Frage zu einer Spielberechtigung im E Jugendbereich

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  • Hallo,


    ich habe in meiner E Jugend einen neuen Spieler seit dem Winter. Dieser Spieler ist in der Winterpause bei seinen alten Verein ausgetreten und trainiert nun bei mir mit. Der Passantrag ist gestellt und die Mitgliedschaft bei unseren Verein ist auch vollzogen. Gibt es im E Junioren-Bereich schon eine Sperre, wenn man im Winter den Verein wechselt? Oder kann ich diesen Spieler ganz normal spielen lassen in der nächsten Woche beim Rückrundenstart?


    Wir kommen aus Schleswig Holstein.


    Kann mir die Fragen jemand beantworten? Wäre dafür sehr dankbar!


    Besten Gruß

  • Wann genau ist der Spieler ausgetreten? Und liegt die Zustimmung des abgebenden Vereins vor oder nicht? Daraus ergibt sich, ob eine Frist abzuwarten ist oder nicht. Im schlimmsten Fall gibt es 3 Monate Sperre, siehe unten.


    Grüße
    Oliver



    http://shfv-kiel.de/_data/SHFV_Satzung_2012-01-05.pdf


  • Danke! Die Zustimmung liegt vor, der Spieler ist vor 1 Woche ausgetreten und möchte die Woche drauf bei seinen neuen Verein mitspielen.

  • "Vor einer Woche" heisst Mitte März?! Also ausserhalb der Wechselfristen. Macht aber nichts, denn bei Zustimmung des Alt-Vereins keine Sperre in der E, siehe oben §6 Abs. 3(2):

    Zitat

    3.2. E- bis G-Junioren/Juniorinnen Spieler/Spielerinnen der Altersklasse E, die sich außerhalb der in Nummer 2 genannten Fristen abmelden, erhalten bei Zustimmung des abgebenden Vereins zum Vereinswechsel eine sofortige Spielerlaubnis ab dem Tage nach der Abmeldung aus der Fußballabteilung an

    Grüße
    Oliver