Trainer zergelt am Zuschauer

Du bist noch kein Trainertalker? Registriere dich kostenlos und nehme an unserer Community teil!

Du bist Trainertalker? Zur Anmeldung
  • Hallo zusammen,

    ein Zuschauer von meiner Mannschaft (14 Jahre alt) hat nach dem Spiel vor Wut wohl eine Bande aus der Befestigung getreten. Danach ging der Trainer der Gegner zu ihm hin, zergelte an ihm herum und machte von seinem Gesicht ein Foto. Ich habe den Vorfall zur Kenntnis genommen und weiß gerade nicht wie man mit diesem Vorfall umgehen soll oder als Verein kann. Auf der einen Seite ist es natürlich nicht ok eine Bande rauszutreten, aber wie findet ihr das Verhalten vom Trainer des Gegners? Ist das nicht einem 14-jährigen gegenüber ziemlich unverhältnismäßig und sogar strafbar? Wie würdet ihr mit der Situation umgehen?

  • Ich sehe es so: Der Heimverein hätte mit dem erwachsenen Verantwortlichen reden müssen. Der erwachsene Verantwortliche des Jungen hätte mit dem ihm reden müssen, und zwar deutlich und mit erzieherischem Effekt.

    Denn jetzt liegt der Fokus auf dem Fehlverhalten des Gegners statt auf dem Fehlverhalten des Jungen.

  • Der erwachsene Verantwortliche des Jungen hätte mit dem ihm reden müssen, und zwar deutlich und mit erzieherischem Effekt.

    Der muss aber erstmal da sein UND davon Kenntnis haben ODER muss ermittelt werden. . Das ist doch realitätsfremd.


    Ein Foto zur Identifikation des Täters nach einer Sachbeschädigung zu machen ist nicht strafbar und greift auch in keine Persönlichkeitsrechte ein. Nur die Veröffentlichung des Bildes würde das tun. (z.B. Facebookseite, Webseite)


    Irgendein Rowdy tritt euch am Platz irgendwas kaputt. Ihr dürft ihn weder festhalten, noch könnt ihr den Namen feststellen noch ähnlich. Der spaziert vom Platz, bis ein Streifenwagen da ist wird er lange verschwunden sein

  • Der muss aber erstmal da sein UND davon Kenntnis haben ODER muss ermittelt werden. . Das ist doch realitätsfremd.

    Ich hatte komplett ignoriert, dass es sich um einen Zuschauer handelt und nicht um einen Spieler.

    Ein Foto zur Identifikation des Täters nach einer Sachbeschädigung zu machen ist nicht strafbar und greift auch in keine Persönlichkeitsrechte ein. Nur die Veröffentlichung des Bildes würde das tun. (z.B. Facebookseite, Webseite)

    juristisch richtig.



    Irgendein Rowdy tritt euch am Platz irgendwas kaputt. Ihr dürft ihn weder festhalten, noch könnt ihr den Namen feststellen noch ähnlich. Der spaziert vom Platz, bis ein Streifenwagen da ist wird er lange verschwunden sein

    Das ist nicht richtig. Man darf ihn sehr wohl festhalten (§ 127 StPO, Straftatbestand Sachbeschädigung), bis seine Identität festgehalten ist (von der Polizei). Dann erstattet man Anzeige.


    Mein erster Kommentar hier bezog sich auf einen Spieler der gegnerischen Mannschaft.

  • Okay, das ist ebenso juristisch richtig. Aber eine Lösung, einen 14-jährigen festhealten, auf der "Bühne" eines Sportplatzes?

    Das ist jetzt schwierig. Entweder rennt der dir weg, und wenn du ihn wirklich festhälst, dann schlägt und tritt der vielleicht um sich ?

    Schreit wie am Spiess um Hilfe ?


    Da halte ich es für besser, ein Foto von ihm zu machen. Das halte ich für eine souveräne Reaktion.

    Damit kann ich zum Vereinsverantwortlichen gehen um weiteres zu besprechen.