Nach neuem Passantrag nicht mehr spielberechtigt

Du bist noch kein Trainertalker? Registriere dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!

Du bist Trainertalker? Zur Anmeldung
  • Hallo zusammen,


    ich trainiere eine B-Juniorinnen sowie eine Damenmannschaft und habe folgendes Problem: wir sind in der Jugend eine JSG und bei den Damen eine FSG, bestehend aus den jeweils gleichen Stammvereinen. Eine meiner Spielerinnen aus dem älteren B-Jugend Jahrgang sollte nun auch bei den Damen spielen können. Den Passantrag, mit ihrem Stammverein als antragstellenden Verein, habe ich vor einer Woche losgeschickt und kurz darauf war sie für die Damen spielberechtigt. Nun habe ich aber heute festgestellt, dass die Spielberechtigung für die JSG nicht mehr besteht. Auch auf dem Pass ist nur noch der Stammverein + das Spielrecht für die Frauen vermerkt.


    Kann mir jemand weiterhelfen? Ich habe bislang jeden Passantrag für die Damenspielberechtigung auf diesem Weg gestellt, bisher ist so etwas noch nicht vorgefallen.


    Sportliche Grüße!

  • Mehr Informationen wären hilfreich. Wie sind JSG und FSG z.B. gemeldet?! Ist die JSG ein eigenständiger Verein mit einer eigenen Vereinsnummer und die FSG eine Spielgemeinschaft im klassischen Sinne? Mir würde sonst gerade kein Grund einfallen warum ich für die Frauen einen Pass beantragen müsste? Hier wäre dann des Rätsels Lösung, das die Spielberechtigung immer nur auf einem Verein ausgestellt werden kann und man somit für den anderen Verein nicht mehr spielberechtigt ist. Einfach mal bei der Passstelle nachfragen hilft sicherlich am meißten. Der Kreismädchenreferendar könnte eventuell auch hilfreich sein.

  • @Trainerin_09


    Ihr müßt einen Antrag auf Zweitspielberechtigung stellen. Weil die Spielerin jezt bereits "älterer jahrgang" ist und nach der Sommerpause sowieso nicht mehr bei den B-Juniorinnen spielen darf, stellt sich natürlich die Frage, ob sich das für die paar Wochen noch lohnt. Aber nehmt das mit der Zweitspielberechtigung mal ruhig für die Zukunft für ähnlich gelagerte Fälle mit.