Passeinzugsverfahren / Vereinswechsel

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  • Hallo zusammen,


    ich habe eine kurze Frage an alle, die neben dem Trainerjob auch eine leitende Funktion im Verein haben.


    Da mir ein Spielerpass eines Jugendspielers nach mittlerweile fast 30 Tagen immer noch nicht zugeschickt wurde, habe ich die notwendigen Unterlagen für ein Passeinzugsverfahren bei der Passstelle eingereicht. Angenommen am Folgetag oder während des Verfahrens wird der Spielerpass nun doch an unsere Vereinsadresse gesendet... was passiert dann? Der Spieler müsste ja trotzdem frei sein, da es länger als 14 Tage gebraucht hat, bis der Pass angekommen ist, aber was passiert dann mit dem Pass?


    Muss ich ihn dann dem Kreis zusenden? Wie würde es dann weiter laufen?


    Kann mir jemand weiter helfen?


    Gruß Felix

  • Hmm,warum sollte Dir der Pass denn zu geschickt werden? ?(
    Sollte ein Jugendspieler wechseln wollen ?(
    Ja und da gibt es dazu richtige Satzungen in Deinem Verband ;)
    Naja und der Pass :rolleyes: Sollte dem Eigentümer übergeben werden :D

  • Spieler ist als "freigegeben" zu betrachten, wenn die 14 Tage nach Abmeldung beim Alt-Verein vergangen sind.
    Wenn der Pass bei dir eintrifft, würde ich ihn einfach an die Passstelle schicken, zusammen mit dem Widerruf des Passeinzugverfahrens und dem Antrag auf Spielberechtigung (Antrag auf Spielerlaubnis + Nachweis der Abmeldung). Die Kosten für das Passeinzugsverfahren wirste aber wohl tragen müssen.
    Der Pass ist Eigentum des Verbandes.

    Einmal editiert, zuletzt von Zw3rG ()