Hallo WFLVler,
was haltet ihr von der geänderten Fassung des §11 SpO ab 1.7.2011:
Zitat(1) In Freundschafts- und Pokalspielen sind die Spieler für alle Mannschaften des Vereins, für den sie eine Spielerlaubnis besitzen, spielberechtigt. Für Pflichtspiele (Punkte-, Wiederholungs- und Entscheidungsspiele) gelten bis zum fünftletzten Punktespiel der betroffenen Mannschaft die nachfolgenden Bestimmungen.
(2) Die Spieler werden durch ihren berechtigten Einsatz in einem Pflichtspiel der höheren oder unteren Mannschaft Spieler der jeweiligen Mannschaft.
(3) Spieler einer unteren Mannschaft können an Pflichtspielen einer höheren Mannschaft jederzeit teilnehmen. Durch ihren Einsatz werden sie Spieler der höheren Mannschaft.
(4) Spieler einer höheren Mannschaft können an Pflichtspielen einer unteren Mannschaft erst nach Ablauf einer Schutzfrist gemäß Absatz 5 teilnehmen. Mit dem berechtigten Einsatz werden sie Spieler der unteren Mannschaft. Absatz 9 bleibt unberührt.
(5) Die Schutzfrist beginnt unmittelbar nach dem Spieleinsatz und endet nach Ablauf der folgenden fünf Tage. Bei Sperrstrafen beginnt die Schutzfrist erst nach Ablauf der Sperre.
(6) Jeder Verein darf in einem Pflichtspiel bis zu vier Spieler einer höheren Mannschaft, für die die Schutzfrist abgelaufen ist, in einer unteren Mannschaft einsetzen. Unter diesen Spielern dürfen höchstens zwei Spieler sein, die am 1.7. des Jahres das 23. Lebensjahr bereits vollendet haben (Ü 23). Werden mehr als vier Spieler oder mehr als zwei Ü-23-Spieler eingesetzt, so gelten alle diese Spieler als unberechtigt eingesetzt und bleiben Spieler der höheren Mannschaft.
Somit dürfen praktisch jede Woche Spieler aus der ersten Mannschaft in die zweite wechseln, die 10 Tage Schutzfrist gibts nicht mehr und das Festspielen durch zwei Einsätze in vier Wochen gibts auch nicht mehr.
