Andre
Samstag Nachmittag, 50.000 Zuschauer auf Schalke.
a)normales Gewitter zieht auf
b) Unwetter zieht auf.
was passiert?
es muss doch unterschieden werde, ob höhere Gewalt zugrunde liegt.dafür gibt es keine Haftung und auch keine Versicherung (ausser ganz bestimmt Zusatzversicherungen, jedoch nur im Sachbereich, nicht im Haftungsbereicht)
dann haben wir die vorsätzliche, die grob fahrlässige und die einfache Pflichtverletzung.
welche Pflichtverletzung soll den vorliegen, wenn ein Besucher unter einem Sonnenschirm sSchutz sucht, und dort vom Blitz erschlagen werden.
anders sieht es aus , wenn ein Zelt nicht richtig verankert ist, durch einen Stumr durch die Gegend geschleudert wird und jemanden verletzt. vergleichbar dann mit einem nicht befestigten Tor.
anders sieht es auch aus, wenn eine regionale Sturmwarnung kommt, und der Verein diese vollkommen ignoriert, keine Massnahmen für besonder Befestungen oder ähnliches vornimmt, garantier aber nicht verantwortlich dass die Zuschauer nach Hause gehen.
stürtzt ein Baum auf dem Vereinsgelände um, besteht nur Haftung, und das durch den Grundstückeigentümer, nur dann, wenn der Baum Schäden aufweist, ansonsten wiederum höhere Gewalt.
Problematisch ist auch für mich die Situation bei einem herannahenden Gewitter oder aufkommenden grösseren Unwetters.
Während bei einem Punktspiel der Schiri hierfür die Verwantwrotung dafür trägt das Spiel rechtzeitig zu unterbrechen,
obliegt aus meiner Sicht bei einem Turnier dies beim Veranstalter.
Hier würde ich eher zu früh als zu spät abbrechen.
eine aus dem Nichts auftauchende Windrose, habe ich mal in der Nähe eines Platzes miterlebt, die eine ganze Strassenreihe beschädigt, ist aber widerum höhere Gewalt, für die kein Veranstalter in Haftung gezogen wird, da plötzlich und ohne Vorwarnung.
ausserdem gibt es bei dieser Thematik auch noch den normalen Menschenverstand.
und den sollte auch der Trainer anwenden, der seine Spieler bei einem herannahneden Gewitter vom Platz nimmt, wenn der Schiri noch der Meinung ist, man könnte ja noch die 2 Minuten bis Spielende weiterspielen.
und als Elternteil, würde ich da mit meinem Sohn machen, wenn weder Schiri noch Trainer reagieren.
in all den Jahren hab ich aber nur ein einziges Mal unvernünftiges Handel erlebt, und das war bei einer AH, aber die sind alt genug um die Folgen abschätzen zu können.
nochmals, ein Veranstalter kann nur dann zur Haftung herangezogen werden, wenn ihm ein Verschulden oder Mitverschulden nachzuweisen ist schlägt der Blitz in eine Veranstaltungshalle ein und durch den Brand kommen 2 Personen zu Tode,
trifft den Verein kein Verschulden. Sind die Notausgänge versperrt, die Halle hat keinen Blitzableiter (Vorschrift)( nur mal 2 Dinge genannt, dann gibt es Schuldige..
auf Schalke zurückzukommen
lassen die Ordner zu, dass die Aufgänge auch mit Personen zugestellt werden, es also ein eiliges Verlassen des Stadions erschwert oder unmöglich macht, dann ist Schalke haftbar, aber doch nicht wenn 10 Blitze 10 Besucher erschlagen.