ein paar Knackpunkte beim Versicherungsschutz, bezogen jetzt auf den Landessportverband Berlin.
dies ist absolut keine rechtliche Beratung und auch keine Garantie auf Richtigkeit.
für uns als Trainer wichtig sind 2 Aspekte
1. Haftpflicht:
verischert sind auch Nichtmitglieder, wenn sie im Auftrag des Vereins eine ehrenamtliche Tätigkeit ausüben (Helfer beim Clubhausumbau).
versichert sind auch alle Nichtmitglieder, die Kinder oder Jugendliche zu Sportveranstaltungen begleiten (auch Fahrt zu Training und Spiel)
Nichtmitglieder, die an Sportveranstaltunge des Vereines teilnehmen unter der Vorraussetzung, dass sie innerhalb von 4 Wochen dem Verein beitreten wollen.
wichtig: auch minderjährige Übungsleiter unterliegen diesem Versicherungsschutz.
es obliegt hier dem Vorstand jedoch eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Überprüfung der geistigen Reife des Minderjährigen
(bezweifle, ob das jedem Vorstand so bewusst ist)
Unfallversicherung
auch hier sind folgende Nichtmitglieder versichert.
Begleiter von Kindern und Jugendlichen zu Sportveranstaltung, auch Wegeunfall
Kinder und Jugendliche die zum sogenannten Schnuppertraining kommen, noch kein Vereinsmitglied sind, aber die Absicht haben,
innerhalb von 4 Wochen dem Verein beitreten zu wollen
(hier zählt jedoch nicht der Wegeunfall)
Gastsportler und Gasttrainer anderer Vereine (!)
der Versicherungschutz in Höhe von 35.000 @ Euro Invaliditätsschutz ist natürlich ein Witz.
das war jetzt Berlin, ich gehe davon aus, dass vom grundsätzlichen her es so auch bei anderen Landessportverbänden ist.
der Versicherungsschuzt beiinhaltet natürlich noch einige andere Absicherungen, aber die Schwerpunkte der Diskussion, sind
hiermit abgedeckt.
jeder Verein kann nun darüber hinaus freiwillige Versicherungsleistung abbieten, kenn auch welche, die das tun, da gibt es schonn sinnvolles. da muss man dann aber jeden Vertrag einzeln auseinandernehmen.
für uns Trainer bedeutet das doch:
Gastspieler , versicherungsmässig unrelevant
Schnupperkinder, versicherungsmässig 4 Wochen lang unrelevant.
die thematisierte Trainingsbescheinigung hat also keinen versicherungstechnischen Hintergrund.
wie gesagt: alles natürlich ohne rechtliche Gewähr.
