Nach dem Schlusspfiff getreten..

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  • Hallo,

    ich bin im Seniorenbereich, nach Abpfiff auf dem Spielfeld von einem gegnerischem Spieler niedergetreten worden. Habe Polizei verständigt und den Täter angezeigt. Hab auch jede Menge Zeugen und Schiedsrichter hats auch gesehen...

    Jetzt wollte ich mal in die Runde fragen, inwieweit das zivilrechtlich überhaupt verfolgt werden kann, bzw. wenn ja, was für ein Urteil im Raum steht...

    Habe ne attestierte Prellung im Leisten-Genitalbereich, und dass auch noch an der Leiste wo ich vor 3 Monaten operiert worden bin...tut schon nicht so gut...;(





  • Zivil- sowie strafrechtlich ist der Sport kein rechtsfreier Raum, es gilt - bei Vorsatz - so ziemlich das gleiche wie im "normalen Leben".

    Körperverletzung (strafrechtlich) und Schmerzensgeld kannst du geltend machen, auch wenn das bei "nur" einer Prellung sicherlich nicht die Welt sein wird.

  • Hast Du eine Rechtschutzversicherung?

    Wenn ja, ruf diese an und schildere dort was geschehen ist und was Du bis jetzt unternommen hast (Anzeige mit Strafantrag bei Polizei gestellt, Zeugen benannt, Attest beim Arzt). Die müssen das O.k. für den Gang zum Rechtsanwalt geben.

    Dann holst Du Dir dort einen Termin und läßt Dich beraten. Neben dem strafrechtlichen Teil wird dort der zivilrechtliche Teil besprochen. Natürlich und wahrscheinlich wird der RA (Rechtsanwalt) den Strafteil auch übernehmen wollen und hierzu wirst Du eine Befugniss/Ermächtigung zur Akteneinsicht unterschreiben müssen.

    Wenn die Polizei Dich und die Zeugen und den Beschuldigten vernommen hat, wird die entstandene Akte an den Staatsanwalt übergeben. Der wird dann entscheiden, ob der Beschuldigte bestraft werden sollte oder nicht. Der STA überprüft, ob der Täter bereits in Erscheinung getreten ist oder ob er beispielsweise Ersttäter ist. Dann ergeht ein Strafbefehl. Darin steht der Tagessatz multipliziert mit einem Eurobetrag. Der Betrag staffelt sich an die Einkommensverhältnisse des Täters. Das Ergebnis ist das "Strafgeld". Sollte der Täter damit nicht einverstanden sein, kann er Wiederspruch einlegen und die Sache geht vor Gericht. Dann käme es zu einer Verhandlung, in der der Richter die Fakten prüft. Dann würde der Schlingel neben seinen und deinen Rechtsanwaltskosten auch noch die Gerichtskosten und Zeugengelder Zahlen müssen.

    Bei kleineren Sachverhalten (kommt hier wohl eher nicht in Betracht) kann der STA die Sache zur aussergerichtlichen Klärung zum Schidsmann abgeben. Dort würde dann darüber unter sechs Augen gesprochen und auch ein Schmerzensgeld würde dort "ausgelobt".

    Dein RA weiss, wieviel Schmerzensgeld hier angemessen ist und fordert dieses letztendlich beim Beschuldigten unter Setzung von Fristen (wichtig) ein. Ansprechpartner hierfür wäre auch die Haftpflichtversicherung des Beschuldigten. Ob diese bei einer vorsätzlich begangenen Straftat zahlt, wage ich zu bezweifeln. Ob die Tat unter dem Strich tatsächlich vorsätzlich war oder bedingt vorsätzlich gehandelt wurde (weil ausgetickt) bleibt dahin gestellt. Kann aber auch sein, dass die Versicherung zahlen muß und sich die Kohle beim Versicherten zurückholt. Hierüber weiß ich nicht genau bescheid, dass würde eben ein RA regeln. Ich rate Dir dringend, einen solchen in Sachen Zivilrecht aufzusuchen.

    Falls Du keine Rechtsschutzversicherung hast und finanziell "schlapp" darstehtst, kannst Du auch mal zum Amtsgericht gehen und eine Beratung über z.B. Prozesskostenbeihilfe einholen.

    Gruß Andre

    P.S. Gute Besserung