Wechselsperre 6 Monate rechtens?

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  • Hallo liebe TT Gemeinde. Die Frage hört sich schlimmer an wie sie vielleicht ist. Und zwar geht es um folgendes. Ich bin in ein anderes Bundesland gezogen der Familie wegen. Hatte beim SFV (Sächsischen Fußball Verband) im Juni mein letztes Spiel bestritten. Und habe mich fristgerecht zum 30.06.17 abgemeldet. Nun bin ich auch seid 1.8. Wohnhaf in meiner neuen Heimat in Brandenburg. Und whalte mich bei einem Verein fit seit paar Tagen. Nun wollten dieser Verein mich gerne anmelden das ich auch Spielberechtigt bin. Und da kam dann die Nachricht dass ich ein halbes Jahr gesperrt bin aufgrund Wechsel außerhalb der Transferphase. Soweit so gut.
    Lange Rede kurzer Sinn.
    Ist die Dauer rechtens trotz das ich das letzte Spiel in der letzten Saison absolviert habe und mich fristgerecht abgemeldet. Und somit doch eigentlich "Vereinslos" bin?
    Möchte das gern verstehen, wie es funktioniert.

  • Nach der Spielordnung SFV (http://www.sfv-online.de/filea…ngen/sfv_spielordnung.pdf) gilt:




    Abmeldung vor 30.6. passt, aber Deine Anmeldung beim neuen Verein erfolgte nicht bis zum 31.8., korrekt? Daher liegt Dein Wechsel außerhalb der Wechselperiode I. Also bleibt nur Wechselperiode II, die aber Spielberechtigung frühestens zum, 1.1. vorsieht (aber auch nur bei Zustimmung des Alt-Vereins!).


    Bei Dir passt aber §17 2.7 -> 6 Monate nach dem letzten Spiel bist Du spielberechtigt, unabhängig von der Zustimmung des Alt-Vereins.


    Grüße
    Oliver