Beiträge von Tiberius

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    Tiberius

    ...

    Dafür braucht es weder Verträge noch die Gründung einer GbR, nur Vertrauen und Menschen die mit diesem Vertrauen verantwortungsvoll und diskret umgehen.

    Ja, die bisherigen Reaktionen lassen eine tiefsitzende Abneigung gegen den Begriff "Vertrag" erkennen und dies gepaart mit dem Aufwand so viel Text zu lesen stellt offensichtlich eine erheblich Hürde dar.


    Interessanter Weise äußern sich (hier zumindest) viele derart, dass sie keinen Vertrag oder GbR wollen - da darf ich mutmaßen: diesen "Vertragsgegnern" ist oft einfach nicht bewusst, dass sie bereits in beidem drin stecken - nur ohne Unterschrift, ohne Papier und oft ohne die Grundlagen dieses GbR-Vertrages ausreichend kommuniziert zu haben.


    Der 1. Vertragsentwurf war extrem detailliert und umfangreich um auch mögliche Besonderheiten abzudecken, die sicherlich kaum eine Mannschaft benötigt. Ich versäumte den Hinweis "Lasst die Passagen weg, die Ihr nicht benötigt" zu ergänzen.


    Eine deutlich eingedampfte (kürzere) Variante, in der sich der übliche Regelbedarf wiederfindet ist da praktikabler - folgt bald.



    Bennoah

    Es ist prima wie Du es machst, aber ich sehe in einem Vertrag, oder offiziellen Regelungen (wenn es so genehmer ist) kein Hindernis für Vertrauen oder Wohltätigkeit. Die Solidarität soll gefördert werden, jedoch ohne völlige Aufgabe der Rechte des Einzelnen.

    Hi Fachidiot,


    mit solchen Vermischungen haben wir es früher auch versucht (teilw. vom Verein + Eigenanteil), das wollen wir nun jedoch ändern, da es auf beiden Seiten Schwierigkeiten gab. Einerseits gab es einen Rüffel vom Finanzamt an den Verein, da es sich um private Sportausstattung handelte, auf der Mannschaftsseite standen die Neueinsteiger auch ohne dar.

    Inzwischen lassen wir lieber etwas ganz über den Verein laufen (üblicherweise den Trikot-Satz, welcher dann auch noch in der nächsten Saison genutzt werden kann), dafür zahlen die Eltern dann das persönliche Equipment.

    So eine MK ist insbesondere für diejenigen wichtig, welche nicht mal schnell 23,50 € aus er Tasche ziehen können und auch solch kleinere Beträge leider erst zusammensparen müssen. Ja, solche Menschen gibt es auch, gerade auch seit Corona und verbreiteter Kurzarbeit in meinem Umfeld sogar noch mehr als zuvor. Da sind auch viele sehr stolze Familien drunter, die sich aber nicht trauen den Mund aufzumachen wenn der Monatsbeitrag gönnerhaft von 10€ auf 20€ aufgestockt werden soll. Für das zusätzlich sauer abgesparte Geld gibt es dann eine extra große Weihnachtstüte mit Dingen, die die verwöhnten Kids eh nicht wertschätzen. Für die anderen bleibt der Platz unter Weihnachtsbaum leer, falls es überhaupt einen Baum gibt (von anderen Glaubensrichtungen mal ganz zu schweigen). Nach Gesprächen mit einer verzweifelten Mutter macht man sich da schon mal seine Gedanken, wenn man auf der anderen Seite solche Hardliner-Eltern hat, welchen die "Mannschaft" über alles geht, da MUSS dann jedes Kind die Tüte bekommen, da wird nichts ausgezahlt. Und wer nicht mit zum Ausflug in den Freizeitpark kommt hat halt Pech, weil man sich die zusätzlichen Kosten (Elternticket) nicht erlauben kann, bezahlt aber manchmal auch für den Rest mit. Weil es ist ja Mannschaftsgeld für den Mannschaftsausflug.


