Bayerische Spielordnung für Senioren: http://www.bfv.de/cms/docs/spielordnung-bfv.pdf
ZitatAlles anzeigen10 Einteilung in Spielklassen
(1) Die Mannschaften der Vereine werden in die Spielklasse eingeteilt, die ihnen
aufgrund der letzten Verbandsrunde zusteht. Neu aufgenommene Vereine
werden in die unterste Spielklasse eingereiht. Scheidet eine Fußballabteilung
aus einem Verein aus und tritt mit der überwiegenden Mehrheit der aktiven
Spieler einem neu gegründeten Verein oder einem Verein mit einer neu
gegründeten Fußballabteilung bei, entscheidet das Verbandspräsidium auf
Antrag über die Spielklasseneinteilung dieses Vereins. Das gleiche gilt bei
Vereinsfusionen und -zusammenschlüssen unter Beachtung des § 7 Abs. 4.
Hier kommt es also darauf an, dass die Mehrheit der aktiven Spieler in einen Verein wechselt, der vorher keine Fussballabteilung hatte.
Für die Jugend finde ich keinen Passus zu Mannschaftswechseln. In §12 steht allerdings:
ZitatAlles anzeigen§ 12 Auf- und Abstieg - Allgemeines
...
8 Der Verbands-Jugendausschuss bzw. der Verbands-Frauen- und
Mädchenausschuss kann in besonders gelagerten Härtefällen
Ausnahmeregelungen für die Einteilung in Spielklassen treffen. Dafür kann
vom jeweiligen Organ eine Kommission eingesetzt werden, die sich aus 2
Vertretern der Bezirke, die nicht diesem Organ angehören, sowie einem
Mitglied des Verbands-Jugendausschusses bzw. Verbands-Frauen- und
Mädchenausschusses zusammensetzt. Ein sportlich nicht realisierter Aufstieg
ist dabei grundsätzlich nicht als Härtefall anzusehen. Für die Einteilung in die
Kreisklasse ist der Bezirks-Jugendausschuss bzw. der Bezirks-Frauen-und
Mädchenausschuss zuständig.
Anträge sind mit ausführlicher Begründung bis spätestens 15. Mai schriftlich
an den Verbands-Jugendausschuss bzw. Verbands-Frauen- und
Mädchenausschuss zu stellen
Quelle: http://www.bfv.de/cms/docs/Jug…-bfv_Stand_01.07.2011.pdf
Viel Glück
Oliver
