Mitgliedsantrag

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  • Moin,


    momentan bin ich dabei die Mitgliedsanträge unseres Vereins zu überarbeiten. Hauptsächlich geht es darum die Mitgliederverwaltung effektiver zu gestalten. Bin aber nun bei dem Part angekommen der Hinweise enthält. Momentan ist lediglich der Zeitraum der Beitragseinzüge und die Einwilligung zur Speicherung der Daten auf geführt.


    Hier stellt sich mir nun die Frage welche (rechtlichen) Hinweise sollten (oder müssen sogar) noch vorhanden sein? Ich denke hier z.B. an die Veröffentlichung von Namen oder Bildern auf der Vereinshomepage oder Erlöschen der Mitgliedschaft.


    Google macht mich leider nicht schlauer und da ja hier die gewaltige Kompentenz des Fussballs ;) sitzt, dachte ich vielleicht hat ja mal einer Erfahrung damit gesammelt.


    gruß
    teejay

  • Hallo teejay,


    ich bin diesbezüglich kein Fachmann. Damit auch der obligatorische Hinweis, dass dies keine Rechtsberatung sein kann.
    Bei uns im Mitgliedsantrag ist bezüglich des Vereinsaustritts folgender Hinweis eingetragen:


    Auszug aus der Vereinssatzung:
    Der Vereinsbeitrag ist halbjährlich im Voraus zu entrichten.
    Der Vereinsaustritt ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalenderhalbjahres möglich und ist schriftlich
    gegenüber dem Vorstand zu erklären.


    In der Satzung müssen diese Dinge ja geregelt sein.
    Ganz oben haben wir Hinweise auf die Kosten. Dann Hinweise zu evt. Passwechsel und Spartenbeitrag.
    Dann kommen die Angaben zum Mitglied, darunter der Passus:


    Die Mitgliedschaft ist erst nach Bestätigung, i.d.R. nach Zahlung des ersten Beitrags, wirksam!


    Dann:


    Einzugsermächtigung: Soweit keine Einzugsermächtigung erteilt wird, ist zusätzlich pro Halbjahr eine
    Verwaltungskostenpauschale von 3.- € zu entrichten
    Ich erkläre mich widerruflich einverstanden, dass der Mitgliedsbeitrag halbjährlich und ggf. die
    Passausstellungsgebühr zu Lasten meines Kontos abgebucht wird:
    plus nötige Felder.


    Dann:


    Wichtiger Hinweis: Das Vereinsmitglied ist selbst dafür verantwortlich, dass er nur Sport in dem Umfang betreibt,
    wie es sein Gesundheitszustand zulässt. Ggf. ist eine medizinische Untersuchung durchzuführen.


    Und zum guten Schluss die Anerkennung der Vereinssatzung.


    Hinweise auf Verwendung von Bildern sind m. E. nicht nötig. zur allgemeinen Verwendung von Bildern gab es hier auch schon mal einen Thread.


    Solltest Du noch Fragen dazu haben, können wir das gerne per PN erledigen.

    "Multiple exclamation marks,' he went on, shaking his head, 'are a sure sign of a diseased mind."
    Terry Pratchett

  • Danke schon mal paulwurf_mauli... Den Punkt mit dem Gesundheitszustand finde ich schon mal sehr interessant.


    Allgemein: Ich erwarte hier keine Rechtsberatung! Ich suche lediglich Tipps in welche Richtung man recherchieren kann. Rechtliche Sachen würde ich dann eher Vorort mit einem Rechtsanwalt klären.

  • teejay:


    Immer gern.
    Das mit dem Anwalt ist sehr vernünftig,vlt. habt ihr ja einen im Verein?


    Der Hinweis mit der Rechtsberatung ist notwendig, wenn man auf solche Beitrage antwortet, ich hab beruflich hin und wieder mit derartigen Dingen zu tun.
    Aber das ist ja jetzt geklärt.

    "Multiple exclamation marks,' he went on, shaking his head, 'are a sure sign of a diseased mind."
    Terry Pratchett

  • Ich habe gerade eine Information des Landesbeauftragten für Datenschutz Niedersachsen, Bremen etc. durchgelesen.


    Zitat


    Erhebung von Mitgliederdaten
    Ein Verein darf beim Vereinsbeitritt (Aufnahmeantrag oder Beitrittserklärung) und während der Vereinsmitgliedschaft nur solche Daten von Mitgliedern erheben, die er auch verarbeiten oder nutzen darf und sollte sich grundsätzlich auf Daten beschränken, die im Rahmen des Vereinszwecks liegen. Dabei sollte das Mitglied darauf hin gewiesen werden, dass seine Daten elektronisch in eine Datei gespeichert werden.


    Also besser drauf hinweisen und somit auf der sicheren Seite sein.



    Also auch hier eine Einwilligung einholen. Dieser Punkt würde ja schon zutreffen wenn man auf der Vereinshomepage in einem Spielbericht schreiben würde, "Max Mustermann schoss in der 30. Minute das 1:0"


    Der komplette Text befindet sich hier http://www.lfd.niedersachsen.d…Datenschutz_im_Verein.pdf


    Soviel zum Datenschutz, die Suche geht weiter...

  • Moin,


    momentan bin ich dabei die Mitgliedsanträge unseres Vereins zu überarbeiten. Hauptsächlich geht es darum die Mitgliederverwaltung effektiver zu gestalten.

    moin,


    welche software benutzt ihr denn zur mitgliederverwaltung?


    gruß