    Eine gewisse Gedankenlosigkeit über ein paar Euro ist aus einem gewissen Wohlstand heraus absolut verständlich, weil menschlich. Ich freue mich, dass es offenbar in einigen Bereichen Deutschlands keine nennenswerten finanziellen Probleme gibt. Aber es gibt auch noch andere Menschen, die wollen keine Almosen, aber sehr wohl Entscheiden ob und wofür Ihr weniges Geld ausgegeben wird. Denen reicht und hilft es völlig, wenn klar geregelt wird, dass nicht andere darüber entscheiden das und wofür ihr Geld auszugeben wird.


    Leute die ohne zu zucken auf 200€ verzichten können, die sehen natürlich in einem weiteren Vertrag nur eine Last, diese brauchen aber auch keine MK - so meine Meinung. Aber hey, wer Geld übrig hat, dem steht es doch völlig frei der Mannschaft/den Verein etwas davon zu Spenden.



    Auch bin ich der Meinung, dass es eigentlich gar nicht die Aufgabe des Trainers ist eine MK einzuberufen, zu führen, oder überhaupt zwingend notwendig als Trainer Teil der MK zu sein. Doch wenn sich die Mannschaft dazu entscheidet, sollte man mit seiner Erfahrung die Gründung unterstützend begleiten.


    Wer es geschafft hat den Vertragsvorschlag zu lesen, der sollte erkennen können, dass darin hauptsächlich die Art der Mitbestimmung geregelt wird, gewisse Selbstverständlichkeiten niedergeschrieben wurden und eine Kontaktliste als Anhang ist jetzt auch kein Teufelswerk.


    Vielleicht kommen ja doch noch etwas konstruktives hinzu.

    Vorab: diese Vorlage passt sicherlich nicht für jede Mannschaft, sie stellt lediglich eine mögliche Vorlage dar, welche versucht Benachteiligungen auf jeder Seite zu vermeiden. Kein Mannschaftsmitglied sollte Geld verlieren, und niemand sollte sich über eine MK bei anderen bereichern.

    Sämtliche Zahlenwerte können nach Bedarf angepasst, unpassende Abschnitte auch entfernt oder umgeschrieben werden.



    GbR-Vertrag für eine Mannschaftskasse Version 1.0

    (nichtzutreffendes ggf. streichen)

    Die Gesellschafter

    Die Mitglieder der Mannschaft ___________ der Saison _________ des Sportvereins ______________________ (bzw. vertretungsweise die Erziehungsberechtigten) gründen eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (kurz GbR), die Mitglieder sind in der Gesellschafterliste (Anlage 1) aufgeführt.


    Der Zweck

    Zweck der Mannschaftskasse ist das Sammeln und Verwalten von Geld- und Sachwerten, sowie die Anschaffung von Sachwerten, welche den Mannschaftsmitgliedern zugutekommen. Auch die finanzielle Unterstützung von Mannschaftsfeiern oder Ausflügen ist möglich.


    Kommunikationsvoraussetzung

    Die Gesellschafter einigen sich auf eine gemeinsame Kommunikationsplattform (WhatsApp, Email-Verteiler, o.ä.), über welche grundlegende Informationen, wichtige Mitteilungen und Anträge allen Gesellschaftern übermittelt werden können. Eine entsprechende Liste wird erfasst (Anlage 2).


    Einzahlungen

    Monatliche Einzahlungen
    Die Gesellschafter einigen sich auf einen monatlichen Betrag von _____ € welcher für den Zeitraum von ____ Monaten von jedem Gesellschafter eigezahlt wird.

    Die Zahlungsverpflichtung wird ausgesetzt, wenn ein Anteilsbetrag von _______ €, oder ein Gesamtbetrag von ___________ € erreicht ist.


    Sonder-Einzahlungen

    Ausdrücklich als „Spenden“ eingezahlte Beträge oder Sachspenden fließen direkt zugunsten aller Mitglieder in die Mannschaftskasse ein.



    Beträge, welche aus bspw. dem Kuchenverkauf bei Turnieren o.ä. Vereinsveranstaltungen stammen, werden separat erfasst und fließen als Spende in die Kasse des gemeinnützigen Vereins (nicht in die Mannschaftskasse).


