Ich habe die Kündigung der Vereinsmitgliedschaft jeweils fristgemäß zum 30.06. abgegeben und damit keine Probleme gehabt. Die Kinder waren damit bis 30.06. spielberechtigt. Da die Abmeldung damit ja erst zum 30.06. erfolgt, verstehe ich auch nicht, warum das Kind schon mit Eingang des Kündigungsschreibens nicht mehr spielberechtigt sein sollte.
Der Rückschein ist als Nachweis für Dich. Beim aufnehmenden Verein stellst Du einen Aufnahmeantrag und unterschreibst den Antrag auf Spielerlaubnis. Der alte Spielerpass wird vom alten Verein entweder direkt an die Passstelle, den neuen Verein oder an Dich übersandt.
Gruß Karl
