Die gute, alte Aufsichtspflicht

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  • in Situationen erlebt, die ich als normal und undramatisch eingeschätzt habe, die Eltern aber ausgetickt sind.


    wo ein willi ist, da ist auch ein weg! :)

    "der runde steht im eckigen!"

  • Ich muss das Thema nochmal rausholen. Es passt zwar nicht ganz aber vielleicht weiß jemand tzrotzdem bescheid.


    Kurz zum Fall. Am Samstag wurde ich von einem Schiedsrichter vom Feld verwiesen. Ich hab dann gleich eine Stellungnahme an den Strafsachbearbeiter geschickt und unter anderem ging es dabei um die Aufsichtspflicht.


    Kann mir jemand die rechtliche lage bei so einem Fall ist. Der Strafsachbearbeiter weißt darauf hin das dies nicht in den Jugendregeln steht. Ich war einzige Offizielle Person vom Verein, also vom Fussballerischen habe ich dann keine Aufsichtspflicht mehr. Aber wie sieht es vom Gesetzgeber aus? Steht hir gestzt und Verbandsvorschriften im konflikt?

  • Ui, dass ist wirklich heftig.


    Ich versuche mal zu rekapitulieren und mal meine meinung dazu kundzutun (wobei die nicht rechtlich abgesichert ist).


    Also, wenn ich die ganze Diskusion und auch die Zitierten BGH-Urteile bzw. unsere Haftpflichtversicherung zusammen ziehe, hast du eine Straftat begannen, als dich "wer auch immer" aus dem Sichtfeld deiner Schützlinge befahl und du gingst. rein rechtlich hättest du wohl deine Mannschaft mitnehmen müssen.


    Also wenn dass mal wirklich eintreffen sollte, bitte ichdarum das man hier mal postet wann der "prozess" bei der Kreisspruchkammer ist. denn da wäre ich gerne dabei, wenn der Kreisobmann begründen müsste, warum man auf dem Fussballplatz in einem rechtsfreien raum sich befindet^^ wo das StGb, GG und was weis ich nicht noch alles außer Kraft gesetzt wird. Das könnte Wellen schlagen wie beim Bossmann-Urteil


    da ich diese Diskusion zu dem zeitpunkt nch nicht mitbekommen habe, möchte ich gerne hier doch mal meinen Senf dazu geben. Bisher hatte ich in diese richtung noch nie Probleme, was vielleicht auch daran lag, dass ich bisher nur B-Jgd trainiert habe. da die über 14 sind, gelten dort andere Richtlinien. Allerdings die Geschichte mit den Abschlussfahrten läßt einem zu denken geben wenn man bedenkt, dass ggf bei einem Turnier ein Spieler und eine Spielerin zusammen kommen und daraus ein neuer Spieler für die Bambinis entsteht. Ich fürchte nämlich, dass man da als Aufsichtsperson ne menge zu bezahlen hat.


    In meinen Schreiben an die Eltern verweise ich Grundsätzlich darauf das Alkohol, Nikotion und andere Rauschmittel verboten sind und dieses zur sofortigen entlassung des Spielers führt. Die Eltern haben ihn dann direkt abzuholen. Ich glaube, ich were das nächste mal auch einen passus wegen dem Bambinivergleich dabei bringen.


    Leider ist es aber so, dass manvor Gericht undauf hoher See in Gottes hand ist. Und wenn man dann noch pech hat und die Eltern geld haben hast du eh verloren. Denn den staranwalt bezahlt meine rechtsschutzversicherung nicht.


    In einem anderen Threat sprechen wir über "Gehälter" von Trainern. Wenn ch das hier so lese, müßte jeder trainer den Stundenlohn eines Lehrers bekommen, denn in Sachen aufsicht sind wir dann noch schlimmer dran.


    PS: Die Geschichte mit dem Ast und dem ausgestochenen Auge ist ja vollkommender Quatsch. Und wer meint, dass das Urteil in Ordnung ist, der hat einen an der Klatshe, sry. Was soll denn der Lehrer alles erzählen worauf zu achten ist beim Waldlauf. Selbst beim rundendrehen auf der tatanbahn kann was passieren. wenn man dot erst eine Sicherheitsbelehrung jedesmal durchführen müsste, dann gäbe es keinen Schulsport. Au8ßerdem, muiss dann nicht ein Lehrer (oder wir) vor jeder Stunde erstmal erklären was an Unfällen passieren kann? Beim umblättern des Buches kann man sich an den Seiten schneiden, was wiederum zu einer entzündung und amputation eines Armes führen könnte. Lächerlich was hier in deutschland angeblich sein soll.