was kann man tun

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  • hallo
    wie kann man sich verhalten:
    eine mannschaft setzt bei einem punktspiel spieler aus einer höheren mannschaft ein,
    indem fall in einer d spielten c-junioren.ein verdacht vor dem spielanpfiff war schon da-
    jedoch eine passkontrolle ergab nichts.
    das spiel verlor leider die gegnerische mannschaft.
    diese hat aber von einem dieser c-spieler erfahren,das er wirklich c-wäre und sein trainer
    ihn unter falschen namen spielen lies



    kann man im nachhinein noch beschwerde einlegen?
    wenn ja was für konsequenzen
    hätte das für diese mannschaft?
    gibt es eine zeitspanne wo man beschwerde einlegen kann
    beweisfotos sind von diesem spiel vorhanden
    ein schriftliches´´geständnis``des c-spielers auch


    es wäre toll wenn jemand eine positive antwort hat

  • Hallo.



    Natürlich könnt ihr nachträglich Beschwerde einlegen, am besten beim Kreisfußballwart eures Kreises.


    Die Konsequenzen werden abzuwarten sein, wird aber sicherlich eine Geldstrafe für den Verein nach sich ziehen.




    Gruß


    Kuni

  • wie lange hat man zeit beschwerde einzulegen?


    hatte jemand auch schon so etwas,wo mannschaften so besch...auf deutsch gesagt?

  • Wenn du aus dem Verbandsgebiet des WFLV kommst, dann sieht die Regelung folgendermaßen aus:

    Zitat

    Der Einspruch gegen die Wertung eines Pflichtspiels ist innerhalb von zwei Tagen nach Ablauf des Spieltages bei dem zuständigen Rechtsorgan schriftlich einzulegen und zu begründen, es sei denn, dass der Einspruch auf die Mitwirkung eines nicht spielberechtigten Spielers gestützt wird.
    In diesem Falle ist der Einspruch innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Spieltages einzulegen und innerhalb von weiteren zwei Wochen nach der Einlegung schriftlich zu begründen. Die Einspruchsgebühren sind innerhalb von zehn Tagen nach Einlegung des Einspruchs, bei Einsprüchen, die auf eine fehlende Spielberechtigung gestützt sind, innerhalb der Begründungsfrist zu zahlen. Sollte vor Ablauf der Fristen verhandelt werden, so hat die Zahlung spätestens am Verhandlungstage zu erfolgen.

    Du, bzw. der Vorstand muss innerhalb von zehn Tage nach dem Spiel Einspruch gegen die Spielwertung einlegen. Der Einspruch muss als Einschreiben an den Vorsitzenden der Kreisspruchkammer geschickt werden.

    »Fußball ist grundsätzlich einfach, aber das Schwierigste was es gibt ist, einfachen Fußball zu spielen.«

    (Johan Cruyff)