    Strafen-Katalog

    Sofern ein solcher separat vereinbart wird, fließen diese Beträge analog der Einmalzahlungen in die Kasse ein.


    Ausgaben

    Auszahlungen erfolgen ausschließlich direkt durch den Kassenwart, oder werden durch diesem gegen einen Kassenbon erstattet. Bei größeren Beträgen ab _________ € ist eine Quittung/Kontoauszug erforderlich.


    Entscheidungsfindung bei Ausgaben

    Auch bei wichtigen Entscheidungen können nicht immer die Interessen aller Gesellschafter vollständig berücksichtigt werden, doch um eine vertretbare Entscheidung zu erreichen einigen sich die Gesellschafter auf folgende Regelung:

    Bei Anschaffungen bis

    _______ € (Kleinstbetrag) ist die einfache Mehrheit innerhalb des Elternrates ausreichend.

    _______ € (kl. Anschaffung) ist die einfache Mehrheit der Gesellschafter ausreichend, ab Bekanntgabe beträgt der Zeitraum der Abstimmung _____ Tage/Stunden.


    Mindestanzahl der abzugebenden Stimmen: ______ .

    _______ € (gr. Anschaffung) ist eine 2/3 oder 3/4 Mehrheit der Gesellschafter notwendig, ab Bekanntgabe beträgt der Zeitraum der Abstimmung _____ Tage/Stunden.


    Mindestanzahl der abzugebenden Stimmen: ______ .

    Nicht, oder nicht rechtzeitig abgegebene Stimmen werden gewertet als: Zustimmung / Ablehnung / Entfallen und reduzieren die Gesamtstimmenanzahl


    Sofern bei Ausgaben nicht alle Gesellschafter mit davon profitieren/teilhaben können oder möchten (insbesondere beim Kauf von Kleidung, oder bei Ausflügen, Feiern, etc.) wird der entsprechende Anteil zum Ausgleich an den nicht teilhabenden Gesellschafter erstattet oder gutgeschrieben.


    Austritt eines Gesellschafters

    Sobald ein Gesellschafter seinen Austritt erklärt (sofern der Austritt nicht bereits durch ein Ereignis erfolgt ist, in diesem Fall ist das Ereignisdatum einer Austrittserklärung gleichzusetzen) ist zum nächsten Monatsletzten Tag der Gesellschafteranteil der Mannschaftskasse zu ermitteln.


    Sachwerte aus Anschaffungen sollten möglichst in der Mannschaft verbleiben, daher einigen sich die Gesellschafter darauf, dass eine anteilige Erstattung des Zeitwertes der einzelnen Sachwerte erst ab einem anteiligen Betrag von ______ € erfolgt.

    Der Zeitwert von angeschafften Sachgütern liegt bei 60% innerhalb der Saison der Anschaffung und 30% in der darauffolgenden Saison (Funktionstüchtigkeit vorausgesetzt).


    Aufnahme eines neuen Gesellschafters

    Ein nachträglich einsteigender Gesellschafter erwirbt seinen vollständigen Anteil erst, nachdem er die volle Anzahl der Monatszahlungen der laufenden Saison eingezahlt hat. Das neue Mitglied kann wahlweise die bisherigen Saisonzahlungen nachzahlen (ggf. ist eine Ratenzahlung zu vereinbaren), oder mit jeder Monatszahlung einen Bruchteil eines Anteils erwerben (Bsp.: 1/12 bei 12 Monaten).

    Sofern der neue Gesellschafter bei einer Anschaffung/Auszahlung nur über einen Bruchteil eines Anteils verfügt, werden die Differenzen der anteiligen Kosten durch den neuen Gesellschafter als Einmalzahlung bezahlt.



    Rest-Auszahlung am Saisonende

    Der Bargeldbestand zum Saisonende wird entsprechend der Mitgliederanteile ausgezahlt.


    Auflösung der GbR

    Die Sachwerte, welche gerecht unter den Gesellschaftern aufgeteilt werden können, werden aufgeteilt.


    Die Sachwerte deren Zeitwert einen Betrag von _____ € nicht übersteigt werden dem Verein als Sachspende angeboten.


