Wartefristen bei Umzug?

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  • Moin,


    ich habe einen neuen Spieler, der bis vor einem Monat bei einem
    Verein in einem anderen Kreis gemeldet war und gespielt hat.
    Da die Familie umgezogen ist, möchte er jetzt bei uns spielen.


    Jetzt meine Frage: Ab wann ist er Spielberechtigt? Gibt es bei Umzügen eine Sonderregelung?


    Also:
    1) Wir sind eine E-Jugend, älterer Jahrgang
    2) Er kommt zwar aus einem anderen Kreis, aber dem gleichen Verband (FLVW)


    Hat da jemand Erfahrung oder kennt sich zufällig mit dem Thema aus?


    Die übliche Sperre von 2 oder 3 Monaten würde ja nur Schaden, weil beide Vereine sowieso nicht aufeinander
    treffen und der Wechsel familiäre und keine sportlichen Gründe hat. Da könnte ich mir schon vorstellen, dass es
    da Ausnahmeregelungen gibt.


    Danke schonmal


    kleinfeldborusse

  • Hallo,


    bei uns ist das so, wenn man die Umzugsbescheinigung mit dem Paßantrag über den
    Kreisjugendobmann zum Verband schickt bekommt der Spieler sofort die Spielberechtigung!


    Gruß,
    Michael

    Fußball-Power

  • WFLV Jugendspielordnung (JSpO):



    §12 Spielberechtigung und Wartefrist bei einem Vereinswechsel innerhalb des WFLV


    (6) Meldet sich ein E- oder F-Junior/eine E- oder F-Juniorin zwischen dem 1.07. eines Jahres und dem 31.05. des folgenden Jahres bei seinem/ihrem Verein ab, erhält er/sie in allen Fällen eine Spielberechtigung für Pflichtspiele des aufnehmenden Vereins nach Ablauf von zwei Monaten nach dem Tag der Abmeldung, bei Abmeldung zwischen dem 1.06. und dem 30.06. des Jahres zum 1.08.



    § 14 Abkürzung der Wartefrist durch den Verbandsjugendausschuss bzw. deren Wegfall


    (1) In Ausnahmefällen kann der Verbandsjugendausschuss des jeweiligen Landesverbandes nach vorheriger Stellungnahme des Kreisjugendausschusses des abgebenden Vereins bei einem Vereinswechsel innerhalb eines Spieljahres die Wartefrist abkürzen bzw. wegfallen lassen und eine Spielberechtigung erteilen, wenn ein begründeter Antrag des aufnehmenden Vereins vorliegt. Bei einem übergebietlichen Vereinswechsel ist dies nur mit Genehmigung des Verbandsjugendausschusses des Landesverbandes des abgebenden Vereins zulässig.


    (2) In folgenden Fällen liegt bei einem Vereinswechsel ein Ausnahmefall vor:
    e) wenn einem Junior infolge begründeten Wohnungswechsels die Teilnahme am Spielbetrieb des abgebenden Vereins nicht mehr zumutbar ist,

  • Danke für die schnellen Antworten.

    Zitat

    Hallo,


    bei uns ist das so, wenn man die Umzugsbescheinigung mit dem Paßantrag über den
    Kreisjugendobmann zum Verband schickt bekommt der Spieler sofort die Spielberechtigung!


    Gruß,
    Michael

    Das wäre genau das Richtige. Ich hoffe das klappt bei uns auch. Ich setze mal den JL darauf an, der kennt ja die wichtigen leute vom KJA.


    Zitat

    (2) In folgenden Fällen liegt bei einem Vereinswechsel ein Ausnahmefall vor:
    e) wenn einem Junior infolge begründeten Wohnungswechsels die Teilnahme am Spielbetrieb des abgebenden Vereins nicht mehr zumutbar ist,

    Und das ist eig. das, was ich gesucht habe.


    Vielen Dank noch mal!



    Gruß kleinfeldborusse