diese Regelung gibt es im ganzen DFB nicht.Die bundesweite feste Aufwandsentschädigung trifft nur dann in Kraft, wenn sich die beteiligten Vereine nicht einigen können.
Nun ja, innerhalb des wfv gilt sie im Jugendbereich gar nicht. Und in Hessen gilt sie für Wechsel im als Wechselperiode definierten Zeitraum vom 1.6. bis 30.6., außerhalb nicht. Dann kann sie an den abgebenden Verein gezahlt werden, um die von ihm verweigerte Freigabe zu ersetzen, d.h. er kriegt die Kohle und der Fall wird so behandelt, als hätte er die Freigabe erteilt. Außerhalb dieses Zeitraums kann man in Hessen, zumindest gemäß der Jugendordnung, die Freigabe nicht erwirken, wenn der abgebende Verein dazu nicht bereit ist.
Grundsätzlich war ursprünglich und ist auch heute noch so jeder Vereinswechsel mit einer Sperre belegt, wenn der abgebende Verein einem Vereinswechsel nicht ausdrücklich zustimmt.
Korrekt, aber mit welcher Legitimation? Der Verband sperrt wechselnde Spieler ja bereits für typischerweise drei Monate für den Pflichtspielbetrieb, das kann ich noch als Maßnahme zur Vermeidung der evtl. sogar unsportlichen Wettbewerbsverzerrung innerhalb der Saison nachvollziehen. Aber wieso darf der Verein, den der Spieler verlässt, diesen noch mit einer weiteren Sperre belegen? Das scheint es schon ewig, vielleicht sogar gefühlt immer gegeben zu haben. Aber was ist die Rechtfertigung dafür?
Bei der Einführung dieser Regelung waren Vereinswechsel im Jugendbereich innerhalb der gleichen Staffeln, speziell im unteren Bereich, unüblich. Üblicherweise waren Wechsel vom Dorfverein zu grösseren Vereinen die Regel. Je grösser ein Verein, desto grösser in der Regel die Finanzkraft. Als Berechnungsbasis hat man nun mal nicht die Mitgliederzahl, sondern die klassenzugehörigkeit der 1. Mannschaft genommen.
OK, so dachte ich mir das ja auch schon. Aber die Regelung ist dann überholt. Und außerdem ist sie, wenn denn die Entschädigung nur für den Fall, dass ein Spieler zu einem höherklssig spielenden Verein wechselt, schlecht, sogar unzureichend formuliert. Darüber hinaus besteht, wie ich oben anhand des Beispiels unseres Kreises aufgeführt habe, außer bei den in den höchsten vielleicht vier bis sechs Seniorenspielklassen vertretenen Vereinen der Zusammenhang zwischen Spielklasse und Finanzkraft wohl eher nicht, da dürfte die Streubreite erheblich sein. Aber die Regelung sieht eine Staffelung der Beträge bis hinunter in die niedrigste Spielklasse vor, oder gibt es da noch viel unterhalb der Kreisliga C?
Bei der Einführung der jetztigen Regelung stand das Abwerben von Spielern durch bestimmte höherklassig spielender Vereine im Fordergrund und nicht der seltenere Wechsel in einen anderen gleichartigen Verein.
Und warum hat man die Regelung dann nicht so formuliert und das, worum es geht, auch so bezeichnet, wie es sich gehört? Warum hat man z.B. nicht Wechsel innerhalb einer Spielklasse, in eine niedrigere Spielklasse, oder Wechsel zwischen Vereinen unterhalb einer gewissen, überkreislichen Spielklasse -- ich selbst denke da an die Verbandsliga -- von der Entschädigungsregelung ausgenommen bzw. die Entschädigung auf null festgelegt? Und wie kommt man dazu, die Entschädigung mit der Freigabe zu verknüpfen?
aktuelles Beispiel, dass die derzeitige Regelung durchaus Sinn machen kann.
Beispiele findet man für alles. In den Fällen, an denen ich ziemlich nahe dran war, hat die Regelung nur zu Ärger und Mühsal geführt. Da wechselten die Spieler zu einem Verein, der sich weniger als zehn Kilometer von ihrem bisherigen Verein entfernt befand, wo der Großteil ihrer Mitschüler spielte, und wo sie in der D-Juniorengruppen- statt in der -kreisliga oder -klasse spielen konnten. Die 1. Mannschaft des aufnehmenden Vereins spielte in dem einen Fall niedriger als die des abgebenden, bei dem anderen weiß ich es nicht, aber da spielten auf jeden Fall beide Vereine auf Kreisniveau im selben Kreis.