    Die übrigen Sachwerte werden unter den Gesellschaftern über die Kommunikationsplattform versteigert. Bei den Versteigerungen werden die Objekte nur grob beschrieben und das zeitliche Ende der jeweiligen Auktion angegeben. Keine Auktion sollte 7 Tage überschreiten. Ersteigerte Sachwerte sind innerhalb von 7 Tagen abzuholen - Bezahlung bei Übergabe. Die gesamten Versteigerungen sollten je nach Menge in einem Zeitraum von 2-3 Wochen abgeschlossen werden.

    Kosten der Auflösung

    Dem Auktionator werden 10% der Erlöse aus den Versteigerungen zugesprochen. Wer die Sachgegenstände aufbewahrt, aushändigt und die Bezahlung entgegennimmt sowie weiterleitet, dem werden jeweils 5% der jeweiligen Erlöse zugesprochen.


    Ggf. anfallende Entsorgungskosten werden aus dem Kassenbestand gegen eine Quittung erstattet.

    Die zuvor aufgeführten Kosten und der Erlöse ergeben den Kassenzwischenbestand, woraus dem Kassenwart davon 3% zugesprochen werden.

    Der verbleibende Kassenendbetrag wird nach Anteilen auf die Gesellschafter aufgeteilt, Gesellschafter mit ggf. noch reduzierten Anteilen erhalten entsprechend weniger.

    (Beispiel: 20 Gesellschafter, davon 16 voll (1), 2 je 0,8 und 1x 0,2. Summe/17,8*jeweiligen Anteil)


    Datenschutz

    Die Gesellschafter sind sich darüber einig, dass ihre Daten nicht an dritte ohne ausdrückliche Zustimmung weitergegeben werden dürfen. Scheidet ein Gesellschafter aus, so dürfen die Daten ausschließlich noch für Angelegenheiten welche mit dem Austritt zusammenhängen verwendet werden.


    Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die Form von Geschlechtern willkürlich gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.


    Anlage 1: Gesellschafterliste

    Anlage 2: Kommunikationsplattform / Kontakt-Liste

    Anlage 3: Strafen-Katalog


    Rechtlicher Hinweis:

    Diese Vorlage für einen GbR-Vertrag wurde weder von einem Juristen erstellt oder geprüft, daher besteht kein Anspruch auf Rechtssicherheit!


    ===============================================================================================


    Die Berechnung der einzelnen Gesellschafteranteile erfordert ein wenig Bruchrechnen, kann aber mit mäßigem Geschick auch in Kalkulationsprogramme wie Excel o.ä. umgesetzt werden.


    Ich sehe Eurem konstruktiven Feedback entgegen.

    Ich sehe MK auch durchaus kritisch. So manche Kasse ist prall gefüllt und dennoch wird man regelmäßig um die fälligen Beträge "gebeten". Rechenschaft gibt auch niemand ab und so verdoppelt sich so mancher Vereinsbeitrag. Dazu dann noch Eigenanteil für Trikots etc... wehe dem, dem diese Beträge weh tun.

    ...

    Ich führe in meinen Teams keine MK und erbitte die Kostenübernahme, wenn die Kosten angefallen sind. So hat jedes Kind letztes Jahr einen Hoodie erhalten, den die Eltern a) abgesegnet und b) bezahlt haben.

    Ich glaube viele tun sich schwer damit erst in Vorleistung zu gehen und anschließend dem Geld hinterherzulaufen, was ich durchaus verstehen kann. In einigen (zum Glück seltenen) Fällen trifft die Zahlung nie, oder erst Monate später ein. Da läuft es dann schon besser, wenn alle die ersten 3 Monate 10-20€ einzahlen und was am Ende übrig bleibt wird natürlich wieder ausgezahlt.

    Da entsteht dann auch keine so hohe Einstiegshürde, wenn 6 Monate später neue ins Team kommen.


