mit
einer Geldstrafe zu je 25,00 EURO belegt.
2. Eine Spielwertung bleibt außer Ansatz.
3. Den nachstehend genannten Beschuldigten wird auferlegt, an einem der beiden nächsten
stattfindenden Trainerlehrgänge des Fußballkreis Köln teilzunehmen.
4. Wegen tätlichen Angriffs und Beleidigung wird der Trainer XXXXX, XXXXX, mit einem
Ausübungs- und Betätigungsverbot im Bereich des WFLV für die Dauer von 4 Monaten, ab dem
09.07.2014 belegt. Der letzte Monat wird auf Bewährung ausgesetzt, sofern er sich innerhalb seiner
Sperrzeit zum unter Punkt 3 genannten Trainerlehrgang angemeldet hat und diesen auch antritt. Die
Bewährungszeit beträgt 12 Monate.
5. Wegen tätlichen Angriffs in einem schweren Fall wird der Trainer XXXXXX, XXXXXXX, mit
einem Ausübungs- und Betätigungsverbot im Bereich des WFLV für die Dauer von 6 Monaten, ab dem
09.07.2014 belegt. Die letzten beiden Monate werden zur Bewährung ausgesetzt, sofern er sich
innerhalb seiner Sperrzeit zum unter Punkt 3 genannten Trainerlehrgang angemeldet hat und diesen
auch antritt. Die Bewährungszeit beträgt 12 Monate.
6.Wegen tätlichen Angriffs in einem schweren Fall wird der Trainer XXXXX, XXXXXX, mit einem Ausübungs- und Betätigungsverbot im Bereich des WFLV für die Dauer von 6
Monaten, ab dem 09.07.2014 belegt. Die letzten beiden Monate werden zur Bewährung ausgesetzt,
sofern er sich innerhalb seiner Sperrzeit zum unter Punkt 3 genannten Trainerlehrgang angemeldet hat
und diesen auch antritt. Die Bewährungszeit beträgt 12 Monate.
7. Aufgrund des unsportlichen Verhaltens seiner Zuschauer, werden die Vereine XXXXXXX und XXXXXXX mit einem Ordnungsgeld zu je 50,00 EURO belegt.
8. Die Kosten des Verfahrens in Höhe von 90,00 EURO tragen die beiden Vereine je zur Hälfte.
9. Das Urteil ist berufungsfähig.
Natürlich ist dies ein Extremes Beispiel, aber das ist kein Einzelfall. Trainer gehen auf einander los. Zuschauer verhalten sich so extrem, das der Verein zahlen muss. Und das alles bei einem F Spiel. Ich bleibe dabei!!!! Die Leute in Köln sind mies geschult. ich könnte noch weitere Beispiele aus der letzten Saison raussuchen.