Bundestag stärkt Ehrenamt
Am 6. Juli 2007 hat der Bundestag in dritter Lesung das „Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements“ verabschiedet. Im Namen des Unterausschusses „Bürgerschaftliches Engagement" stellt sein Vorsitzender, Dr. Michael Bürsch, hierzu fest:
„Das Gesetz bedeutet einen großen Fortschritt für die Reform des Gemeinnützigkeits-, Spenden- und Stiftungsrechts. Besonders positiv hervorzuheben ist die Einführung eines allgemeinen Freibetrags in Höhe von 500 Euro für alle Engagierten. Damit wird eine Handlungsempfehlung der Enquete-Kommission ‚Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements’ endlich umgesetzt. Zu begrüßen sind ferner die Verbesserungen im Stiftungsrecht, die Vereinheitlichung der förderungswürdigen Zwecke sowie die großzügige Anhebung der Übungsleiterpauschale auf 2.100 Euro und der allgemeinen steuerlichen Spendenabzugsgrenzen.
Die Bereitschaft von 23 Millionen Menschen, sich für gesellschaftliche Belange einzusetzen, verdient hohe Anerkennung. Die Reform des Gemeinnützigkeits- und Spendenrechts ist ein Beitrag von Parlament und Regierung, dieses bürgerschaftliche Engagement zu würdigen.
Wer bürgerschaftliches Engagement fördern will, muss die Rahmenbedingungen und Förderinstrumente darauf ausrichten, dass die Rollen und Verantwortlichkeiten zwischen Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Sinne eines neuen Gesellschaftsvertrages neu austariert werden. Bei der weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements wird es unter anderem darum gehen, die zukünftige Europatauglichkeit des deutschen Gemeinnützigkeitsrechts zu verbessern, die zivilrechtlichen Haftungsregelungen zu überarbeiten sowie die Infrastruktur für die Ermöglichung bürgerschaftlichen Engagements auszubauen.“
Bundestag stärkt Ehrenamt Gesetz
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Moin,
hast Du eine Quelle oder evtl. mehr Infos was unter den Freibetrag fallen könnte?
Die 2.100 Euro würde ich sofort nehmen, nur mein Verein bezahlt sich nicht, was nun... Oder ist das wieder für die, die sowieso schon Geld damit verdienen?
ciao
BB -
Big Bopper
sei doch nicht immer so misstrauisch 8).
Na ja, diesmal war Dein Misstrauen berechtigt.
Bei den genannten Beträgen handelt es sich um steuerliche Freibeträge. Das Gesetz tritt rückwirkend auf den 01.01.2007 in Kraft.
a. 2100 €
Dies ist die sogenannte Übungsleiterpauschale und bedeutet:
Wenn Du nicht mehr als 2100 € im Jahr von Deinem Verein erhälst, musst Du auf diese Einnahmen keine Steuern zahlen. Der Betrag lag vorher bei 1848 €, ist also drastisch erhöht worden
.
Rechenbeispiel:
Du erhälst von Deinem Verein monatlich 200 €, dies sind dann im Jahr 2400 €. Abzüglich des neuen Freibetrages von 2100 € musst Du dann nur noch 300 € versteuern.
b. 500 €
Dies ist ebenfalls ein jährlicher steuerlicher Freibetrag. Die Summe gilt für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich. Der ursprünglich geplante Steuerbonus für Bürger, die rund 20 Stunden im Monat freiwillig und unentgeltlich alte, kranke oder behinderte Menschen betreuen, wurde gestrichen.
Ich hoffe, ich konnte damit Deine steuerlichen Probleme aus der Tätigkeit als Trainer lösen.
Aber, es ist ja noch mehr passiert:
Die abzugsfähigkeit von Spenden wurde erhöht und erleichtert. Für Spenden bis zu 200 Euro reicht künftig ein einfacher Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung als Nachweis.
Die Höchstgrenzen für den steuerlichen Abzug von Spenden wurde von 5% auf 20 % des Gesambetrages der Einkünfte angehoben. Was das ist, erkläre ich jetzt nicht. Wer das wissen will, sollte seinen Steuerberater fragen.
Diese Dinge könnten fürs Sponsoring interessant sein.
Das Gesamtpaket der steuerlichen Förderung wir auf 490 Millionen Euro pro Jahr geschätzt. -
Ich hatte dies schon irgendwo gepostet, aber es passt hier ganz gut.
Wie kann ich als Trainer/rin eine Spendenbescheinigung für meinen Aufwand erhalten?
Ohne Gewähr, ich verstehe zwar einiges davon, bin aber kein Steuerberater und zitiere deshalb nur:
Aus dem Juraforum.de:
Grundsätzlich ist der Spendenabzug von Nutzungen und Leistungen nach dem Einkommensteuergesetz ausdrücklich ausgeschlossen. Wird daher z. B. ein PKW oder ein Gebäude kostenfrei zur Verfügung gestellt, oder arbeitet eine Person unentgeltlich für den Verein, so ist dies nicht als Spende abzugsfähig. Davon wird abgewichen, wenn das Vereinsmitglied einen Rechtsanspruch auf die Aufwandsentschädigung durch Vertrag oder Satzung eingeräumt bekommen hatte, § 10 b III 4 EStG. Dieser muß bereits vor Beginn seiner Tätigkeit bzw. seiner Zuwendung feststehen und darf nicht schon unter der Bedingung eines nachträglichen Verzichts auf die Geltendmachung eingeräumt worden sein, § 10 b III 5 EStG. -
Hi,
ich hol mal diesen alten Thread wieder aus der Versenkung.
Frage: Praktiziert jemand hier den Steuertrick "ÜL-Pauschale gleich wieder spenden"?
Gibt es dort Fallstricke?Oder ist das nur für Großvereine zu empfehlen, weil der Gesamtetat auch zum ÜL-Geld passen muss?
Viele Grüße
Callahan
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Geht auch bei kleinen Vereinen...
Warum auch nicht? -
Na, die Bedingung ist doch (nach dem, was ich mir angelesen habe), dass die Spender die Spende nicht zwangsweise geben, also die ÜL-Pauschale nicht "unter der Bedingung ausgezahlt wird, dass sie gleich wieder gespendet wird.
Im Umkehrschluß könnte das bedeuten (und so ein Statement habe ich im Netz auch schon gelesen), dass ein Verein, der ÜL-Gelder zahlt und diese als Spenden zurückbekommt, dies nur dann beim Finanzamt durchbekommt, wenn er auch in der Lage wäre, diesen Betrag auch OHNE Spende zu stemmen.Also:
Ein typischer Dorfverein mit 700 Mitgliedern bewegt auf der Einnahmenseite vielleicht 80000 Euro im Jahr. Nehmen wir an, er verfügt über 10 ÜL Jugendfussball, dazu Jugendleiter usw. Andere Sparten sind auch noch dabei, in Summe dann schnell mal 30 ÜL. In seiner Bilanz weist er einen Aufwand für den Jugendfussball von 20% aus, also vielleicht 15000 Euro, davon ca 5000 Euro an ÜL-Geld. Wenn dieser Verein jetzt beschliesst, die volle Pauschale zu zahlen, also 2400 Euro im Jahr, müsste er ja erstmal mit einem Anstieg der ÜL-Gelder auf 24000 Euro allein im Fussball rechnen. Bei den anderen Sparten dann vermutlich auch.Damit könnte der Verein die ÜL-Gelder im Prinzip gar nicht auszahlen. Meine Befürchtung ist, dass dann das Finanzamt einen Zwang zur Spende unterstellt und dies dann nicht anerkennt.