    Beim Eigenanteil für Trikots und Trainingsanzüge habe ich auch schon dolles erleben müssen, die wurden zu 80% vom Sponsoren bezahlt und eine Woche später haben sich 2 Abgemeldet und die echt guten Sachen behalten. Seitdem deklarieren wir derart gesponserte Ausstattung klar als Vereinseigentum und die Eltern Zahlen einen Pfand von 30 oder 40€ (je nach Wert). Seitdem läuft es deutlich besser! Manchmal kommt es einfach auf die Kommunikation an, rede ich von einem Eigenanteil, dann gehört einem ja auch etwas davon - zahle ich Pfand, behandle ich die geliehenen Sachen gleich pfleglicher und bei Rückgabe gibt es den Betrag zurück.

    Trainero

    Stress mit den Eltern ist ja nicht so ungewöhnlich, aber in welcher Weise gab es mit dem FA Stress?


    Was wurde da bemängelt? Hatte es mit der Vereinskasse zu tun oder auch mit der MK?

    Mich würde es brennend interessieren, ganz besonders wie man derartigen Ärger im Vorfeld aus dem Weg gehen kann.

    Hi Trainer91,

    ich interessiere mich auch für die möglichen Konsequenzen im Verein, in der Mannschaft und für die MK. Dieses Interesse teilen vielleicht auch noch andere.


    Eine juristische Absicherung wird man hier sicherlich nicht finden, dafür ist dieses Forum auch nicht da, sehr wohl aber um sich über gewisse Themen auszutauschen und seinen persönlichen Wirkungskreis optimieren zu können.

    Dank der Hilfe anderer werde ich hier auch mal ein mögliches Muster eines MK-Vertrages einstellen. Ja, auch dieser Post wird dann lang, aber er soll auch nur eine mögliche Orientierung liefern, oder eine Gesprächsgrundlage sein - keine Bange, ich werde den DFB nicht mittels Bundesgerichtshof zwingen dies dann in jeder Mannschaft umzusetzen.^^


    Jeder soll es handhaben wie ihm beliebt, es geht um einen unverbindlichen Ratschlag.

    Abgesehen davon, daß man, um das zu leisten, mindestens über eine fundierte kaufmännische Ausbildung verfügen muß, müßte ein solcher Vertrag ja wohl nicht nur mehrheitlich, sondern einvernehmlich von den Eltern der Spieler abgesegnet werden. Selbst wenn das gelingt, wie verfährst Du, wenn Eltern neu hinzukommender Spieler da nicht mitspielen. Willst Du denen dann die Mitwirkung in der Mannschaft verweigern ?
    Unstrittig haben Mannschaftskassen mit dem Verein, dem die Mannschaft angehört, rechtlich NICHTS zu tun und man kann Spielern, die vom Vereinsvorstand aufgenommen worden, nicht das Mitwirken aufgrund der Nichtakzeptanz eines rein privatrechtlichen Vertrages verweigern.

    ...

    Da gebe ich dir vollkommen Recht, da müssen alle Spieler/Eltern schon mitspielen. Doch der eigentlich recht simple Umstand, dass eine von der Mannschaft geführte Kasse bereits nichts anderes ist, als ein formloser Vertrag und Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts, ergibt nur 3 Möglichkeiten:

    1. Die Mannschaftskasse wird rein mündlich auf Treu und Glauben vereinbart

    (dadurch wird bereits eine GbR ohne schriftlichen Vertrag gegründet - vergleichbar mit einer Lotto-Tippgemeinschaft).
    Leider werden dabei die Regeln oft erst geklärt, sobald die jeweiligen Probleme auftreten.
    Über die Meinung der Mehrheit wird der Rest der Mitglieder quasi genötigt mitzuziehen.

    2. Die Mannschaftskasse wird über einen schriftlichen Vertrag geregelt.

    Wesentliche Punkte können zu Beginn der Saison angesprochen und vereinbart werden.

    3. Man lässt es einfach ganz mit der Mannschaftskasse.

    Seltsamer Weise gibt es dann einige Wochen später trotzdem eine....


