Vereinswechsel während der Saison

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  • Eine Spielerin eines anderen Vereins ist auf uns zugekommen und möchte schnellstmöglich wechseln. Welcher Trainer freut sich nicht, wenn sich ein wirklich guter Spieler / Spielerin während der Saison zu seinem Verein wechseln möchte.

    Hintergrund ist das eine Spielerin in ihrem aktuellen Verein absolut unzufrieden ist, da dort vieles nicht so läuft, wie es im Vorfeld signalisiert bzw. besprochen wurde. Die gesamte schmutzige Wäsche wollte sie mir gegenüber nicht erklären. Aber Dinge wie ein herschsüchtiger, beratungsresistenter Trainer und Chaos innerhalb des Vereins sind sinngemäß rübergekommen.

    Ich weiß, das in dem betroffenen Verein fast komplette Jugendmannschaften zum Ende der letzten Saison zu anderen Vereinen gewechselt haben. Intern scheint es dort drunter und drüber zu gehen. Nun, ja ist sicherlich nicht schön, aber aus internen Problemen halte ich mich in der Regel raus.

    Sie möchte nun so schnell wie möglich diesen Verein verlassen und zu uns wechseln. Das hat sie ihrem aktuellen Trainer mündlich mitgeteilt. An seine Versprechungen der Spielerin gegenüber kann und will er sich nicht mehr erinnern bzw. droht nun, da sie wechseln möchte, ihr keine Freigabe auf dem Spielerpass zu bescheinigen.
    Das würde bedeuten das die Spielerin für ein halbes Jahr gesperrt würde.

    Ich hatte jetzt gehört, das Jugendspieler nicht unbedingt die 6 Monate Sperrfrist einhalten müssen, wenn sie bis zum 30.11.2007 korrekt (Einschreiben an eine offizielle Vereinsanschrift) gekündigt haben. Allerdings müssen sie den kompletten Beitrag bezahlt haben und Vereinseigentum (z.B. Trainingsanzug, Sporttasche etc.) zurückgegeben haben. Ist die Aussage korrekt ?

    Wie werden solche Dinge in euren Verbänden geregelt ?

    Wer kämpft kann verlieren - wer nicht kämpft hat bereits verloren

  • Das ist von Verband zu Verband unterschiedlich.

    In Hessen kann man bis zum 30.10. zum alten Verein zurückwechseln, ohne Sperre, wenn man im Sommer diesen erst verlassen hat. Das wäre hier ja nicht der Fall.

    Ansonst gilt bei Wechsel außerhalb der Wechselfrist: 3 Monate Sperre bei Freigabe, 6 Monate Sperre bei nicht erteilter Freigabe.