oder so ähnlich, ist gestern das abschließende Urteil ergangen.
Der Artikel bestätigt im wesentlichen die Gegner dieses Gerichtsstreits.
Jetzt wird das Weihnachtsgeschenk des kleinen Jungen wohl etwas kleiner ausfallen 
Hier der Bericht (kopiert aus dem Netz):
Ein Vater ist mit dem Versuch gescheitert, im Fußballklub ein
spezielles Training für seinen siebenjährigen Sohn durchsetzen. Das
Amtsgericht in Grevenbroich wies die Klage allerdings ab. Der
Streitfall hat nun eine Debatte um die Überlastung der Justiz ausgelöst.
Das Amtsgericht Grevenbroich hat gestern entschieden,
dass Eltern nicht bestimmen können, wer ihre Kinder in einem
Sportverein trainiert. Der rechtspolitische Sprecher der
CDU-Landtagsfraktion, Harald Giebels, meinte in einer ersten Reaktion
auf den bundesweit einmaligen Klagevorgang, dieser sei eigentlich nicht
tragbar, wenn man bedenke, wie sehr die Gerichte belastet seien: "So
etwas gehört nicht vor Gericht." Für solche vereinsinternen
Angelegenheiten müsste es einen internen Moderator geben, der sich
intensiv um einen Konsens bemüht.
Allerdings, so schränkte Giebels ein, sei es wegen
der Rechtswege-Garantie des Grundgesetzes schwierig, derartige
Streitigkeiten von den Gerichten fernzuhalten: "Wenn die Streitparteien
sich absolut nicht einigen können oder wollen, landet die Sache leider
beim Richter." Klar sei aber auch, dass die klagenden Eltern im
Grevenbroicher Fall ihrem Sprössling einen Tort angetan hätten. Selbst
wenn die Kläger beim Amtsgericht gesiegt hätten, wäre für den Jungen im
Sportverein nichts gewonnen gewesen. Auch Ulrich Thole, Sprecher am
Oberlandesgericht Düsseldorf, sagte, die Justiz könne derartige Fälle
nicht ablehnen.
Ausgangspunkt für den kuriosen Rechtsstreit war eine
Auseinandersetzung zwischen den Eltern des Jungen und dem Trainer
seiner Mannschaft. "Dieser Trainer ist zu ehrgeizig, er arbeitet
bereits bei den Bambinis leistungsbezogen", beschwerte sich der Vater
des Kindes Leon. Durch diese Methoden habe sein Sohn den Spaß am
Training beim SC Kapellen verloren. Deshalb wolle Leon auch nicht mehr
am Mannschaftstraining teilnehmen. Er wolle ausschließlich noch das
Torwarttraining bei einem anderen Trainer absolvieren. Darüber hinaus
witterte die Familie eine "Verschwörung" des Vereins. Man habe Leon
nach dem Krach mit dem Trainer im Sommer ausschließen wollen, erst nach
gerichtlichen Schritten habe der Klub den Ausschluss zurückgenommen.
Der Geschäftsführer des Deutschen Richterbundes NRW,
Christian Friehoff, betonte, in NRW fehlten 500 Richter und 200
Staatsanwälte; rund zwölf Prozent der Stellen seien nicht besetzt. Auch
angesichts dieser Tatsache stelle sich für den Verband der Richter und
Staatsanwälte die Frage, ob jedes noch so kleine zwischenmenschliche
Problem vor die Schranken der Justiz gehöre.
Andererseits warnte Friehoff davor, dem landläufigen
Begriff "Bagatelldelikt" juristische Bedeutung beizumessen. Nur weil
eine Sache geringen Streitwert oder für das Gericht und die meisten
Bürger wenig Gewicht habe, könne sie im Einzelfall für einen
Rechtsuchenden dennoch von großer Bedeutung sein. Friehoff: "Auch
manche Trivialbeleidigung, mit der sich die überlastete Justiz befassen
muss, tut einem, der deshalb vor Gericht geht, richtig weh." Die Justiz
habe die auch in der Verfassung niedergelegte Aufgabe, im Konfliktfall
Rechtsfrieden wiederherzustellen. Falls Konfliktparteien eines
Rechtsstreites sich nicht einigen könnten bzw. wollten, habe das
Gericht oft keine Möglichkeit, zu sagen, für diesen Fall werde kein
Termin anberaumt.
Der Sportklub-Vorsitzende, Josef Breuer, sagte: "Wir
können uns nicht vorschreiben lassen, wer bei uns ein Torwarttraining
zu bekommen hat." Ihm tue es leid, dass der Junge hier der Leidtragende
sei: "Aber das haben seine Eltern ihm eingebrockt, nicht wir." Andere
Klubmitglieder verstehen nicht, dass Leons Eltern "wegen einer solchen
Geschichte vor Gericht" gehen. Die Kosten des Verfahrens - geschätzt
800 Euro – tragen die beim Amtsgericht unterlegenen Eltern.