    Da wie du bereits erwähnt hast, die Kasse nichts mit dem Verein, ja nicht einmal zwingend mit den Mannschaftsspielern zu tun hat, könnte solch eine Kasse sich auch nur einen Teil der Mannschaft beziehen. Extreme Einzelkämpfer oder Sonderlinge müssen nicht genötigt werden mit einzuzahlen, dafür zahlen diese Personen beim Saison-Abschieds-Abend dann ihre Zeche separat, oder bleiben zu Hause. Es ist nur etwas umständlicher solche Leute dann immer noch separat anzusprechen, ob sie bei der anstehenden Anschaffung oder Veranstaltung mit dabei sind.


    Aber auch eine wie von dir vorgeschlagene Variante - ich würde es grob als "Spendenkasse für die Mannschaft" bezeichnen - ist ja möglich.

    Auch so etwas kann man ja schriftlich festhalten.


    Allerdings sehe ich die Verkaufserlöse bei Turnieren zugunsten der Mannschaftskasse sehr kritisch!

    Es ist zwar eher unwahrscheinlich, dass sich die Finanzämter mit diesen unversteuerten Kleinbeträgen befassen, aber wenn wir das Kind beim Namen nennen, dann ist das Schwarzgeld. Ein Thema das in den vergangenen 10 Jahren stetig Aufwind bekommen hat und auch berufliche Existenzen gefährden kann!

    Wir übergeben die Verkaufserlöse bei Turnieren stets dem Verein, dort wird dann - nach ordnungsgemäßer Buchführung - vom Vorstand unter Zuhilfenahme der Randnotizen entschieden für was, oder zugunsten welcher Mannschaft die Gelder verwendet werden.

    Okay, ein geselliger Saufabend ist dabei dann nicht drin, aber über neue Trikots oder ähnliches kann man dann reden.

    Ein wichtiger Nebeneffekt ist zudem: der Verein ist versichert! Wenn der selbstgemachte Eierlikörkuchen sich nach 3 Stunden in der prallen Sonne endlich doch verkauft hat, 10 Käufer aber eine Woche später Klagen einreichen, dann bedarf es schon einer sehr reichlich gefüllten Spendenkasse um da wieder raus zu kommen.


    Ich danke dir für deinen "Roman" genau solch ein Gedankenaustausch ist hier ausdrücklich erwünscht!

    Hallo zusammen!

    Da es sehr unterschiedliche Ansichten darüber gibt, was eine Mannschaftskasse eigentlich ist, wie diese funktionieren sollte und was bei einem Austritt aus der Mannschaft dann erstattet wird, habe ich vergeblich nach einem brauchbaren Muster für die zu regelnden Punkte gesucht. Also werde ich selbst mal eine grobe Vorlage dazu schreiben. Dazu möchte ich gerne von den Erfahrungen der verdienten Veteranen des Forums profitieren - sicherlich gibt es da noch den einen oder anderen Punkt, der unbedingt mit rein sollte.


    Das einfachste ist es wohl, die Regeln in einem Gesellschaftervertrag festzulegen. Die Folgenden Punkte sollte so ein Vertrag dann enthalten und je nach Wunsch der Mannschaft dann entsprechend regeln:


    -Mitglieder-/Gesellschafterliste

    -Kommunikationsliste (e-mail, whats app, etc.)


    -Zweckerklärung

    -Einzahlungen (Monatliche Einzahlungen, Einmalzahlungen, Strafen-Katalog, etc.)

    -Ausgaben (Erstattungsvoraussetzungen)

    -Entscheidungsfindung bei Ausgaben (Mehrheitsregel, Mindestanzahl der Stimmen, ggf. Betragsstaffel)

    -Gutschrift bei nicht Inanspruchnahme


    -Austritt eines Gesellschafters (Auszahlung des Anteils)

    -Aufnahme eines Gesellschafters (Nachzahlungen, evtl. in Raten)

    -Ggf. ein max. Kassenbargeldbestand

    -Auszahlung der Anteile zum Saisonende


    -Auflösung der GbR (inkl. Sachwerte)

    -Kosten der Auflösung


    -Datenschutz (sollte wenigstens mit angesprochen werden)


    -Die Anlagen

    Gesellschafterliste (Anlage 1), Kommunikationsplattform / Kontakt-Liste (Anlage 2), Strafen-Katalog (Anlage 3)




    So, welche wichtigen Punkte müssen noch mit rein?