Wechsel nach dem Sommerfenster ?

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  • Hallo Forum,


    ein Fußballspieler ist seit diesem Sommer in der D-Jugend des FC Entenhausen in BW und will nun den Verein innerhalb des Bezirks wechseln (Nachbardorf /kein Wohnsitzwechsel).


    Aus den offiziellen Regelungen werde ich nicht schlau.


    Dass er jederzeit wechseln kann ist soweit klar.


    Jedoch: Wann kann er wechseln, wenn er an jedem Pflichtspiel (egal ob alter oder neuer Verein) teilnehmen will ?


    Gruß eisenfuß

  • Na, wenn mich nicht alles täuscht, kann er jetzt, nach Ablauf der Wechselfrist (01.07.) ohnehin nicht mehr "einfach so" wechseln. Zwei Monate, bzw. drei Monate Sperre erwarten ihn - es sei denn, er hat über 1 Jahr kein Pflichtspiel mehr für seinen jetzigen Verein absolviert, dann entfällt die Sperre.


    Aber diese Angaben sind ohne Schießgewehr,... äh, Gewähr!

  • Stichtag für den Wechsel ist in Württemberg der 15.7., siehe http://www.wuerttfv.de/derwfv_…/show/media_asset_id=7446


    D.h. wenn der abgebende Verein zustimmt, gibt es keine Sperre. Wenn er aber nicht zustimmt, ist der wechselnde Spieler bis 1.11. gesperrt. Diese Sperre entfällt, wenn der Spieler 6 Monate nicht gespielt hat (§10. Abs. 5.2b).


    Grüße
    Oliver