Viele andere Fälle dürften den Verein, den ich weiter oben erwähnt habe, betreffen, der nämlich ab der D-Jugend versucht, mal mehr, mal weniger aktiv die Kreisauswahl und den DFB-Stützpunkt in Teilen, sowie einzelne weitere auffällige Spieler zu sich zu ziehen, um dann kaum noch Eigengewächse zumindest in den ersten Mannschaften ab der D-Jugend aufwärts zu haben. Die anderen Vereine sehen es üblicherweise nicht gerne, wenn ihre besten Spieler abgeworben werden und verlangen da sicherlich auch immer mal wieder die Ausbildungsentschädigung oder einen anderen Geldbetrag. Und obwohl ich die egoistischen Motive der abgebenden Vereine da verstehen kann, und die ebenfalls egoistischen Motive des aufnehmenden Vereins nicht gutheiße, so bin ich doch der Meinung, dass es für die stärkeren Spieler einer Gegend durchaus sinnvoll sein kann, wenn sie sich in einer Mannschaft und Trainingsgruppe sammeln. Wenn doch ein Spieler meint, bei Verein B besser aufgehoben zu sein als bei seinem bisherigen Verein A, warum soll er denn dann nicht wechseln?
Aber kommen wir ruhig zu deinem Beispiel:
da spielt ein Junge bis zur C-Jugend bei einem kleinen Dorfverein. wechselt in der Nähe in der B-Jugend in einer Regionalligamannschaft, dann in der A-Jugend zu einem Zweitligisten, dann in die Bundesliga. Für einen 2stelligen Millionenbeitrag wechselt er nun als noch sehr junger Spieler,
zu einem europäischen Spitzenclub.
Verdienen tut nun der Verein, in dem er nur kurze Zeit war und natürlich sein Berater. Was ist mit dem kleinen Dorfverein, der ihn 8-10 Jahre lang zum Fussball gebracht hat? Leer ausgehen?
Warum nicht? Als er dort spielte, war er ein Spieler wie jeder andere auch. Er hat für seinen damaligen Verein gespielt wie seine Mannschaftskameraden, wurde dort genauso trainiert wie sie, es war alles gleich. Und diese Zeit zu dem Zeitpunkt, als er Vertragsspieler wird, lange vorbei. Was ist denn dieser zweistellige Millionenbetrag? Das ist eine Zahlung an seinen Vertragspartner, die letzteren dazu bringt, der vorzeitigen Auflösung des Arbeitsvertrags zuzustimmen. Wo besteht da auch nur irgendein juristischer Zusammenhang mit den vorherigen Vereinen des Spielers?
Über welche Summen wird denn hier überhaupt diskutiert?
Naja, bei den oben beschriebenen Fällen, die ich direkt mit bekommen habe, wollte der eine Verein für zwei D-Junioren jeweils entweder (ich bin mir nicht sicher, ob die 1. Herren des aufnehmenden Vereins damals in der KOL oder der KL A spielte) € 100 + 7 x € 25 = € 275 oder € 150 + 7 x € 50 = € 550, zusammen also € 550 oder € 1.100 haben. Von einem anderen Verein kamen zwei Spieler nach zwei Jahren dort zurück, er wollte für sie entsprechend jeweils € 150 oder €250 haben. Wir reden hier wohlgemerkt von D-Junioren, die in der Gruppenliga spielen wollen. Das ist die erste Stufe oberhalb des Kreises (wenn auch in der D-Jugend die höchste Spielklasse)...
Die Forderungen dieser zwei Vereine beliefen sich also insgesamt auf € 850 oder € 1.350. Zwei, drei weitere Spieler stießen damals auf eigenen Wunsch und aus eigenem Antrieb ebenfalls zu dieser Mannschaft hinzu, hätten deren bisherige Vereine auch die Hand aufgehalten, dann wäre man wahrscheinlich bei € 1.200 bzw. € 2.000 in der Summe gelandet.
Im älteren E-Jahrgang (ab da gilt übrigens erst die Regelung) und D-Alter in der Regel um 500,-- € plus/minus
Bei uns in Hessen wird die "Entschädigung" erst ab dem älteren D-Juniorenjahrgang fällig, dann zählt aber jedes angefangene Spieljahr bis hinunter in die G-Jugend. Ich hatte mir das, als wir es hier im Forum schon mal von der Ausbildungsentschädigung hatten, von der Geschäftsstelle sagen lassen. Ich glaube, das war damals der Zeitraum, als es um die von mir hier behandelten Wechsel ging.
Und für die wirklich leistungsstarken Vereine, ist das kein Hinderungsgrund, wenn sie ein echtes Talent ans sich binden wollen.
Mag sein, betroffen sind aber auch alle anderen. Und zwar als maßgeblich Leidtragende vor allem die Spieler. Übrigens steht nirgendwo in den Regelungen, dass die Ausbildungsentschädigung nur für die "echten Talente" anfällt, wenn diese zu "wirklich leistungsstarken Vereinen" wechseln.
Übrigens ist das für mich auch als Elternteil auch eine Bewertungsgrundlage. Ist der Sohn ein echtes Talent, oder brauch man nur etwas bessere Spiele um sein Jugendmannschaft entsprechend aufzufüllen.
Du glaubst doch aber nicht im ernst, dass die Eltern, die ihren Sprössling unbedingt für den nächsten Messi halten, sich dieser Einschätzung anschließen?