Hallo liebe TT Gemeinde. Die Frage hört sich schlimmer an wie sie vielleicht ist. Und zwar geht es um folgendes. Ich bin in ein anderes Bundesland gezogen der Familie wegen. Hatte beim SFV (Sächsischen Fußball Verband) im Juni mein letztes Spiel bestritten. Und habe mich fristgerecht zum 30.06.17 abgemeldet. Nun bin ich auch seid 1.8. Wohnhaf in meiner neuen Heimat in Brandenburg. Und whalte mich bei einem Verein fit seit paar Tagen. Nun wollten dieser Verein mich gerne anmelden das ich auch Spielberechtigt bin. Und da kam dann die Nachricht dass ich ein halbes Jahr gesperrt bin aufgrund Wechsel außerhalb der Transferphase. Soweit so gut.
Lange Rede kurzer Sinn.
Ist die Dauer rechtens trotz das ich das letzte Spiel in der letzten Saison absolviert habe und mich fristgerecht abgemeldet. Und somit doch eigentlich "Vereinslos" bin?
Möchte das gern verstehen, wie es funktioniert.
Wechselsperre 6 Monate rechtens?
Du bist Trainertalker? Zur Anmeldung
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Nach der Spielordnung SFV (http://www.sfv-online.de/filea…ngen/sfv_spielordnung.pdf) gilt:
§ 16Spielerlaubnis beim Vereinswechsel von Amateuren
Ein Vereinswechsel eines Amateurs kann grundsätzlich nur in zwei Wechselperioden stattfinden:
2.1. Vom 1.7. bis zum 31.8. (Wechselperiode I)
2.2. Vom 1.1. bis zum 31.1. (Wechselperiode II)
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3.1. Abmeldung bis zum 30. 6. und Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis bis zum 31.8. (Wechselperiode I) Der zuständige Mitgliedsverband erteilt die Spielberechtigung für Pflichtspiele ab Eingang des Antrags auf Spielerlaubnis, jedoch frühestens zum 1. 7., wenn der abgebende Verein dem Vereinswechsel zustimmt oder der aufnehmende Verein die Zahlung des in Nr. 3.2 festgelegten Entschädigungsbetrags nachweist, im Übrigen zum 1.11.. Nach diesem Zeitpunkt bedarf es keiner Zustimmung des abgebenden Vereins.
...
3.3. Abmeldung in der Zeit zwischen dem 1.7. und dem 31.12. und Eingang des Antrags aufSpielerberechtigung bis zum 31.1. (Wechselperiode II)Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel zu, wird die Spielberechtigung für Pflichtspiele abEingang des Antrags auf Spielberechtigung, jedoch frühestens zum 1.1. erteilt.Stimmt der abgebende Verein dem Vereinswechsel nicht zu, kann die Spielberechtigung für Pflichtspieleerst zum 1.11. des folgenden Spieljahres erteilt werden. § 17 Nr. 2.7 der DFB-Spielordnung bleibtunberührt.
...§ 17Wegfall der Wartefristen beim Vereinswechsel von Amateuren
...2. Die Mitgliedsverbände können in folgenden Fällen die Wartefrist wegfallen lassen, ohne dass es zumVereinswechsel der Zustimmung des abgebenden Vereins bedarf:
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2.7. Wenn Amateure nachweislich sechs Monate nicht mehr gespielt haben. Entsprechendes gilt fürVertragsspieler mit der Maßgabe, dass die Frist mit dem Ablauf des Vertrages, mit seinereinvernehmlichen Auflösung oder seiner wirksamen fristlosen Kündigung beginnt.Abmeldung vor 30.6. passt, aber Deine Anmeldung beim neuen Verein erfolgte nicht bis zum 31.8., korrekt? Daher liegt Dein Wechsel außerhalb der Wechselperiode I. Also bleibt nur Wechselperiode II, die aber Spielberechtigung frühestens zum, 1.1. vorsieht (aber auch nur bei Zustimmung des Alt-Vereins!).
Bei Dir passt aber §17 2.7 -> 6 Monate nach dem letzten Spiel bist Du spielberechtigt, unabhängig von der Zustimmung des Alt-Vereins.
Grüße
Oliver -
Danke dir